Dachentwässerung Versickerung

Entwässerung Dachentwässerung Versickerung

Regenwasser kann nicht mehr in den Boden sickern und wird daher abgeleitet. Zulassungsfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser. Direkte Auswirkungen der Oberflächenversiegelung. Die Oberflächenversiegelung erfolgt durch zunehmendes Trinken. Wir möchten das Regenwasser vom Dach auf dem Grundstück abfließen lassen.

Grundstücksentwässerung

Das Versickern von Niederschlagswässern vor Ort trägt dazu bei, den Grundwasserspiegel zu erhalten, das Mikroklima in der City zu verbessern und die Flussspitzen zu dämmen. Durch die Versickerung von Regenwasser dürfen die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Lediglich die Versickerung von auf der Dachfläche von Wohngebäuden anfallendem Regenwasser und die Versickerung über Wasser durchlässige Flächenbefestigungen ist zulässig.

Mit dem Versickern des auf Ihrem Gelände entstehenden Niederschlagswassers ersparen Sie sich Niederschlagswassergebühren. Im Falle von Neubauprojekten wird durch den nicht erforderlichen Anschluß an die Regenwasserkanalisation auch der Einmalabwasserbeitrag für Regenwasser eliminiert.

Zulassungsfreies Versickern von Regenwasser

Die gezielte Einleitung von gesammelten Niederschlagswässern aus Ortschaften oder Wehranlagen in das Grund- und Oberflächenwasser (Infiltration) ist im Wesentlichen eine wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes. In vielen Anwendungsfällen kann Regenwasser ohne Genehmigung abgeleitet werden, sofern die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der "Technischen Anleitung für die unbedenkliche Ableitung von Regenwasser ins Grund- und Oberflächenwasser (TRENGW)" erfüllt sind.

Eine zulassungsfreie Versickerung kann in Verbindung mit §46 durchgeführt werden. Grundvoraussetzungen für eine genehmigungsfreie Versickerung des gesammelten Regenwassers sind: Niederschlagswässer von nicht beschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleioberflächen über 50 m2 dürfen erst nach einer Wasservorreinigung oder nach einer Reinigung über eine Aufbereitungsanlage mit Baumusterzulassung (siehe "Metalldächer" unten) über eine entsprechende Deckschicht versickern.

Es wird auf die detaillierten Bestimmungen der VO und der Fachregeln hingewiesen. Systeme zur Regenwasseraufbereitung und Versickerung müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionalität regelmässig gewartet und gewartet werden. Der Bauherr oder sein Planer ist dafür verantwortlich, die Vorraussetzungen für die zulassungsfreie Versickerung von Regenwasser unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten zu überprüfen und zu übernehmen.

Niederschlagswasser/Sickerwasser

Niederschlagswasser muss nach Möglichkeit abgelassen werden. Mit der Erweiterung der Siedlungsflächen wird der Baugrund zunehmend abgedichtet. Niederschlagswasser kann nicht mehr in den Erdboden eindringen und wird daher abgelassen. Das nicht oder nur wenig verschmutzte Niederschlagswasser muss daher ablaufen. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist genehmigungspflichtig. Wohin kann das Niederschlagswasser eindringen?

Im Rahmenentwässerungsplan GEP der Kommune finden Sie Informationen zu den Entwässerungsmöglichkeiten. Die passenden Gebiete sind auf der Infiltrationskarte angegeben. Wodurch kann das Niederschlagswasser abfließen? Die Musterabnahmebescheinigung wird auch für die Eintragung in das Versickerungsregister verwendet.

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