Hausbesitzer im Abwasserstrudel - Unbegreifliche Gesetzgebung

Sind Ihre Leitungen ganz dicht? Eine Dichtheitsprüfung gibt Auskunft. Diese ist nach neuster Gesetzgebung nicht nur Pflicht, sondern deckt in den allermeisten Fällen einen akuten Sanierungsbedarf auf.

Verfasst von DiCheck Team
Die Kosten soll der Hausbesitzer tragen und die allgemeine Panik wächst. Schuld daran ist eine unbegreifliche Gesetzgebung. Es muss endlich Licht in die dunklen Rohre.

Grundlage der ganzen Debatte ist die Frage, was passiert, wenn private Abwasserrohre nicht mehr dicht sind. Ist die „DIN-Norm 1986-30“ rechtswirksam? Bittet das Wasserhaushaltsgesetz des Landes oder das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes den Hausbesitzer zur Kasse? Gibt es zurzeit überhaupt eine geltende Verordnung? Kann der  Hausbesitzer mit lecken Abwasserrohren gezwungen werden, 10 000 bis 20 000 Euro auf den Tisch zu legen? Für den privaten Grundstücksbesitzer steht eines schon fest: „Nicht ganz dicht sind nicht nur die Abwasserleitungen, sondern auch der Gesetzgeber.“

Seit vielen Monaten treibt Hausbesitzer die Angst um, ihre Abwasserleitung per Gesetzeszwang reparieren zu müssen. 50 Prozent aller privaten Haushalte besitzen laut dem Statistischen Bundesamt ein Haus oder Grundstück. Die Tendenz ist steigend.
Nur etwa 11 % der privaten Entwässerungsleitungen werden regelmäßig im Turnus von 10 - 20 Jahren inspiziert. Dabei ist gerade mal ein Drittel des bundesweiten Kanalisationsnetzes jünger als 25 Jahre, über 50% sogar älter als fünfzig Jahre. Nach Schätzungen der Betreiber besteht bei über 80 % der Leitungen mittelfristig Sanierungsbedarf.

Rechtsanwalt Rolf Finkenbeiner von der Initiative „buerokratie-irrsinn.de“ ist verwundert darüber, dass alle nur die Furcht vor undichten Rohren und deren Kostenflut umtreibe. Man solle nicht nur seinen angstvollen Blick auf den Paragraphen 60 richten, der das regeln solle. Wer den nahezu unbekannten Paragraphen 61 des neuen Gesetzes lese, würde den „60er“ anschließend als Randnotiz empfinden. Denn in § 61 des WHG steht wörtlich: „Wer Abwasser in ein Gewässer oder eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser untersuchen zu lassen.“ Überspitzt heißt das im Ernstfall: Die deutschen Hausbesitzer müssten Chemiker einstellen.

Der aktuelle Stand des ganzen Dichtheits-Durcheinanders ist: Es gibt zwar noch keine bindende Rechtsverordnung – auch nicht für die „Dichtigheitsprüfung“, außer in Nordrhein-Westfalen. Doch die zukünftige Entwicklung ist abzusehen. Die Frage bleibt: Müssen Hausbesitzer also jetzt finanzielle Rücklagen bilden? Es gibt viele Bürger, die wohl ein Häuschen besäßen, finanziell aber keineswegs aus dem Vollen schöpfen können. Eigeninitiative Informationsbeschaffung aus neutralen Quellen bringt in jedem Fall Vorteile.



Kategorie: Behörden Dichtheitsprüfung Dichtigkeitsprüfung Gesetz Kosten



Bisherige Kommentare zu dieser Nachricht:
Name:
Matthias Willms
geschrieben:
10.10.2010
Kommentar:
Die Dichtigkeitsprüfung ist einfach und allein Abzocke und Geldschneiderei gegen den kleinen Mann, ausserdem äusserst ungerecht. Während ich demnächst vielleicht ein paar tausend Euro für einen Haarriss in meinem Abwasserkanal zahlen muss,kippt nebenan der Bauer auf der von mir an ihn verpachteten Wiese zigtausende Litter Gülle auf den Boden. Anschliessend weiden dann etwa 100 Kühe ohne Pampersauf dieser Wiese und versprühen 1000 kg Methan. Wann wird der kleine Mann endlich wach?

Name:
Meltzer
geschrieben:
18.11.2010
Kommentar:
Ich glaube, das der Gesetzgeber interiert ist Hausbesitzer durch Gesetze in Armut zu treiben, und damit gezwungen werden zu verkaufen.Nach meiner meinung bewust gesteuert.

Name:
Hauling Lothar
geschrieben:
30.11.2010
Kommentar:
Dieser Wahnsinn erinnert sehr an Stuttgart 21! Ich bewohne seit 30 Jahren ein Eigenheim mit einer Eigenwasserversorgungsanlage, die jährlich auf Abwasserkeime untersucht wird. Nur zweimal wurde ein positiver Befund festgestellt, der bei der bald darauf angeordneten Nachuntersuchung nicht mehr bestätigte. Nachfragen beim zuständigen Gesundheitsamt erbrachten folgendes Ergebnis: Im Außenbereich bei den landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen eine Eigenwasserversorgung die Regel ist, tritt eine Verkeimung im Trinkwasser viel häufiger auf. Diese Betriebe werden von diesem Behördenunsinn verschont, der in 1. Linie der Arbeitsbeschaffung dient.Die Gesundheitsämter sollen doch einmal Ross und Reiter nennen und dazu Stellung nehmen, ob durch undichte Hauswasserkanäle bleibende oder nachweislich gesicherte Gesundheitsschäden entstanden sind.



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KW 05 - Sonntag, 05. Februar 2012