Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Betriebstagebuch Leichtflüssigkeitsabscheider
Tagebuch LeichtflüssigkeitsabscheiderBetriebsprotokoll für Abscheideanlagen
Ölabscheider und ihre Schlammabscheider sind nach DIN 1999-100 einmal im Monat zu überprüfen und alle sechs Monate zu warten. Das Ergebnis ist im Logbuch festzuhalten. Im Betriebslogbuch Ihrer Abscheideanlage wird Ihre monatliche/halbjährliche Selbstüberwachung/Wartung nachvollzogen. Das Betriebstagebuch enthält auch Anweisungen für die auszuführenden Arbeit. Alle für den Separator wichtigen Dokumente werden ebenfalls im Betriebsprotokoll mitgespeichert.
Instandhaltung und Selbstüberwachung von Leichtflüssigkeitsseparatoren
Die Funktionsweise von Leichtflüssigkeitsabscheider ist in der Norm EN 858, der Norm EN 1999-100 und den Wartungsanweisungen der jeweiligen Gerätehersteller geregelt. Auch hier sind monatlich Selbstkontrolle und halbjährlich Wartungen der Systeme erforderlich. Den vom Reglement geforderten monatlichen Selbsttest und die halbjährlichen Wartungen nehmen wir für Sie mit unserem eigenen Fachpersonal vor. Mit diesen Massnahmen ist ein störungsfreier Anlagenbetrieb gewährleistet.
Bei Leichtflüssigkeitsseparatoren sind Tagebücher zu führen, in denen neben den Wartungs- und Inspektionsterminen auch die Resultate der Inspektionen, die Entfernung der entfernten Bestandteile und die Behebung der festgestellten Fehler dokumentiert sind. Zur Selbstkontrolle und Instandhaltung bereiten wir für Sie das gesetzliche Betriebstagebuch vor: Das Betriebstagebuch und die Prüfprotokolle sind vom Anlagenbetreiber zu verwahren und auf Anforderung den verantwortlichen örtlichen Überwachungsbehörden und den Anlagenbetreibern der nachgelagerten Kläranlage vorzuweisen.
Für Anlagenbetreiber einer Leichtflüssigkeitsabscheidungsanlage (Öl-/Fettabscheideranlage) besteht die Verpflichtung zur Durchführung eigener monatlicher Inspektionen sowie halbjährlicher oder jährlicher Wartungsarbeiten gemäß den Anforderungen der Normen EN 858-2, EN 1825 und 1999-100/44040-100. Das nötige Know-how zur Selbstkontrolle und Instandhaltung erhalten Sie durch die Durchführung einer unserer bundesweiten Expertenschulungen.
Durch unsere Prüfungstätigkeit und unsere Mitwirkung in verschiedenen Gremien, wie den Gremien der Leichtflüssigkeitsseparatoren und Fettabscheidern der Norm EN 4040 sowie dem Qualitätsschutz der Entwässerungstechnik, sind immer die neuesten Ausbildungsinhalte gewährleistet. Anlagenbezogener Wasserschutz ist in der Pflanzenschutzverordnung (AwSV) festgelegt. Eine behördliche Prüfung Ihrer Kläranlage zum Umschlag wassergefährdender Stoffe ( 46) wird von einem unserer Experten durchgeführt (§ 47):
Inspektion vor der Inbetriebsetzung und nach einem größeren Umbau der Anlage: Inspektion bei Stillstand der Anlage: Die Zeiträume für die wiederkehrende Inspektion beginnt mit dem Ende der Inspektion vor der Inbetriebsetzung oder nach einem größeren Umbau. Gemeinsam mit unserem Fachpersonal übernehmen wir für Sie gern die Abnahme der elektrotechnischen Ausrüstung nach DGUV-Richtlinie 3 - Elektrotechnische Systeme und Geräte nach den Vorschriften der VDE 0701 / 0702.
Damit wir, Sie und Ihre Angestellten den Test zurückverfolgen können, sind die Anlagen mit Aufklebern ausgestattet. Prüfinhalt: Für Anlagenbetreiber von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern gelten die gesetzlichen und technischen Vorschriften (Wasserhaushaltsgesetz in Zusammenhang mit der AwSV, EN 858-2/DIN 1999-100, EN 4040, ATV 781 usw.), die Abwasserbehandlungsanlage vor der Inbetriebsetzung einer Hauptuntersuchung mit Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen.
Dieser Test darf nur von Fachleuten und Experten ausgeführt werden. Der Test wird nach den Vorgaben der DIN-EN 1610 ausgeführt Zulaufrohre von Leichtflüssigkeitsabscheider müssen grundsätzlich den Forderungen des § 62 WHG (Dichtheit der ersten Barriere) entsprechen. Diese Rohrleitungsinspektionen, einschließlich der Einlaufbauten, erfolgen im Zuge der Hauptuntersuchung, in der Regel als Wasserstandskontrolle, auch bereichsweise im Zuge der Schadensfeststellung.
Auch dieser Test darf nur von Spezialisten oder Experten ausgeführt werden. Die Mitwirkung in Gremien und Fachverbänden (z.B. DIN 1999, Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen und DIN 4040, Fettabscheideanlagen sowie die qualitätssichernde Entwässerungstechnik) gewährleistet unseren Auftraggebern aktuelles Wissen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Entsprechend der Vorschriften der hessischen und thüringischen Indirekteinleitungsverordnung muss der Anlagenbetreiber einer Leichtflüssigkeitsabscheidungsanlage eine Fachstelle mit der Inspektion seiner Gesamtanlage betrauen.
Als Sachverständigengremium ist die UBA Dipl. Ing. R. Winkelhardt als Gutachter nach hessischer und thüringischer Direkteinleiterverordnung bestellt und nimmt in diesem Zusammenhang die Prüfungen der Betriebe vor.