Wasserschaden durch Mieter

Gewässerschäden durch Mieter

Die Rohrbruchursache kann durch Fahrlässigkeit des Vermieters, aber auch durch äußere Umstände verursacht werden. Hat der Mieter oder der Vermieter bei einem Schadenersatz durch den Mieter zu zahlen (behördliche Grundsätze des BGH). Hier erfahren Sie, welchen Schaden der Mieter zu tragen hat. Die Versicherung des Vermieters übernimmt dies in der Regel. Wasserschäden durch Mieter Dennoch kann ein Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Erst wenn bewiesen werden kann - und das wäre nur durch einen Fachmann möglich -, dass es sich um einen rein konstruktiven Fehler handele, könnte Ihr Fehler möglicherweise komplett beseitigt werden. Es ist auch vorstellbar, dass Sie trotz eines Designfehlers einen Teil der Fehler gemacht haben, weil Sie vielleicht erkannt haben, dass der zweite Teil bei der Neuinstallation gekippt ist.

Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie ein Mißverständnis haben. Ob dies hoch und gravierend ist und ob es sich um einen Designfehler handelt, muss wahrscheinlich von einem Experten endgültig abgeklärt werden. Wurde der Sachschaden von Ihnen verschuldet und ist keine andere Versicherungsgesellschaft verantwortlich, haftet Ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel, wenn ein solches Schadensrisiko gedeckt ist.

Benachrichtigen Sie daher die Versicherungsgesellschaft so bald wie möglich (eventuell mit dem Vermerk, dass die Schadensursache / Fehlerfrage noch nicht abgeklärt ist). Das Versicherungsunternehmen selbst hätte dann ein eigenes Anliegen, zu überprüfen, ob Sie wirklich ein Fehler vorliegen und ob somit ein versicherter Fall vorliegt. Problematisch wird es vor allem, wenn Sie einen eventuellen Schaden nicht oder nur zu verspätet anzeigen oder wenn Sie Ihren Informations- und Kooperationspflichten nicht nachkommen.

Daher ist es empfehlenswert, die Angelegenheit jetzt mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Im Falle eines Versicherungsfalles übernimmt die Versicherungsgesellschaft in der Regel auch diesen Schaden. Entscheidend ist, welcher Schaden eingetreten ist und welche Reparaturarbeiten dadurch erforderlich werden. Sollen die Mauern " nur " angetrocknet und durch herkömmliche Lackierarbeiten repariert werden, bleibt der Aufwand überschaubar.

Die Kosten für die Beseitigung mittlerer bis großer Wasserschäden werden je nach Sanierungsaufwand sehr überschlägig auf ca. EUR 10000 - 50000 geschätz. Das Versicherungsunternehmen wird spezifische Angebote einholen. Meiner Meinung nach sollte die Versicherungssumme von 500.000 EUR in der Regel ausreichend sein, um den Schaden zu beheben. Außerdem ist bei der Beurteilung des Schadens immer zu überprüfen, ob die Gegenstände wirklich entschädigungsfähig sind und in direktem Bezug zum Wasserschaden steht.

Für die Schimmelpilzentfernung ist prinzipiell der Bauherr verantwortlich. Wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an den Eigentümer und informieren Sie sich über die Ursache des Schadens. Ist die Schadenursache und ggf. Ihre Haftpflicht geklärt, sollte die Zusage der Versicherungsgesellschaft einholt werden. Daher ist es ratsam, auf die Dringlichkeit aufmerksam zu machen und dem Eigentümer gegebenenfalls vernünftige Termine zu nennen.

Allerdings sollte es möglich sein, dass die Sanierung innerhalb von zwei Wochen nach der Schadensfeststellung und Bestätigung der Versicherungen endlich beginnen kann. Gleichzeitig sollten Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherungsgesellschaft wenden, damit diese prüfen kann, ob ein versicherter Fall eintritt. Die Verträge können nur bindend erteilt werden und die Sanierungsmassnahmen können erst nach Zustimmung der verantwortlichen Versicherungsgesellschaft eingeleitet werden.

Außerdem sollten Sie sich mit Ihrem Nachbar in Kontakt treten, damit er für die erforderlichen Beurteilungen der Wohnung zur Verfügung steht und bei Bedarf seine Hausratsversicherung unterrichten kann. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Informationen zwischen Ihnen und dem Eigentümer und der entsprechenden Versicherungsgesellschaft so reibungslos wie möglich weitergegeben werden, damit alle erforderlichen Informationen rechtzeitig aufbereitet werden.

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