Landeswassergesetz Bayern

Bayerisches Staatswassergesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz ist das bayerische Ausführungsgesetz zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) in der. Spezielle Ausführungsbestimmungen für Bayern gibt es derzeit nicht. Das Preußische Wassergesetz, das Bayerische Wassergesetz oder das Hessische Wassergesetz mit den zuständigen Behörden der Länder Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Bayern-Wasserhaushaltsgesetz - IZU

Vollständiges Zitat: bayrisches Wasserrecht (BayWG) vom 25. Feb er 2010 (GVBl 2010, S. 66), letztmals in der Fassung des 1 des GVBl. vom 20. Feb er 2018 (GVBl. S. 48). Die bayrische Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist das BWG. Dazu gehören unter anderem Wasserkörper und ihre Einstufung, Bewirtschaftungsprinzipien und -ziele, Besitz von Wasserkörpern, Gewässernutzung und -schutz, Abwasserentsorgung, Entwicklung und Instandhaltung von Wasserkörpern, Einrichtungen in oder auf Wasserkörpern, Sicherstellung des Abflusses, Gewässerüberwachung, Gewässergüteüberwachung, gewässerrechtliche Aufgaben und Verfahrensweisen.

Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, darauf einwirkt, Wasserkörper entwickelt oder pflegt, ist davon berührt. Zur Novellierung gehören die Novellierung des WHG im Rahmen des Hochwasser-Schutzgesetzes II vom 30.06.2017, eine gesetzliche Bewilligung für die Kommunen in Bezug auf Beitrags- oder Vorauszahlungsansprüche für eine von ihnen durchgeführte Pflichterweiterung, Vorschriften zum Erstantrag nach WHG, der Vorbehalt der Bewilligung für Grünland-Pflügen und das Auslaufen der Landesverordnung über wassergefährdende Stoffe und Fachunternehmen (Pflanzenverordnung - VAwS).

Das Wasserhaushaltsgesetz führt zu geringfügigen Abänderungen. Es ist am 28. Januar in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt ist das Recht in Kraft getreten. Mit der Novelle des WHG wurde ein neues Konzept für das Bayerische Wasserhaushaltsgesetz (BayWG) erforderlich. Hochwassergebiete für Überschwemmungen, die von den Wasserwirtschaftsbehörden identifiziert, aber noch nicht offiziell festgelegt wurden, sind gesetzlich abgesichert.

Außerdem erlaubt das Recht den Inkrafttreten einer Verordnung zur Durchführung der EU-Hochwasserrichtlinie, die am 26. November 2007 in Kraft trat. Ab 2009 wird die Pflicht zur Erhaltung und Erschließung von Wasser zweiter Ordnung von den Landkreisen auf den Freistaat Bayern umgelegt. Der Änderungsvorschlag bezieht sich auf 59 Abs. 3 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BayWG).

Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewilligung einer nach Absatz 1 beantragte Investition als erfolgt anzusehen ist, wenn die Kreisverwaltung nicht innerhalb von zwei Wochen über den Gesuch nicht anders beschließt. Diese Änderung hat die Genehmigungsverfahren für den technischen Hochwasserschutz verkürzt und die strategischen Umweltprüfungen für Aktionspläne und Hochwasserschutzkonzepte eingeführt:

Durch die Einbindung der SUP in das BayWG soll sichergestellt werden, dass Umweltaspekte so früh wie möglich in die Planung einbezogen werden. Weil die SUP in einem sehr frühzeitigen Planungsstadium erfolgen muss, ist diese Veränderung vor allem für die Landes- und Kommunalplanungsbehörden von Bedeutung.

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