Kanalbau Güteschutz

Abwasserkanalbau Qualitätssicherung

DER KANALISATION UND KANALISATION E.V.. Die RAL Gütegemeinschaft Kanalbau für die Zertifizierung von Auftragnehmern im Kanalbau. Das umfangreiche Informationsmaterial der Gütegemeinschaft Kanalbau umfasst die "Leitfäden zur Selbstkontrolle", das Foto: Güteschutz Kanalbau.

Wie kann eine gute Sicherung in der Kanalsanierung aussehen? Zertifikat für Qualitätsschutz Kanalbau Gütezeichen für die Herstellung und Instandhaltung von Kanalrohren und Kanälen.

Qualitätssicherung im Kanalbau als überlegenes und überzeugendes Qualitätssicherungssystem für den Kanalbau

Der Nachweis der fachlichen Eignung des Betriebes (technische Eignung, handwerkliche Leistung, Verlässlichkeit der Erfüllung technischer Aufträge) und der Qualitätssicherung ist bei Angebotsabgabe*) und während der Ausführung der Arbeiten zu erbringen. Es sind die Forderungen der Gütegemeinschaft RAL-GZ 9611) - Bewertungsgruppe**)"...." des DIN e. V. (Deutsches Institut für Gütesicherung u. Kennzeichnung e. V.) zu beachten und durch Abgabe eines Angebotes nachweisbar.

Die Nachweise gelten als geführt, wenn der Anbieter die Einhaltung der Vorgaben und die Qualitätssicherung des Betriebes nach dem Gütezeichen Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Vorhandensein des korrespondierenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Bewertungsgruppe(n) nachweisen kann. Die Nachweise gelten vor allem dann als äquivalent, wenn der Anbieter die Einhaltung der Forderungen durch einen Güte- und Prüfungsbericht gemäß Ziffer 4.1 für die erforderliche(n) Bewertungsgruppe(n) belegt und sich verpflichtet, im Falle eines Vertrages einen Qualitätssicherungsvertrag für den Kanalbau RAL-GZ 961 gemäß Ziffer 4.3 für die Zeit der Arbeiten abzuschließen und die damit verbundene "interne Überwachung" gemäß Ziffer 4.2 durchzuführen.

"Dies sind folgende Forderungen (AK 2): Die Kapitel-Nummerierung betrifft die Fertigung und Wartung von Abwasserrohren und Kanälen Qualitätssicherung RAL-GZ 961 Besonderes Know-how und Verlässlichkeit des Betriebes und des bei der Durchführung der genannten Arbeit beschäftigten Fachpersonals. Die besonderen Erfahrungswerte des Betriebes werden durch den Nachweis solcher Aktivitäten belegt.

Die Verlässlichkeit des Betriebes wird durch die Abgabe eines organisatorischen Managements nachweisbar. Spezielle Erfahrungswerte des beauftragten Fachpersonals werden durch den Nachweis der entsprechenden Aktivitäten belegt. Die Verlässlichkeit des verwendeten Personal wird durch die Übermittlung geeigneter Zeugnisse (z.B. Abnahmeprotokolle) untermauert. - Fachverantwortliche ) in ausreichender Anzahl entsprechend dem jeweils geltenden Auftrag mit einer erfolgreichen dreijährigen Aktivität im Kanalbau, bzw. zuständige Fachkräfte mit einer vom Qualitätsausschuss anerkannten Befähigung für die Verlegung von Kanalrohren und Kanälen.

Fachkenntnisse gelten durch entsprechende Ausbildungsnachweise als nachgewiesen). - Angemessene Anzahl von Fachkräften entsprechend dem jeweils gültigen Auftrag, jedoch mind. ein Werkmeister und ein Kanalbauer6) pro Bauprojekt; bei kleineren Bauprojekten ohne schwierige Verhältnisse ist anstelle des Werkleiters ein Werkmeister zugelassen, - Ausbildung). - Entsprechende Räumlichkeiten nach den Bestimmungen der Betriebsverordnung, den Bestimmungen und Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und den Sicherheitsbestimmungen für die Arbeit in geschlossenen Räumlichkeiten von Abwassersystemen sind im Besitz des Betriebes.

  • Einrichtungen zum Betreiben von Boden- und Kläranlagen, - Hebe- und Installationseinrichtungen, - Nivelliergeräte und Lasereinrichtungen zur Positionsprüfung von Rohrleitungen, - Bearbeitungseinrichtungen für Rohrleitungen und Armaturen nach Herstellerangaben, - Prüfmittel zur Prüfung nach DIN EN 1610 und DWA-A 139, Subunternehmer zur Ausführung von Arbeiten, die in diese oder eine andere Bewertungsgruppe nach Abs. 3 gehören. 1 müssen die entsprechenden Festlegungen der Güte- und Prüfungsbestimmungen einhalten.

Qualifikationsnachweise, die in jedem Fall als äquivalent anerkannt sind. 6 ) Falls erforderlich, ein Bauarbeiter mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung, die vom Qualitätsausschuss anzuerkennen ist. 7 ) z.B. "Spezialist für Rohr-, Kanal- und Industrieservice", "DWA-geprüfter Kanalinspektor", "DWA-Fachkunde Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden", "Spezialist für Abwassertechnik", "zertifizierter Kanalsanierungsberater" oder vergleichbaren Zertifikaten). Z. B. "Rohr-, Kanal- und Industrieservice-Spezialist", "DWA-geprüfter Kanalreiniger", "Kanaltechnik-Spezialist", "zertifizierter Kanalsanierungsberater" oder vergleichbarer Nachweis10).

9 ) z.B. "Certified Sewer Rehabilitation Consultant" oder vergleichbarer Nachweis). 10 ) Über die Ausbildungsanforderungen und deren Inhalt informiert die Güteschutz Kanalbau. Der öffentliche Auftraggeber kann prinzipiell frei bestimmen, welche Eignungsanforderungen er für notwendig hält und welche Voraussetzungen die Bieter selbst erfüllen müssen (OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2010 - Az.: VII-Verg 47/10).

Der Hinweis des Auftraggebers auf den Qualitätssicherungskanalbau RAL-GZ 961 als Forderung im Sinn von 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A hat sich in der Baupraxis mittlerweile als rechtskräftig erwiesen. "Er kann die Geltung der Güte- und Prüfungsbestimmungen einer Gütegemeinschaft vorgeben, muss aber zur Vermeidung einer Beschränkung des Wettbewerbs im Sinn von 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A auch mindestens äquivalente Prüfbescheinigungen als Eignungsnachweis des Auftragnehmers anerkennen.

"Die mit dem Gütesiegel verbundene Anforderung an den Qualitätsstandard ist im Vergaberecht nicht zu verneinen. So ist es prinzipiell VOB/A konform, wenn der Kunde den Erfüllungsnachweis und die Übereinstimmung mit den Forderungen nach RAL-GZ 961 als Eignungsvoraussetzung von Anbietern einfordert. Das Erfordernis der Qualitätssicherung für den Kanalbau RAL-GZ 961 legt keine ggf. diskriminierenden Forderungen an die Nachweismethode fest.

Diese Nachweise können durch direkte Aufnahme in die allgemeingültige Auflistung des Verbandes zur Präqualifizierung von Baufirmen e.V. erlangt werden. b) der Jahresumsatz des Betriebs im Verhältnis zu den zuletzt durchgeführten drei Rechnungsjahren, soweit er sich auf Bauarbeiten und andere Arbeiten bezieht, die mit den auszuführenden Arbeiten einschließlich des Arbeitsanteils zusammen mit anderen Unternehmern verglichen werden können; c) die durchschnittliche Anzahl der in den vergangenen drei Rechnungsjahren jährlich tätigen Personen, aufgeschlüsselt nach Lohn- und Gehaltsgruppen mit getrennt ausgewiesenen Fachkräften,

g ) dass kein schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen wurde, das die Verlässlichkeit als Antragsteller in Zweifel zieht, h) dass die Pflicht zur Entrichtung von Steuer- und Beitragszahlungen sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge gebührend eingehalten wurde, i) dass die Gesellschaft bei der Berufsorganisation registriert ist. Zur individuellen Information kann der Kunde angeben, dass Selbstanzeigen ausreichen.

Gemäß 6 a VOB/A 2016: (1) Die Qualifikation, Performance und Verlässlichkeit von Bewerbern oder Bietern muss auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Die Nachweise müssen folgende Informationen enthalten: I. den Jahresumsatz des Betriebes in Bezug auf jedes der vergangenen drei abgelaufenen Haushaltsjahre, soweit er sich auf Arbeiten und andere Arbeiten bezieht, die mit den zu vergebenen Arbeiten einschließlich des gemeinsamen Arbeitsanteils mit anderen Betrieben verglichen werden können; II.

dass keine schwerwiegenden Verfehlungen vorliegen, die die Verlässlichkeit als Antragsteller oder Anbieter in Zweifel ziehen, dass die Pflicht zur Entrichtung von Gebühren und Beiträgen zur sozialen Sicherheit gebührend eingehalten wurde, dass die Gesellschaft bei der Berufsvereinigung registriert ist.

Bei Vorliegen triftiger Anhaltspunkte wird der Kunde einen anderen von ihm als angemessen erachteten Beweis der Wirtschafts- und Finanzkraft erbringen. In diesem Rahmen reichen die Anbieter das Gutachten "Fremdüberwachter Kanalbau" der Firma Zertifizierung Bau ein. III Der eingereichte Beweis (das Zeugnis "Fremdüberwachter Kanalbau" der Zertifizierungs-Baustelle) ist nicht äquivalent.

Zu Recht gehen die Kunden davon aus, dass die eingereichten Qualitätssicherungsnachweise nicht ausreichen, um die vom Kunden gesetzten Eignungskriterien zu erfüllten. Ob und in welchem Umfang die Forderungen der Güte- und Prüfungsbestimmungen RAL-GZ 961 nachweislich äquivalent sind, hängt vom Beurteilungsumfang des Kunden ab, der von den Gerichten nur sehr begrenzt überprüft werden kann.

Dem Kunden steht es dann vor allem frei, den Beurteilungsspielraum mit objektiv gerechtfertigten, willkürlichen Aspekten zu füllen. Sie kann nur überprüft werden, ob die Grenzwerte des Prüfungsumfangs übertroffen wurden, d.h. der Vergabebeauftragte hat das vorgegebene Prüfverfahren befolgt, ist davon auszugehen, dass der Tatbestand richtig und eindeutig festgestellt wurde, hat keine unzulässigen Überlegungen in die Prüfung einfließen lassen oder hat den im Zuge der Prüfungsermächtigung beibehaltenen Bewertungsmaßstab angewandt (OLG Thüringen, Urteil vom 18. Januar 2006).

Der Kunde akzeptiert und darf davon ausgehen, dass die Forderungen der Güte- und Prüfungsbestimmungen RAL-GZ 961 von der Firma Reutlingen nicht als äquivalent anerkannt wurden und werden. Die''Fremdüberwachung im Kanalbau'' stimmt formal nicht mit den nach RAL-GZ 961 geforderten statischen Merkmalen überein. Für die Qualitätssicherung im Kanalbau haben öffentliche Bauherren und Auftragnehmer unterschiedliche Qualifikationsanforderungen gestellt.

Mit diesen gemeinsamen Vorgaben haben die öffentlichen Auftraggeber die Basis für die Auftragsvergabe geschaffen. Bei der Überprüfung, ob Firmen diese Voraussetzungen einhalten, legt der Kunde großen Wert auf eine neutrale Haltung. Bei der Beurteilung der Eignung des Bieters werden höchste Maßstäbe an die Objektivität der an der Beurteilung beteiligten Organisationen angelegt. Bauherr und Bauherr sind daher Mitglieder der Gütesgemeinschaft Kanalbau.

Zusätzlich zu den Forderungen des PQ-VOB-Zertifikats müssen Anbieter ihre technische Tauglichkeit für eine Ausschreibung vorweisen. Bei Abwasserkanälen gibt es im Qualitätssicherungssystem RAL-GZ 961 Voraussetzungen für die technische Tauglichkeit ein seit rund 20 Jahren bewährtes und kontinuierlich weiterentwickeltes Anforderungsprofil. Für den Einsatz im Abwasserbereich sind die folgenden Punkte zu beachten.

Unternehmen, die die vorgegebenen Vorgaben einhalten, können nachweisen, dass sie über die notwendigen technischen Vorraussetzungen hinsichtlich der gewünschten Bauart zur Erreichung der gewünschten Durchführungsqualität verfügt. Das Qualitätssicherungssystem RAL-GZ 961 ist ein von Bauherren und Unternehmern gemeinschaftlich entwickeltes Werkzeug zur Bewertung der Eignung von Angeboten und damit zur Qualitätssicherung der entsprechenden Arbeit.

Das Qualitätssicherungssystem RAL-GZ 961 basiert beispielsweise sowohl auf der Bemessungsgrundlage als auch auf der Bewertung und Eignungsbestätigung selbst auf einem zwischen Bauherr und Bauherr getroffenen Einvernehmen. Der Qualitätsausschuss der Qualitätsgemeinschaft, der sich aus Beauftragten der öffentlichen Hand, Ingenieurbüros und Bauunternehmern setzt, garantiert eine neutrale Haltung, ein gleichmäßiges Niveau der Anforderungen und damit einen fairen Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern.

Je ein Repräsentant des Auftraggebers und der Ingenieurbüros wird von der DWA unmittelbar bestellt, die weiteren werden von der Hauptversammlung der RAL-Gütegemeinschaft mit gleichen Stimmrechten von Bauherren und Unternehmern ausgewählt. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da der Qualitätsausschuss alle von den in Auftrag gegebenen Versuchsingenieuren erstellten Baustellen- und Betriebsberichte bewertet. Die Kommunen/Städte verwenden als Bauherren den Qualitätssicherungskanalbau RAL-GZ 961, um die technische Tauglichkeit der Anbieter nachzuweisen.

Auch die Gemeinden/Städte sagen: Die qualifizierten Unternehmer wollen und müssen sich vom unqualifizierten Wettbewerb abgrenzen. Als Dienstleistungsunternehmen und im Namen des Auftraggebers führt die Gütesicherung Kanalbau eine neutrale Beurteilung der Eignung des Bieters durch. An die Prüfungsorganisation und die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter werden bei diesem Leistungsangebot die höchsten Ansprüche gestellt.

Aus diesem Grund werden die Tests ausschliesslich von vom Qualitätsausschuss beauftragten Prüfingenieuren ausgeführt und deren Gutachten vom Qualitätsausschuss im jeweiligen Fall ausgewertet. Wenn es darum geht, Massnahmen effizient und kostengünstig umzusetzen, ist dies nur durch eine lückenlose Qualitätskontrolle möglich - von der Kanalinspektion bis zur Durchführung. Die festgelegte Qualitätsstufe kann nur unter Berücksichtigung der technischen Tauglichkeit des durchführenden Betriebes erlangt werden.

Die Rentabilität für den Kunden resultiert aus der Beurteilung von Preisen und Lebensdauer. Die Offerte sollte den Forderungen der DIN EN 1610, Nr. 15 und des Anhangs C entsprechen, ohne dass darauf ein verbindlicher Bezug genommen wird. Aus verständlichen GrÃ?nden wird hier darauf verwiesen, dass es die Kunden sind, die ein TauglichkeitsprÃ?fsystem aufbauen und bedienen können.

Kommunen/Städte verwenden mit dem Qualitätssicherungssystem RAL-GZ 961 ein solches Qualitätssicherungssystem, mit dem sie ihre fachliche Tauglichkeit und vor allem ihre technische Leistung und Verlässlichkeit nachweisen können. Bei der Qualitätssicherung im Kanalbau tragen Auftraggeber und Auftragnehmer mit. Die Anlage erfüllt unsere Forderungen nach Konkurrenzneutralität und Ökonomie sowie die Forderungen des DWA Merkblattes M805 für normkonforme Eignungsprüfungen.

Das Gütesiegel RAL-GZ 961 umfasst Gütevorschriften, Prüfvorschriften und Ausführungsbestimmungen für die Vergabe und Verwaltung des Gütesiegels. Das Güte- und Prüfungsreglement wurde vom RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung u. Kennzeichnung e. V. im Jänner 1990 im Zuge der Gütezeichengrundsätze entwickelt. Zu den Ausführungsbestimmungen gehört ein gestaffeltes Verfahren, das auf die Nichterfüllung der Qualitätsvorschriften zu einem späteren Termin nach der Vergabe bis zum Erlöschen des Gütesiegels anspricht.

Die " externe Überwachung des Kanalbaus " bietet die Bauzulassung auf der Grundlage der Anforderungsnorm aus den Qualitätsvorschriften an, ohne jedoch den qualitativen Spezial- und Spitzstandard zu erreichen. Von den Vorschriften zur "Fremdüberwachung des Kanalbaus" abweichend sind die Prüf- und Ausführungsvorschriften der RAL-GZ 961. Der Prüfingenieur wird nicht vom Güteausschuß der RAL-GZ 961 beauftragt, sondern von der Zertifizierungs-Baustelle selbst.

Das Gutachten der Prüftechniker wird nicht dem Güteausschuß der RAL-GZ 961 (vgl. RAL-GZ 961, Abschnitt 1 ) zur "Fremdüberwachung des Kanalbaus" unterbreitet, sondern nach den einschlägigen Verfahren ausgewertet. Entscheidend für die Effektivität der Qualitätssicherung ist daher die Auswertung der Testberichte durch exakt einen Ausschuss. Die in den Qualitätsvorschriften enthaltenen Bewertungsspielräume werden von einem Expertengremium auszufüllen sein.

Der Auftrag, die Eignung eines Bieters als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge unabhängig zu prüfen, erfordert ein Höchstmaß an Objektivität. Die öffentlichen Auftraggeber sind dafür verantwortlich, diese Objektivität in mehreren Ausschreibungen zu bewerten. Die Generalversammlung ist das oberste Organ für die Qualitätssicherung im Kanalbau. RAL-GZ 961 ist das Werkzeug unserer Kunden und qualitätsorientierter Unter-nehmen.

Die Bauzulassung ist ein von Baufachverbänden getragener Vereinszweck. Außerdem muss das gesamte Paket auch für den Bauherrn sein. Die Kommunen/Städte als Kunden messen der Offenheit einen hohen Stellenwert bei. Eignungsnachweise dienen dem AN nur, wenn sie vom AG anerkannt werden. Der Bauherr erspart dem Anbieter und sich selbst den individuellen Bürokratieaufwand, indem er einen Beweis auf der Basis der Qualitätssicherung RAL-GZ 961 verlangt.

Auf der Internetseite www.kanalbau.com. finden Sie Informationen über die Besetzung der Ausschüsse, z.B. des Qualitätsausschusses. In einer Jahresbroschüre werden die Aktivitäten des Qualitätsausschusses und der eingesetzten Prüftechniker - wie z.B. die Zahl der Betriebs- und Baustellenbesichtigungen und Strafen - detailliert wiedergegeben. Das Gütekomitee der RAL-Gütegemeinschaft ist das Organ, das auch die Güte- und Prüfungsbestimmungen in Zusammenarbeit mit den Behörden erarbeitet.

Der Qualitätsverband ermöglicht den Erfahrungsaustausch für Kunden und Auftragnehmer sowie ein umfassendes Weiterbildungsangebot. Die meisten Referenten dieser Veranstaltung sind vom Qualitätsausschuss beauftragte Testingenieure. Übergeordnetes Qualitätssicherungsziel ist die Selektion technisch passender Anbieter auf Basis koordinierter Vorgaben. Dies ist eine souveräne Tätigkeit, der jeder einzelne öffentlicher Auftraggeber unterworfen ist.

Aus ökonomischer Sicht bringt dieser Ansatz einen Vorteil, da Firmen nicht im Einzelnen ihre Qualifikationen für verschiedene Kunden nachweisen müssen. Für die Eignungsprüfung ist der Kunde verantwortlich. Somit gibt es einen grundlegenden strukturellen Unterscheid zwischen der Qualitätssicherung RAL-GZ 961 und ZF. Über diese Abweichungen zwischen der Qualitätssicherung im Kanalbau und der "Fremdüberwachung im Kanalbau" der Zulassung der Firma Ba e. V. hat die GÜtegemeinschaft Kanalbau den Bauherrn in schriftlicher Form unterrichtete.

Das Zertifizierungsgebäude e. V. hatte sodann den Versuch unternommen, große Bereiche dieses Briefes rechtlich verbieten zu können. In der mündlichen Verhandlung stellte das LG Bonn am 29. Mai 2011 klar, dass die überwiegende Mehrheit dieser Klagen unberechtigt ist und dass die Gütesicherung der RAL-GZ 961 nicht mit dem Antrag der GGK e. ?V gleichzusetzen ist.

Die Gleichwertigkeitsprüfung von "Qualitätssicherung im Kanalbau" und "Fremdüberwachung im Kanalbau" der Zulassung der Firma e. V könnte sich nach Auffassung des Gerichtes darauf beschränkten, ob die "Fremdüberwachung im Kanalbau" formal den baulichen Merkmalen nach RAL-GZ 961 entspreche. Auch nach den Verhandlungen ist die GÃ?tegemeinschaft Kanalbau nicht daran gebunden, wie nachfolgend beschrieben zu informieren:

Die Offerte "Fremdüberwachung des Kanalbaus" der Firma Baub e. ?V. ist nicht gleichbedeutend mit der Qualitätssicherung des Kanalbaus. Sie entspricht nicht den Forderungen der Qualitätssicherung RAL-GZ 961 Denn was der Kunde mit seinen Ansprüchen an Tauglichkeit und techn: Leistung wünscht und fordert, wird nicht erfüllt: - Güte- und Prüfungsbestimmungen, die mit gleichen Abstimmungen von Bauherren und Unternehmern vereinbart werden, - vom RAL anerkannte Gütegemeinschaft, die sich aus Bauherrenvertretern und Unternehmern zusammensetzt, - vom Güteausschuß in Auftrag gegebene Prüfingenieure; dies gewährleistet die gleichbleibende Güte der Prüfung, - Präsentation aller Prüfungsberichte im Güteausschuß, mit stets nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungen.

Auch kann die GÜtegemeinschaft Kanalbau darauf verweisen, dass die "Fremdüberwachung im Kanalbau" der Firma Zertifizierung Bau e. V. eine Überprüfung und Kontrolle der Zulieferer (Auftragnehmer) durch eine Lieferantenorganisation (Auftragnehmer) ist. Güteschutz Kanalbau hat sich in dem auf Anregung des Gerichtes getroffenen Beschluss nur dazu bekannt, die mangelnde Äquivalenz der beiden Anlagen in Zukunft nicht durch Verweis auf die DIN EN 1610, Nr. 15 und Anlage C zu rechtfertigen.

Nach Ansicht des Gerichts hat es keine verbindlichen Vorgaben für den Eignungstest aufzustellen. Es sind die Forderungen der Gütegemeinschaft RAL-GZ 961 - Bewertungsgruppe"...." des Deutsches Instituts für Gütesicherung u. Kennzeichnung e. V. zu beachten und durch Abgabe eines Angebotes nachweisbar. Die Nachweise gelten vor allem dann als äquivalent, wenn der Anbieter die Einhaltung der Vorgaben durch einen Testbericht nach den Güte- und Prüfungsbestimmungen des Abschnitts 4.1 belegt.

Es werden die Forderungen hinsichtlich der Berufserfahrung und Verlässlichkeit des Betriebes und seines Personal, des Fachpersonals, der Betriebsmittel und -einrichtungen, des Einsatzes von Subunternehmern, der Selbstüberwachung usw. konkretisiert. Das Kapitel Nummerierung betrifft die Fertigung und Wartung von Abwasserrohren und Kanälen Qualitätssicherung RAL-GZ 961 Besonderes Know-how und Verlässlichkeit des Betriebes und des beschäftigten Fachpersonals bei der Abwicklung der genannten Tätigkeiten.

Die besonderen Erfahrungswerte des Betriebes werden durch den Nachweis solcher Aktivitäten belegt. Die Verlässlichkeit des Betriebes wird durch die Abgabe eines organisatorischen Managements nachweisbar. Spezielle Erfahrungswerte des beauftragten Fachpersonals werden durch den Nachweis der entsprechenden Aktivitäten belegt. Die Verlässlichkeit des verwendeten Personal wird durch die Übermittlung geeigneter Zeugnisse (z.B. Abnahmeprotokolle) untermauert. Fachverantwortliche ) in ausreichender Anzahl entsprechend dem jeweils geltenden Auftrag mit einer erfolgreichen dreijährigen Aktivität im Kanalbau, bzw. zuständige Fachkräfte mit einer vom Qualitätsausschuss anerkannten Befähigung für die Verlegung von Kanalrohren und Kanälen.

Fachkenntnisse gelten durch entsprechende Ausbildungsnachweise als nachgewiesen). Ausreichende Anzahl von Fachkräften je nach Auftragsvolumen, jedoch mind. ein Werkmeister und ein Kanalbauer) pro Bauprojekt; bei kleineren Bauprojekten ohne schwierige Verhältnisse ist anstelle des Werkmeisters ein Meister erlaubt, Ausbildung). Entsprechende Räumlichkeiten nach den Bestimmungen der Betriebsverordnung, den Bestimmungen und Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und den Sicherheitsbestimmungen für die Arbeit in geschlossenen Räumlichkeiten von Abwassersystemen sind im Besitz des Betriebes.

Büroräume und Depots mit dem notwendigen Fachpersonal, Abschaltmaterial für Baustellensicherheit und Verkehrsmanagement, Abbruchgeräte und Bodenfräsen für den Straßenbau, Baumaschinen für Baugruben und Verbau nach DIN 4124, Verdichtungsanlagen, Betriebsmittel für die Boden- und Abwasserwirtschaft, Hebe- und Einbauten, Nivelliergeräte und Lasereinrichtungen zur Lagebestimmung der Rohrleitungen, Verarbeitungsgeräte für Rohrleitungen und Armaturen nach den Herstellervorschriften, Prüfmittel für die Nachweisführung nach DIN EN 1610 und DWA-A 139.

Unterauftragnehmer für die Ausführung von Arbeiten, die in diese oder eine andere Bewertungsgruppe nach Ziffer 3.1 gehören, müssen die entsprechenden Forderungen der Güte- und Prüfungsbestimmungen einhalten. Qualifikationsnachweise, die in jedem Fall als äquivalent anerkannt sind. 6 ) Falls erforderlich, ein Bauarbeiter mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung, die vom Qualitätsausschuss anzuerkennen ist. 7 ) z.B. "Spezialist für Rohr-, Kanal- und Industrieservice", "DWA-geprüfter Kanalinspektor", "DWA-Fachkunde Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden", "Spezialist für Abwassertechnik", "zertifizierter Kanalsanierungsberater" oder vergleichbaren Zertifikaten).

Zum Beispiel "Spezialist für Rohr-, Kanal- und Industrieservice", "DWA-geprüfter Kanalreiniger", "Spezialist für Abwassertechnik", "zertifizierter Kanalsanierungsberater" oder gleichwertige Zertifikate). 9 ) z.B. "Zertifizierter Kanalsanierungsberater" oder vergleichbarer Nachweis10). 10 ) Über die Ausbildungsanforderungen und deren Inhalt informiert die Güteschutz Kanalbau. Die meisten dieser Forderungen erfüllen wir ebenfalls nicht: Der Kunde muss uns folgende Auskünfte erteilen: Er muss uns Hinweise aus den vergangenen drei Wirtschaftsjahren in der gewünschten Bewertungsgruppe geben:

Auf Wunsch des Auftraggebers kann für die KOB-Gruppe ein Verweis auf Toleranzen und Querschnitte in die Vergabeurkunde miteinbezogen werden. Falls Bauplätze mit den geforderten Tiefendurchmessern nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erstellung der Vergabeurkunde verifiziert werden können, ist die Anzeige der Wassertiefe oder des Durchmessers in der Vergabeurkunde dementsprechend anzupassen.

  • AK2 und Ak3 - relevante 3 Jahre Berufspraxis im Kanal- oder Leitungsbau, - AK1 - relevante 5 Jahre Berufspraxis im Kanal- oder Leitungsbau, - AKS - relevante 5 Jahre Berufspraxis im Kanal- oder Leitungsbau, sowie Fachkenntnisse über das entsprechende Instandsetzungsverfahren, - KVB und KVU - relevante 3 Jahre Berufspraxis im grubenlosen Kanalbau. Es müssen mind. 3 Mitarbeiter, darunter ein Werkmeister und ein Kanalerbauer, auf den Bauplätzen eingesetzt werden.

Abhängig von Typ, Umfang und Umfang des Bauvorhabens muss die Anzahl der Fachkräfte dementsprechend erhöht werden. Abhängig von den auszuführenden Tätigkeiten sind die folgenden Ausrüstungen und Anlagen der Bewertungsgruppe vorzusehen: 1: - Baumaschinen zum Ausheben, Abstützen, Verlegen und Verdichten je nach Durchmesser der zu verlegten Leitungen; ansonsten nach DIN 4124 und ATV-DWA 139, - Entwässerungs- und Entwässerungspumpen zur Grundwasserabsenkung mit notwendigen Notstromaggregaten, - Absperrmittel zur Sicherung von Baustellen und Verkehrsführungen, - Mess- und Prüfeinrichtungen für die Position und Dichtheit der Leitungen, - Verarbeitungseinrichtungen für Rohrverbindungen und Armaturen nach den Richtlinien der Rohrleitungshersteller, - Prüfeinrichtungen für die Prüfungen nach DIN-EN 1610 und ATV-DWA-A 139, - Büroräume und Depots mit dem dazugehörigen Personal.

Der Qualitätsschutz erfordert eine qualitativ hochstehende, anspruchsvollere Personalausstattung: eine angemessene Anzahl von Verantwortlichen für technische Belange entsprechend dem entsprechenden Vertragsumfang mit einer erfolgreichen dreijährigen Aktivität im Kanalbau, bzw. zuständige Sachverständige mit einer vom Güteausschuß anerkannter Qualifizierung für die Verlegung von Abwasserkanälen und -leitungen. Qualifikationsnachweise, die in jedem Fall als äquivalent anerkannt sind. Der Güteschutz Kanalbau konzentriert sich auf "Technisch verantwortete Mitarbeiter in entsprechender Anzahl entsprechend dem Arbeitsumfang mit einer erfolgreichen dreijährigen Aktivität im Kanalbau, bzw. verantwortete Fachkräfte mit einer vom Qualitätsausschuss für die Verlegung von Kanalrohren und Kanälen zu anerkennenden Qualifikation".

Dabei verlässt sich die Firma nur auf den (einen) zuständigen Experten. Für die erbrachten Dienstleistungen stützt sich die Firma auf allgemeine Literatur. Die Qualitätssicherung im Kanalbau basiert maßgeblich auf der "besonderen Erfahrung des eingesetzen Personals". Der Nachweis dieser Aktivitäten muss erbracht werden ("gilt als nachgewiesen"). Die Qualitätssicherung im Kanalbau hängt maßgeblich von der "Zuverlässigkeit des eingesetzen Personals" ab.

Geeignete Zeugnisse (z.B. Abnahmeprotokolle) müssen vorgelegt werden ("gilt als geprüft durch"). Der Qualitätsschutz für den Kanalbau unterstreicht schliesslich die Ausführungsqualität. Die Verlässlichkeit des Betriebes wird durch die Abgabe eines organisatorischen Managements nachweisbar. Die Firma ist auf eine allgemeine "einschlägige 3-jährige Berufspraxis im Kanal- oder Rohrleitungsbau" des zuständigen Fachmannes und eine allgemeine "Berufspraxis" des zuständigen Fachmannes und -personals begrenzt.

Die neue Vergaberichtlinie verlangt keine Zulassung nach RAL-GZ 961. Darüber hinaus bringt die Zulassung keinen zusätzlichen Nutzen für die öffentlichen Kunden und Firmen...., da sie nur die Erfüllung bestimmter Grundvoraussetzungen sicherstellt. Das garantiert die Gütesgemeinschaft.... zumindest in demselben Ausmass. Entscheidend ist eher, ob eine zuverlässige Aussagen über die technische Leistung und fachliche Qualifikation eines Anbieters durch die Vergabe eines Gütesiegels gemacht wird.

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