Altlasten

Altlasten

Daher ist es besser, im Falle einer Kontamination mit Altlasten kein Land zu kaufen. Altlasten sind Bereiche, die heute durch unsachgemäßen Umgang mit Schadstoffen Probleme bereiten. Im Rahmen der Umweltüberwachung ordnet das VBS Massnahmen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten an. Beim Kauf von Grundstücken sollten Liegenschaften auf unterirdische Verunreinigungen, so genannte Altlasten, untersucht werden. Gefährdung der Gesundheit durch Bodenverunreinigungen und Altlasten.

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Als Altlasten werden in der Raumordnung ein abgrenzbarer Teil der Bodenoberfläche verstanden, der infolge vorangegangener anthropogener Aktivitäten gesundheits- oder umweltgefährdende Änderungen im Boden (Bodenverunreinigung) oder Grundwasser (Grundwasserverschmutzung) zeigt, so dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgüte nicht mehr gewährleistet ist.

"Nicht jede Bodenverunreinigung ist auch ein kontaminierter Standort. Liegen Anhaltspunkte für eine Verunreinigung vor, z.B. durch die Verwendung durch ein umweltrelevantes Unternehmen oder die Hinterfüllung einer Schottergrube mit nicht dokumentiertem Gut, wird das Gebiet zunächst als Verdachtsfläche ausgewiesen und genauer untersuchte. Aufgrund mangelnder Dokumentation lässt sich oft nicht mehr feststellen, ob eine bestehende Altlastenanlage aus einer damals genehmigten Deponie stammt oder ob es sich um eine Wilddeponie handelte - zumal es im Entsorgungs- oder Chemiebereich früher deutlich weniger Sicherheitsvorschriften gab als heute.

Auch für die Begriffsbestimmung von Altlasten ist dieser Abstand nicht relevant. Für die Klassifizierung als Verdachtsfläche oder Verdachtsfläche ist nach Landesrecht die Gemeinde, wie z.B. die Kreisverwaltung oder das Bezirksverwaltungsamt, zuständig. Durch die Klassifizierung als kontaminierter Standort geht von diesem Bereich eine Gefährdung aus. "Altlasten sind Altlasten und Altlasten sowie durch sie verunreinigte Boden- und Wasserkörper, die nach den Erkenntnissen einer Risikobewertung ein erhebliches Risiko für die menschliche oder ökologische Unversehrtheit darstellen.

"Nach heutiger Auslegung bedeutet der Ausdruck "Altlast" die Schaffung der kontaminierten Fläche vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes (1. 7. 1989) und deren Registrierung im Atlas der Altlasten (öffentliches Buch). Die anderen kontaminierten Flächen werden gemeinhin als neue Schäden eingestuft und sind klar vom Altlastenbegriff getrennt. Die Prinzipien der Altlastensanierungspflicht (Deponien, Betriebs- und Unfallstellen) sind in der Schweiz in den Artikeln 32c bis 32e Umweltschutzgesetz und in der Altlastensanierungsverordnung (AltlV) vom 26. 8. 1998 verankert.

Letzteres wird in Art. 2 Abs. 3 als "sanierungsbedürftige Altlasten" bezeichnet. "Solche Lasten können über den Luftweg auftreten, z.B. als Stäube, Ablagerungen oder Versickerungen von Schadstoffen. Man unterscheidet zwischen Altlasten, die sanierungsbedürftig sind, sogenannten "Eigentümer-Altlasten", bei denen die Altlasten zunächst bei Grundstücksumbauten und Neubauten saniert werden müssen (mit anderen Kostentragungsregeln auch für Sanierungsmaßnahmen).

Explizit werden keine Verschmutzungen und damit auch Altlasten im Sinne des Altlastengesetzes durch ausgedehnte Ausbreitung von Schadstoffen wie z. B. Stäuben auf hochbelasteten Straßen oder durch bisher gebräuchliche agrarische Behandlungen mit Kupfer enthaltenden Pestiziden in Weinbergen oder durch schwermetallhaltige Klärschlämme zur Düngung des Bodens verursacht. Für die Sanierung von Altlasten gelten die Verursacherprinzipien. In Deutschland ist die Registrierung von Verdachtsflächen weit vorangeschritten; mehr als 360.000 Standorte sind in den Altlastenregistern der Kreisverwaltungen registriert und belegt.

In der Regel basierte die erste Erfassung auf historischen Forschungen, bei denen Unternehmen mit verdächtigen Aktivitäten und ehemaligen Sand- oder Schottergruben ausgewählt wurden. Eine Verdachtsfläche hat in der Regel einen Wertminderungsbedarf, so dass die Verdachtsmomente durch geeignete Abklärungen zu klären sind, wenn eine geplante Änderung der Nutzung oder Veräußerungsabsicht geplant ist.

Im Rahmen des Flächenrecyclings werden daher viele Altlastenerkundungen angestoßen. Erweist sich die bei der Orientierungsuntersuchung ermittelte Verunreinigung nur als selektive Überdeckung, wird die vermutete Fläche nicht zwangsläufig zu einer kontaminierten Fläche ausgebaut der Sanierungsplan wird mit konkreten Zeit- und Kostenvorgaben erstellt. Sanieren ohne Massnahmen durch natürliche Eigenreinigung durch kontrollierte natürliche Rückhaltung oder Schadstoffabbau (KNRA), oft auch Monitoring Natural Damping ( "MNA") genannt; die einzig "Maßnahme" ist hier die Beherrschung von Schadstoffveränderungen.

Es handelt sich um Bereiche, die für die Herstellung von militärischen Gütern (Sprengstoffen) oder direkt von der Armee genutzt oder mit Waffen kontaminiert werden. Diese können auf der kontaminierten Fläche selbst ("onsite") - entweder mit mobilen Kläranlagen oder ohne Bodenaushub ("in situ") - oder "offsite" durch Transport des kontaminierten Erdreichs zu einer geeigneten Bodenreinigungsanlage durchgeführt werden.

Lehrbuch Altlasten - Law, Toxicology and Technology. Ausgabe, Vahlen-Verlag München 2001, ISBN 3-8006-2764-7 Lothar Knopp, Eike Albrecht: Contaminated Site Law in Practice. Vom kontaminierten Standort zum Badesee. Die Altlastenhaftpflicht - Offizielle Auswahl der Störer und Verträge nach privatem Recht. Im: alterlastenspektrum 2002, Nr. 258 Wolfgang Kinzelbach, Axel Voss, Randolf Rausch: Altlastenhandbuch des Bundeslandes Niedersachsen.

Springer, Berlin 1996, ISBN 3-540-60755-2. Lehrstuhlprofil@1@2Vorlage:Toter Link/www.tu-cottbus. de (Seite nicht mehr verfügbar, Suche im Webarchiv) Info: Der Verweis wurde als fehlerhaft gekennzeichnet. Überprüfen Sie den Verweis entsprechend der Gebrauchsanweisung und entfernen Sie diesen Verweis. ? btu Cottbus-Senftenberg: www.tu-cottbus. de Lehrstuhl Altlasten@1@2Temlage:Toter Link/wwww.tu-cottbus. de (Seite nicht mehr verfügbar, Suche im Webarchiv) Info: Der Verweis wurde als fehlerhaft gekennzeichnet.

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