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Tatzen

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Vor der Inbetriebnahme, bei größeren Veränderungen oder nach Stillstand der Anlage ist eine Prüfung nach VAwS erforderlich. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "vaws Verordnung" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnungen (VAwS NRW, Landesverordnung).

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Bei der Anlagenverordnung zum Umgang mit Wasser gefährdenden Substanzen (AwSV) handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift zum Gewässerschutz vor Wasser gefährdenden Substanzen. Das Regelwerk enthält die Klassifizierung von Substanzen und Mischungen, die technische und organisatorische Anforderung an Pflanzen sowie die Anforderung an Sachverständige, Sachverständige und Fachunternehmen. Nicht zutreffend sind Übertageanlagen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 0,22 m³ für flüssige Stoffe oder einer Gesamtmasse von weniger als 0,2 t für Gase und Feststoffe, wenn diese außerhalb geschützter und überfluteter Bereiche sind.

Die Länder hatten vor der bundesweiten Regelung eigene, die in der folgenden Zeit angepasst werden mussten. Beispielsweise datiert die Niedersachsenverordnung zum wassergefährdenden Stoffumschlag (VAwS) aus dem Jahr 1985 und wurde 1997 grundsätzlich umgestellt. Der Bundesrat hat nach einem langen Abstimmungsprozess am Stichtag der neuen Fassung der Anlagenverordnung über den Umgang und die Verwendung wassergefährdender Stoffe am 1. Januar 2017 zugestimmt.

2] Die Bundesverordnung über wassergefährdende Betriebsmittel (AwSV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten bzw. in Kraft getreten (§ 73 AwSV). Bereits seit dem 21. Mai 2017 sind die Vorschriften für die Zulassung von Güte- und Überwachungsgesellschaften sowie für Sachverständige für die Zulassung und Kontrolle von Fachunternehmen ( 57 bis 60 AwSV) in Kraft. Die Einstufung von Substanzen und Gemischen in die Wassergefährdungsklasse (WGK) erfolgt nach § 3: Darüber hinaus bezeichnet die Vorschrift wassergefährdende Substanzen und Mischungen, die als generell kennzeichnungspflichtig sind.

Dabei handelt es sich vor allem um landwirtschaftliche Produkte (z.B. Düngemittel, Gülle, Gärsubstrate), gewisse schwimmende Produkte und Feststoffgemische. Es werden nur solche Substanzen und Mischungen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden können, mit Ausnahmen von Silagen und Silagen, als nicht wasserschädlich aufgelistet. Einige bereits eingestufte Substanzen werden vom Bundesumweltamt publiziert.

Die weiteren Substanzen und Mischungen müssen vom Anwender selbst klassifiziert werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in Anhang 1 der Richtlinie wiedergegeben. Die Richtlinie legt die allgemeinen Vorschriften für die Zurückhaltung von wassergefährdenden Stoffen, die Ableitung und die Zurückhaltung von Feuerlöschwasser fest. Die Einstufung der Pflanzen in Gefahrenstufen erfolgt in Abhängigkeit von der Stoffmasse oder dem Stoffvolumen und der Wassergefährdungsklasse:

Je nach Gefährdungsstufe und ob innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes oder Hochwassergebietes, werden weitere Forderungen an die Installationen gestellt: Gewisse Betriebe dürfen nur von Fachfirmen gemäß der Vorschrift aufgestellt, gesäubert, repariert und abgeschaltet werden. Experten sind für die Feststellung der Eignung und die Erprobung bestimmter Systeme verantwortlich.

Auch die Gutachterorganisationen können die Zulassung und Beaufsichtigung von Fachunternehmen anstreben. Die Bundesregierung reguliert den Umschlag von Düngemitteln und Wasser verschmutzenden Substanzen umgestellt. Bundesumweltministerium für Umweltschutz, Bauwesen und nukleare Sicherheit, Stand 30. Juni 2017, eingesehen am 30. Juni 2017.

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