Zertifizierungen
Für die Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen sind ausschließlich Dienstleistungsunternehmen zugelassen, die über bestimmte Zertifizierungen verfügen.
E
in Sachkundiger für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen sollte grundsätzlich alle Prüfbestimmungen aus den Normen DIN EN 1610, DIN EN 1986 Teil 30, DIN EN 12566 Teil 1 sowie den Regelwerken ATV-DVWK-A 139, ATV-DVWK-A 142 und ATV-M143 Teil 6 sicher beherrschen.Weiterhin müssen Fachbetriebe für die Dichtheitsprüfung / Sanierung über eines der folgenden Zertifikate verfügen:

Dieses Siegel zertifiziert Betriebe nach § 13b
des Hamburger Abwassergesetzes für die
Herstellung, Sanierung, Dichtheitsprüfung,
Inspektion von Grundstücksentwässerungsanlagen
einschließlich Abscheider- und Kleinkläranlagen.
Mit diesem Zertifikat sind Betriebe gemäß der "Vereinbarung der Mitgliedsgemeinden des azv
Südholstein über anerkannte Fachbetriebe und
Zertifizierungsorganisationen auf dem Gebiet der
Grundstücksentwässerung" für das Errichten,
ändern und Abbrechen von Grundstücksent-
wässerungsanlagen für die Ableitung von
Schmutz und Regenwasser außerhalb von Gebäuden zertifiziert.
Betriebe mit diesem Zertifikat sind gemäß der Verfahrensrichtlinie der Überwachungsgemein-
schaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke
e.V. (ÜWG-SHK) für Inspektionen und Dichtheits-
prüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen
anerkannt.
Fachbetriebe mit dem RAL Gütezeichen Kanalbau „I“„G“ oder „D“ sind für die Inspektion und Dichtheits-
prüfung bzw. mit dem Gütezeichen „S“ für die
verschiedenen Sanierungsverfahren der Gütesicherung
Kanalbau RAL-GZ 961 zertifiziert.

Das Zertifikat des IKT (Institut für Unterirdische Infrastruktur) bescheinigt Betrieben die Sachkunde zur Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß §61 a des Landeswassergesetzes NRW.




