Gütesicherung Kanalbau

Qualitätssicherung im Kanalbau

Die Fachpresse berichtet monatlich über verschiedene Themen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der Qualitätssicherung im Kanalbau. in diesem Bereich durch ein RAL-Gütesicherungssystem. Die Qualitätssicherung im Kanalbau ist so weit verbreitet. Qualitätssicherung im Kanalbau beginnt bereits bei der Planung und Ausschreibung der Produktion und der RAL-Gütesicherung im Kanalbau.

Gütezeichen-Satzung - Gütesicherung RAL-GZ 961

Vereinszweck ist ein Güteverband im Sinn der RAL-Gütezeichengrundsätze in der derzeit geltenden Version und trägt nach seiner Aufnahme in das Verbandsregister den Titel "Gütegemeinschaft Herstellung u. Instandhaltung v. Abwasserleitungen und - Kanal e. V. - Gütereschutz Kanalbau". Abweichend hiervon ist der Firmensitz der Gesellschaft Bad Honnef.

Ziel der Qualitätsgemeinschaft ist es, die Qualität der Produktion und Wartung von Abwasserrohren und Kanälen zu gewährleisten und diese qualitätsgesicherten Dienstleistungen mit dem Gütesiegel für den Kanalbau zu versehen. Mitgliedschaften in der Qualitätsgemeinschaft können erworben werden: 1 ) jedes Unternehmen, das Abwasserkanäle und Abwasserkanäle produziert oder instand hält und diese Aktivität als separate Dienstleistung ausübt (Mitgliedergruppe 1), 2) Einrichtungen und Vertreter von Wirtschaft und Öffentlichkeit, wenn der Verband ein legitimes Qualitätssicherungsinteresse erkennt (Mitgliedergruppe 2), 3) Unternehmen, Einrichtungen und Einzelpersonen unterstützt, die weder in Gruppen 1 noch in Gruppen 2 einbezogen werden können und kein Mitbestimmungsrecht in der Hauptversammlung haben (Mitgliedergruppe 3).

Bei den Gütesiegeln (1) Die Gütesiegel tragen folgendes Gütezeichen: (2) Das Gütesiegel steht im Einklang mit den Prinzipien für Gütesiegel in der aktuell geltenden Version. Das Gütesiegel ist als Gemeinschaftsmarke beim DPMA unter der Nummer 1158558 registriert. Abwasserkanalbau darf von jedem Unternehmen verwendet werden, das den Bau und die Wartung von Abwasserkanälen und Abwasserkanälen als separate Dienstleistung ausführt und dem das Gütesiegel zuerkannt wurde.

Das Gütesiegel kann nur vergeben werden, wenn der Güteausschuß die Anforderungen nach den Güte- und Prüfungsbestimmungen und den Ausführungsbestimmungen überprüft hat. Bei der Vergabe des Gütezeichens dürfen keine anderen Pflichten als die zur Einhaltung dieser Gütezeichenstatuten, der Güte- und Prüfungsbestimmungen und der Ausführungsbestimmungen auferlegt werden. Der Gütezeichennutzer darf das Gütesiegel nur für qualitätsgesicherte Dienstleistungen verwenden.

und -Kanälen e. V. - Gütereschutz Kanalbau" steht der Firma "Gütegemeinschaft Herstellung u. Instandhaltung v. Abwasserleitungen u. -kanälen e. V. - Gütereschutz Kanalbau" das Recht zu, dass die Marke vom RAL als Gütesiegel erkannt und beim Dt. Patent- und Markenamt angemeldet wird, sowie die Geltendmachung unrechtmäßiger Benutzung der Marke. Der Güteverband ist dazu angehalten, die Gütezeichennutzer auf die Einhaltung der Gütezeichenbestimmungen und der Ausführungsbestimmungen zu überprüfen, gegen Störungen oder Beeinträchtigungen der Benutzung des Gütesiegels zu protestieren, bei Missbrauch des Gütesiegels einzugreifen, das Gütesiegel als Gemeinschaftsmarke beim DPMA streichen zu lassen, wenn es aus der RAL-Gütezeichenliste gelöscht wird und es danach nicht mehr zu benutzen.

Dies gilt auch für eine ausländische Registrierung des Qualitätszeichens (IR-Zeichen oder GM-Zeichen). Der Gütezeichennutzer ist zur Einhaltung der Gütezeichenstatuten, der Güte- und Prüfungsbestimmungen und der Ausführungsbestimmungen sowie zur Information der Gütegemeinschaft bei Kenntnisnahme eines Missbrauchs des Gütesiegels zur Förderung des Zweckes der Gütesicherung zur rechtzeitigen Zahlung der von der Gütegemeinschaft festgelegten Abgaben oder Gebühren angehalten.

Der Gütezeichennutzer ist für die Qualität seiner Dienstleistungen selbst verantwortlich. Die Verantwortung der GÃ?tegemeinschaft, ihrer Organen oder BevollmÃ?chtigten ist ausschlieÃ?lich. Diese treten nach Ablauf einer angemessenen Zeit ab dem Datum der Mitteilung an die Gütezeichennutzer durch den Geschäftsführenden Ausschuss der Gütegemeinschaft ein.

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