Dichtigkeitsprüfung
Ab Anfang 2016 ist die Sicherstellung der Dichtigkeit aller Abwasserkanäle für Grundstückbesitzer Pflicht, somit auch die Erbringung des Nachweises über eine gültige Dichtigkeitsprüfung.
iCheck hat es sich als unabhängiges Informationsportal zur Aufgabe gemacht, Grundstückseigentümer ausführlich über bestehende Regelungen, Kosten und Techniken rund um das Thema Dichtigkeitsprüfung zu informieren.
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Doch was bedeutet „Dichtigkeitsprüfung“ für Sie überhaupt?
Als Grundstückseigentümer ist man in der Pflicht, bis 2015 die Dichtigkeit aller Abwasserkanäle sicherzustellen. Hiermit einher geht die Erbringung des Nachweises über eine gültige Dichtigkeitsprüfung.
Jeder Bauherr ist auf seinem Grundstück der Betreiber einer Abwasseranlage und entsprechend für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Dies bedeutet in erster Linie die Sicherstellung der Dichtigkeit der Kanäle. Ab Ende 2015 muss es für jedes Grundstück einen Nachweis der Dichtigkeit der Abwasserleitungen geben. Dies steht bereits heute in der DIN 1986 Teil 30.
§ 61a Landeswassergesetz NRW, Private Abwasseranlagen
Die Kosten hierfür trägt der Betreiber. Die Dichtigkeitsprüfung muss alle 20 Jahre wiederholt werden, das bedeutet, dass ein gültiger Nachweis jedem Betreiber erst einmal Ruhe verschafft.
Studien belegen zuverlässig, dass schon heute mindestens 93% aller bestehenden Hausanschlüsse undicht sind. Die Neubauten sind in dieser Statistik mit erfasst!
Verlassen sie sich also nicht auf die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ihnen keine Undichtigkeit vorliegen könnte. Stellen Sie sich außerdem vor Sie würden heute ein Haus bauen und im Jahr 2015 wird festgestellt, dass Ihre Grundleitungen schadhaft sind. Die Kosten der Sanierung überschreiten erheblich die Kosten für eine Druckprüfung. Zusätzlich werden bauliche Maßnahmen fällig.
Die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung hat also eine sinnvolle Grundlage und sollte von keinem Grundstücksbesitzer vernachlässigt werden.




