Schäden durch Wurzeleinwuchs

Durch Wurzeleinwuchs verursachte Schäden

Schadensersatzansprüche. Die Wurzeln können keine intakten Wände oder Rohre durchdringen. Dem Wurzelwachstum geht immer ein Schaden voraus. Und wer muss für den Schaden aufkommen? Es kommt vor, dass Wurzelwachstum in den Entwässerungssystemen auftritt.

Die zehn neusten Gerichtsurteile.

Wenn die Wurzel eines auf einer Grundstücksgrenze liegenden Baums in das benachbarte Gelände hineinwächst und die Gefahr einer Schädigung der Auskleidung eines Teiches entsteht, können die Wurzelstücke abgeschnitten werden. Der Grundbesitzer kann jedoch nicht behaupten, dass alle in seinen Besitz hineinwachsenden Rhizome gekappt werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs haftet der Besitzer von Baumbeständen nur unter bestimmten Voraussetzungen für Rückflussschäden durch Wurzeleinwuchs in der Kanalisation.

Einem Nachbarn steht es nicht zu, eine 60 Jahre altes, aber gesundes Pappelholz entfernen zu lassen. 2. Wenn eine Bruchgefahr für den Ast entsteht, kann dieser durch regelmässige Pflege entgegengewirkt werden. Die Verantwortung für die Entfernung von beschädigten Baumwurzeln liegt ausschließlich beim Baumbesitzer. Wenn ein vorsichtiger Radler die Wölbungsgefahr nicht frühzeitig erkennt und sich darauf vorbereitet, muss der Verkehrssicherheitsverantwortliche mindestens durch ein Gefahrenschild auf diese Gefahrstelle aufmerksam machen.

Der Grundbesitzer hat das Recht auf Schadenersatz für Schäden, die durch die Wurzel eines Baums entstehen, der sich auf dem Gelände seines Nachbars direkt an der Grundstückgrenze befindet. Die hinter einem Sieb stehenden Anlagen dürfen auch nicht ewig aufwachsen. Wenn sie die Mauer in der Größe nicht unwesentlich überschreiten und damit den Nachbar behindern, hat er ein Recht auf Kürzung, aber nur bis zur Bildwand.

Durch die Pflegeverpflichtung im Mietvertrag kann der Hausherr die Aufwendungen für Schwerarbeiten wie das Abholzen oder Beschneiden von Baumstämmen vom Pächter nicht über die laufenden Nebenkosten decken. Wenn die Wurzel von Stadtbäumen in die Kanalisation eindringt und Schäden verursacht, kann die Gemeinde dafür aufkommen.

Der Nächste hat das Recht, das Eindringen von Wurzeln aus dem benachbarten Anwesen in seinen Garten zu verhindern, solange er sich dadurch stark vermehrt. Wenn Sie Ihr Wohnhaus neben einem Baugrundstück mit vielen Bäumen bauen, müssen Sie selbst Vorkehrungen dafür getroffen haben, dass der Wasserverbrauch der benachbarten Pflanzen Ihr Wohnhaus nicht beschädigt. Wenn der " Hunger " der Hölzer zu Siedlungsrissen am Hause führen sollte, kann er vom Nächsten keinen Ausgleich mit gutem Ergebnis einfordern.

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