Mindestgefälle Grundleitungen

Minimale Steigung der Erdleitungen

Dimensionierung der Fallrohre und der Erdleitung. Die Balkone und Loggien im Erdgeschoss sollten bis zur Verbindung mit dem Fallrohr, dem Sammelrohr oder der Hauptleitung separat an die Hauptleitung angeschlossen werden. Das Grundrohr muss geradlinig verlegt werden. muss einen geraden Zugang zum Grundrohr oder zum Anschlusskanal haben.

Schwerkraftentwässerung in Innenräumen

Durch die Herausgabe der Normreihe EN 12056 im Jänner 2001 und die Rücknahme der Normteile 1, 2 und 31 am Stichtag 31. Juni 2001 wurde in Deutschland eine neue Zeitrechnung begonnen: In Europa ist die Dimensionierung und das Verlegen von Abwasser- und Regenwasserrohren innerhalb der Bausubstanz inzwischen reglementiert. Aus diesem Grund ist die Normreihe EN 12056 auch als "Grundnorm" zu verstehen, in der Rahmenspezifikationen miteinbezogen sind.

In diesem Rahmen kann es weitere einzelstaatliche Vorschriften gibt. Dies macht verdeutlicht, dass es in Europa weiterhin keine einheitliche technische Regelung für die Auslegung und Dimensionierung von Abwasser- und Regenwasserrohren gibt. Hinweis: Die Darstellung soll verdeutlichen, dass bei einem Traufüberstand von z.B. 1 Meter die Regenrinne und das Fallrohr in den Geltungsbereich der Norm EN 12056 fällt.

Nachdem im konkreten Einzelfall einige Details der Europanormreihe EN 12056 - vor allem in Teil 2 - nicht bindend festgelegt sind, wurde in Deutschland beschlossen, die noch offene oder fehlende Regelung zur "übrigen Norm" EN 1986-100 vorzusehen. Das bedeutet, dass wir sowohl die Norm EN 12056, Teil 1 bis Teil 5 als auch die Ergänzungsnorm für Entwässerungssysteme in Bauwerken haben Die Herausgabe der Norm ist für Ende dieses Jahr vorgesehen.

Im Folgenden sollen die wichtigsten Innovationen innerhalb der Norm EN 12056 und der zukünftigen Norm EN 1986-100 benannt und erörtert werden. Abbildung 2: Minimale Steigung in Abhängikeit vom entsprechenden Linienbereich. Für alle unter freiem Himmel betriebenen Entwässerungssysteme gelten die europäischen Normenreihen gemäß der Norm EN 12056, und zwar ausschliesslich für Wohn-, Gewerbe-, Instituts- und Industriebauten.

an ( "DIN EN 12 056-1, Teil 1"). Der Geltungsbereich der bisher gültigen Norm EN 1986, Teil 1 und 2, war dagegen innerhalb und ausserhalb von Gebäude. Die Normenreihen EN 752 und 1610 sind für Entwässerungssysteme ausserhalb von Schwerkraftanlagen anwendbar In Deutschland können auch die ATV-Richtlinien ATV 127, 139 und 142 zu berücksichtigen sein.

Eine Einigung über ein europaweites, homogenes Abwassersystem war nicht möglich und hat sich daher für vier Anlagentypen entschieden (DIN EN 12056-2, Punkt 4.2). Aufgrund der unterschiedlichen Ausprägungen innerhalb dieser Anlagentypen sind jedoch auch länderspezifische und länderspezifische Regelungen und techn. Bei den Toilettenbecken mit einem Spülwasserinhalt von 4 bis 6 Liter sind jedoch bei der Dimensionierung und Auslegung der Anschluss-, Schwerkraft-, Sammel- und Erdleitungen zusätzliche Vorgaben zu machen (DIN 1986-100).

Der Nenndurchmesser (DN) ist nach DIN EN 12056 ein Parameter, der eine abgerundete Anzahl bezeichnet, die in etwa dem (Außen-)Durchmesser in mm entsprechen. Diesem Nenndurchmesser ist ein minimaler Innen-Ø (di min) zuweisen. Die Leistungsdaten der Normen gelten für diesen minimalen Innenkreis. Falls ein Produzent Schläuche mit einem grösseren inneren Querschnitt als dem minimalen inneren Querschnitt anbietet, kann dieser grössere innere Querschnitt für die Kalkulation verwendet werden.

Die vorgeschriebene Mindestneigung wurde in der DIN EN 12056 gegenüber der DIN 1986 für nahezu alle Linienbereiche verringert. Dies ist mit der Reduktion der Strömungsgeschwindigkeit in Grund- und Sammelstrecken von bisher 0,7 m/s auf 0,5 m/s (Minimalwerte) verknüpft. Zusätzliche Hinweise: Strömungsgeschwindigkeit im Erdreich und in Sammelrohren für Schmutz- und Niederschlagswasser (DIN EN 12056-2, Tabelle B1 und B2) mind. 0,5 m/s.

Bei Ein- und Doppelhäusern können Lüftungsventile für Fallrohre verwendet werden, wenn zumindest ein Fallrohr als Hauptbelüftung über das Hausdach verlegt wird (DIN 1986-100, Kap. 8.2.3.4). Für die Auslegung und Ausführung von Anschluss-, Fall-, Sammel- und Erdleitungen sind zusätzliche Angaben nach DIN 1986-100 zu beachten. Gemäß den Normvorschriften der DIN 1986-100 können Ablaufrohre der Nenndurchmesser DN 90 für Anschluss-, Fallrohr-, Verteiler- und Hauptleitungen verwendet werden.

Studien haben gezeigt, dass das Selbstreinigungsvermögen von Abflussrohren bei Nutzung von Wasserspar-Toilettenbecken bei Nutzung der Nenndurchmesser (DN) 90 erheblich besser ist als bei Abflussrohren DN 100. Wenn Sie wassersparende Toilettenbecken verwenden, kann die Abmessung DN 80 auch für den Anschluss von Rohren, Fallrohren, Sammelrohren und Hauptrohren unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzgrenzen eingesetzt werden.

Allerdings werden die Einsatzgrenzen gegenüber DN 90 weiter verringert (DIN 1986-100) und es droht ein hydraulischer Verschluss im Fallrohr, wenn z.B. die Spülwassermenge eines Spülkastens oder Spülventils auf 6 oder 4,5 l Spülwassermenge vergrößert wird. Die Mindestneigung bei Einsatz von Abwasserrohren DN 90 basiert auf den Vorschriften der DIN EN 12056-2 und den Zusätzen der DIN 1986-100 Eine Übersicht über die Einsatzgrenzen bezüglich Mindestneigung finden Sie in untenstehenderTabelle3.

Das Konzept für die Gestaltung der Abwassereinleitung eines Teils oder des Gesamtentwässerungssystems ist unter Beachtung der neuen Abkürzungen gleichgeblieben. Liegt die festgestellte Abwassermenge Qwww unter dem größten Anschlußwert eines Entwässerungsobjektes, muß immer der zugehörige Anschlußwert des Entwässerungsobjektes verwendet werden. Bei den Anschlusskabeln sind die zugehörigen Tabelle in DIN 1986-100 für die Dimensionierung zu beachten.

In einer zusätzlichen tabellarischen Übersicht in der Norm EN 1986-100 (Tab. 4) sind auch die für die einzelnen Anschlusskabel maßgeblichen Mindestnennweiten aufgeführt. Daher ist in Deutschland die Norm EN 12056-2 für die Dimensionierung von Anschlusskabeln in Form der Norm 4 der Norm EN 1986-100 zu beachten.

Beim Planen und Verlegen von Verbindungsleitungen ist zwischen Einzel- und Jagdgruppenleitungen sowie zwischen gelüfteten und ungelüfteten Einzel- und Jagdgruppenleitungen zu differenzieren. Die Einsatzgrenzen für nicht belüftete Jagdleitungen sind in DIN 1986-100, Punkt 8.3.2. 2 ebenfalls enthalten (siehe Abb. 5). In diesem Bereich können die Einzelstrecken eine veränderliche Größe haben. Wird der Brand- und Lärmschutz durch entsprechende und genehmigte Massnahmen gewährleistet, dürfen benachbarte Wohneinheiten an ein gemeinsames Abwasserfallrohr angebunden werden (DIN 1986-100, Kap. 8.2.2.3).

Im Hinblick auf die Brandschutzanforderungen sind im Einzelfall einzelne Lösungsansätze in der betrieblichen Anwendung vorzusehen. Regen- und Abwasser müssen innerhalb von Häusern separat abfließen. Die Verschmelzung ist nur außerhalb des Bauwerks erlaubt (DIN EN 12056-1, Teil 4.3 und die DIN 1986-100, Teil 5.2). Bei Grenzgebäuden ist eine Ausnahmeregelung möglich, wobei die Kombination von Abwasser- und Regenwasserleitung innerhalb des Hauses, jedoch direkt an den Grenzgebäuden erlaubt ist.

Abb. 6: Verschmelzung von Schmutz- und Regenwasserrohren nach EN 12056 (vereinfachte Darstellung). Fügen Sie nach der Norm EN 1986-100 so nah wie möglich am Verbindungskanal an der Objektgrenze. Für die Auslegung und Dimensionierung von Entwässerungssystemen innerhalb der Bausubstanz gilt zukünftig, wie bereits gesagt, die Norm 12056, Teil 1-5 und die Norm 1986-100. Für Deutschland wurden alle Bestandteile der Norm EN 12056 im Jänner dieses Jahres veröffentlicht und sind somit gültig.

Teil 1 und Teil 2 der Richtlinie 1986, Teil 1, Juni 1988 und Teil 2, jeweils für den Monat April 1995, wurden am Stichtag 31. Dezember dieses Jahres zurückgenommen. Beide Standards waren von Jänner bis Jänner 2001 Seite an Seite gültig, seit Jänner gibt es nur noch die neue EN 12056 Da die neue Standard nur als Basisnorm angesehen wird, wird zusätzlich die EN 1986-100 gefordert.

Oftmals wird geraten, die "alte" DIN 1986 weiter zu verwenden, da nichts Falsches getan werden kann. Dies ist prinzipiell richtig, sollte aber aus juristischen Erwägungen davor gewarnt werden, nach einem zurückgenommenen Standard zu projektieren und zu handeln. Entscheidungen müssen von Fall zu Fall getroffen werden.

Die folgenden Prinzipien sind zu befolgen. Verschmelzung von Abwasser- und Regenwasserrohren. - Vergabe- und Vergabeverfahren fanden vor der Veröffentlichung der Norm EN 12056 statt, die Arbeit wird nach Rücknahme der Norm EN 1986 Teil 1 und 2 durchgeführt. Die Ausschreibungstexte und der Auftrag geben klar die Basis der Norm an. Hier ist es noch möglich, nach der "alten" Norm von 1986 zu handeln, obwohl diese bereits aufgehoben wurde.

  • Einen Ausgangspunkt gibt es, wie im ersten Falle, aber die Definition der EN 1986 wird nicht erwähnt, sondern eine Formel wie "nach den geltenden Fachregeln" oder "nach den geltenden Normen". Dabei ist es empfehlenswert, nicht nur nach der zurückgenommenen Bundesnorm zu verfahren, sondern vorab klar zu verabreden, dass die zurückgenommene deutsche Vorschrift angewandt wird.
  • Auf der Ausschreibung und im Auftrag ist klar anzugeben, nach welchem Standard die Arbeit auszuführen ist. Sofern die EN 12056 nicht als bautechnische Vorschrift aufgenommen wurde, konnte auch die am 30.06. zurückgenommene EN 1986 angewandt werden.

Die Arbeiten sollten jedoch im Sinne der Auftraggeber, Fachplaner und Installateure immer nach einheitlich gültigen Fachregeln durchgeführt werden. Gemäß der "Restnorm" DIN 1986-100 wären dies die DIN EN 12056 und die oben genannte Ergänzungsnorm.

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