Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Küche wer Zahlt
Ein Wasserschaden in der Küche, der sich bezahlt macht.Entschädigung von Möbeln nach Wasserschäden
Fragestellung: Seit Anfang des Jahres 2014 beschäftigt haben wir einen enormen Wasserschaden, der durch eine undichte Leitung im Bad (in der Toilettenwand, versteckte Schäden) auftritt. Seit es nun um den Austausch unserer Schlafzimmermöbel geht, die durch Schimmelpilzbefall auf Wänden, Gebäudeschmutz und Luftfeuchtigkeit beschädigt geworden sind, fragt sich uns nun die folgende Frage: Wer ist das der Austausch der Möbel in für?
Die Vermieterin oder unsere Hausratsversicherung? Können wir dem Eigentümer die Möbel in Rechnung stellen und von der Mietsumme einbehalten? Die zweite Anfrage wäre: Müssen werden unsere Versicherungsangaben an die Gebäudeversicherung unseres Eigentümers weitergegeben? Bei unserer Hausrat-Versicherung haben wir einen Brief mit dem Vermerk "Doppelversicherung" bekommen.
Seitdem wir aber nicht bei der Gebäudeversicherung mitversichert sind, sondern unser Wirt, stellen wir uns natürlich schon jetzt die Fragen, ob es legal ist, dass sich die Gebäudeversicherung an die Hausratsversicherung verpfänden möchte, wogegen wir für den Wasserschaden, den auch der Sachverständige der natürlich bereits hat, nicht verantwortlich sind. Beantwortung: Nach dem Bundesgerichtshofurteil (BGH) vom 04.11.2004 (Az. VIII ZR 28/04) ist der Mieter dazu angehalten, Wasserschäden am Mietgut unabhängig aus der Abfrage, ob und wenn ja, wer sie verursacht hat, an seine Wohngebäudeversicherung zu berichten und mit ihr abzurechnen.
Hierfür zahlt der Pächter in der Regel über seine Mehrkosten auch proportional der Versicherungsprämie bzw. dies wird in der Miete des Pächter mit berücksichtigt. und repariert bei Gebäude und die aus Gebäudebestandteilen, Beschädigungen an Haushaltsgegenständen und anderen Dingen resultierenden Mehrkosten und Mehrkosten des Pächter sind durch seine Hausratsversicherung und nicht durch die Wohngebäudeversicherung des Pächter übernommen zur Entschädigung verplichtet, soweit ihm kein Verschulden am Eingang des Wasserschadens zu Last gelegt wird.
Die Vermieterin konnte nach Ihrer Beschreibung keine Vorkenntnisse über einen möglichen Leitungsbruch oder eine Leckage haben, so dass sie keiner Schadenersatzpflicht mangels Verschuldens nachkommt. Infolgedessen muss die Beschädigung, die an Ihrem Haushalt und anderen Gegenständen durch den Wasserschaden durch Ihre Hausratsversicherung übernommen verursacht wird. Ein Gleichgewicht zwischen der der Wohngebäudeversicherung und Ihrer Hausratsversicherung zu übernehmenden entstehende Gebühren muss von den Versicherten die entsprechenden Informationen zur anderen Versicherungsgesellschaft einholen können.
Das ist entweder durch Mitteilung des Namens und der Versichertennummer Ihrer Hausrat-Versicherung an Gebäudeversicherung möglich, oder aber, was ich Ihnen empfehlen würde, durch Meldung des mit Ihnen aufgetretenen Schadens an die Hausrat-Versicherung und diese - soweit bekannt - an die Gebäudeversicherung, die aus Ihren Nebenkosten-Abrechnungen müsste resultieren. Sollte dies nicht möglich sein, genügt es, Ihren Hauswirt zum Versicherten von Wohngebäudeversicherung zu ernennen.
Ihre Hausratsversicherung kümmert sich um alles andere. Oberhalb ist ausgeführt, dass die Wohngebäudeversicherung hat auch alle zusätzlichen Gebühren zu übernehmen Falls Sie dies noch nicht in Anspruch genommen haben, fragen Sie diesen Preis bei Ihrem Hauswirt an, der ihn dann an seine Adresse Wohngebäudeversicherung weiterleiten wird. FRAGE: Unser Familienvater hat während seiner Mietperiode in seiner Ferienwohnung Türstopper installieren lassen, welches durch Bohren auf dem Kiefernparkett auch entsprechende Bohrungen durchgeführt hat.
FRAGE: In der gemieteten Wohnung meines Sohns, die aus 3 Zimmern, Küche, Bad und Gäste WC besteht, war die Leitung zum Lavabo fehlerhaft und verursachte Wasserschäden. Die Wasserversorgung muss übe sein.... FRAGE: Wir haben einen Wasserschaden in unserem Schmuckgeschäft, der 2 Jahre ist. FRAGE: Seit 1976 haben wir ein 1936 erbautes Haus. Die ganze Straße und die 6 Häuser haben keine Regenentwässerung.
FRAGE: Der Hausherr hat uns eine Faktura geschickt über â'¬1100, die Reparatur kostet für einen Wasserschaden in der Unterwohnung. Die Anschuldigung: "Da Sie den entstandenen Sachschaden.... "Diese Schande.... FRAGE: Unterzeichnung des Mietvertrags am 16.01. 2013; Vermietungsbeginn 01.04. 2013, noch keine Schlüssel