Dichtheitsprüfung Nrw Ausgesetzt

Lecktest Nrw Suspendiert

Über die bestehende Abwasserkontrollverordnung wird solange verhandelt, wie sie als ausgesetzt gilt. Die Statuten für die Dichtheitsprüfung gelten derzeit als aufgehoben. Mit Simmerath ("BBKE") wird NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.

Großer Erfolg: "Kanal-TÜV ist ausgesetzt".

Nach neuesten Pressemeldungen hat die Staatsregierung NRW bekannt gegeben, dass die kontroverse Dichtheitsprüfung für die privaten Kanalisation in NRW vorläufig ausgesetzt wird. Das geltende Recht sieht vor, dass die Deadline für die Kanaldichtigkeitsprüfung für Privathaushalte im Jahr 2015 abläuft. Einige Gemeinden haben jedoch die Option, die Deadline um weitere sechs Jahre zu verschieben, wenn sie ihre öffentliche Kläranlage nicht bis 2023 einem "Kanal-TÜV" unterwerfen.

Zur Vermeidung weiterer Unsicherheiten bei den Bürgern hat die Staatsregierung beschlossen, die Dichtheitsprüfung auszusetzen, sagte Bundesumweltminister Johannes Remmel. "Die Verpflichtung, die Grachten wasserdicht zu halten", bleibt für Hauseigentümer erhalten, betont der Bundesumweltminister. Beispielsweise wurde von den Gemeinden verlangt, die Kanalbegehung mit privaten Haushalten abzustimmen, um überflüssige Ausgaben durch Doppelbauarbeiten am gleichen Standort zu verhindern.

Rot-grüne Spitzen Dichtheitsprüfung für private Haushalte - Politics

Die kontroverse Kanal-TÜV ist vom Tisch, jedenfalls für private Haushalte. Das rot-gruene Land hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach die Verpflichtung zur Dichtheitspruefung nur fuer einige Gebaeude gelten soll. Zum Beispiel für besonders ältere private Häuser oder gewerbliche Bauten. Der rot-gruene Staat will die privaten Haushalte bei der kontroversen Kanalinspektion schuetzen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Johannes Remmel (Grüne), der unserer Tageszeitung vorgelegt wurde, wird die kontroverse allgemeine Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren in eine "Funktionsprüfung" nur für einzelne Bauwerke umgewandelt.

Beispielsweise soll in einer Verordnung festgeschrieben werden, dass die Rohre von normalen Einfamilienhäusern mit einem Wasserbedarf von weniger als 200 m3 pro Jahr nur dann geröntgt werden müssen, wenn es Hinweise auf einen Schaden gibt oder wenn sie älter als 60 Jahre sind. Das bedeutet, dass nur Bauten in Gewässerschutzgebieten, Gewerbeanlagen oder Großbauten mit einem Wasserbedarf von mehr als 200 m3 pro Jahr geprüft werden.

Die Gemeinden sollen frei entscheiden können, ob sie in Zukunft sowohl die Privatkanalisation als auch die öffentliche Kanalisation kontrollieren und über die lokalen Abgaben ausweisen. Bereits 1995 hatte das Wasserrecht, das die 200.000 km Privatkanalisation in Nordrhein-Westfalen auf Rechnung der Hauseigentümer einer Kanalinspektion unterwerfen sollte, kürzlich auf Widerstände einer Mehrheit im Landtag aus CDU, FDP und Linken stößt.

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