Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Kanalinspektion Pflicht
Die Kanalinspektion ist obligatorischMuss eine Zustands- und Funktionskontrolle durchgeführt werden?
Zur Vermeidung von Beschädigungen und Folgeschäden müssen die betroffenen Besitzer in Gewässerschutzgebieten die Kanalisation ihres Eigentums durchlaufen. Diese Inspektion ist nicht nur umweltschonend, sondern auch im Sinne der Hausbesitzer, um Feuchtigkeitsschäden, kostspielige Mauerwerksreparaturen und den Wertverlust des eigenen Eigentums zu verhindern. Die folgenden Hinweise sollen Hausbesitzern dabei behilflich sein, herauszufinden, warum eine Zustands- und Funktionskontrolle notwendig ist:
Aufgaben der Eigentümer: Grundbesitzer haften prinzipiell für alle Beschädigungen durch Rissbildung, Bruch oder Leckagen in der eigenen Kanalisation. Besonders kostspielig sind Leckagen, wenn bei Starkregen ein Stauwasser im Untergeschoss entsteht und Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk auftritt. Sie spiegelt sich auch in der Abrechnung der Nebenkosten wider, wenn Grundwässer in das schadhafte Kanalsystem gelangen und dadurch Abwasserreinigungsanlagen unnötigerweise in Betrieb genommen werden.
Gewässerschutzgebiete bedürfen eines speziellen Schutzes: Deshalb mussten bis Ende 2015 Abwasserrohre in Gewässerschutzgebieten, die vor 1965 an Land gelegt wurden, getestet werden. Werden bei der Inspektion des Zustandes Schäden entdeckt, muss der Besitzer je nach Schweregrad der Mängel innerhalb der kommenden zehn Jahre eine Reparatur einleiten.
Vorschriften für Neubau und Änderung der Rohrleitung: Auch außerhalb von Gewässerschutzgebieten, Neubau oder bei Umbau oder Instandsetzung der bestehenden Kanalisation müssen die Rohrleitungen vor der Inbetriebsetzung geprüft werden. Außerdem kann die Stadtverwaltung oder Kommune außerhalb von Gewässerschutzgebieten gesetzlich vorschreiben, dass Abwasserrohre kontrolliert werden müssen. Schließlich können die Gemeinden im Rahmen der Erneuerung des kommunalen Abwassernetzes von den benachbarten Grundstückseigentümern eine entsprechende Überprüfung und Instandsetzung ihrer Privatabwasserleitungen während der Baumaßnahme fordern.
Alle Abwasserkanäle, einschließlich der Rohre unter der Fußbodenplatte des Gebäudes und der auf dem Gelände liegenden Schacht- und Revisionsöffnungen, sind zu inspizieren. Die Kosten für die Zustands- und Funktionskontrolle der Kanalisation hängen wesentlich von den örtlichen Gegebenheiten, der Leitungslänge und der Zugänglichkeit der zu prüfenden Schachtanlagen und Kanälen ab.
Mit einem weit verästelten Pipelinenetz ist das natürlich teurer. Einsparungen können erzielt werden, wenn der Zugang zum Objekt anhand der Geländepläne gefunden und vor der Besichtigung freigegeben wird. Es lohnt sich auch, wenn sich Anwohner treffen und gemeinsam ein Angebot für eine Kanalinspektion unterbreiten. Die Forderung der Kommune nach in naher Zukunft anstehenden Bauarbeiten am kommunalen Abwassernetz ist auch aus wirtschaftlichen Gründen zielführend.