Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Hausratversicherung Wasser
Haushaltversicherung WasserSo werden Leitungswasserschäden geregelt
Das Wasser ist ein Bestandteil, der schon in kleinen Stückzahlen erhebliche Schädigungen verursachen kann. Eine besondere Gefahr für Haushaltswaren. Gelangt Nässe auf die falsche Ware, können erhebliche Folgekosten aufkommen. Zum Glück brauchen Sie sich vor diesen Belastungen nicht zu scheuen, solange keine Gefahren im Haushaltbereich übernommen werden und auch der Hausratschutz aufrechterhalten wird.
Im Falle eines Wasserschadens hilft Ihnen der Versicherungsträger und bezahlt eine Entschädigung. Die Bandbreite der so genannten Gewässerschäden ist groß. Eine Hausratversicherung übernimmt nur einen handhabbaren, aber sehr wesentlichen Teil dieser Schadensfälle. Das bedeutet den Austritt von Wasser aus der Wasserleitung. Dabei ist es egal, ob es sich um Trinkwasser, Frisch- oder Schmutzwasser handelt. Dabei ist es unerheblich.
Für beide Fälle bietet die Krankenkasse einen hohen Versicherungsschutz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Hausrat-Versicherer nur dann bezahlt, wenn das Wasser aus einer Leitung oder einem Haushaltsgerät austreten kann. Wenn z. B. das Wasser aus einer kaputten Waschanlage ausläuft, tritt unter Normalbedingungen ein Zwischenfall ein. Wenn das Wasser aus einer anderen Quellen kommt, muss die Versicherungsgesellschaft möglicherweise nicht aufkommen.
Burst-Aquarien sind ein solcher Anwendungsfall. Manche Hausratttarife beinhalten gar einen angemessenen Versicherungsschutz. Wenn der Versicherte feststellt, dass Wasser aus der Leitung austritt, ist er verpflichtet, den entstandenen Sachschaden zielgerichtet zu mindern. Dies ist oft möglich, z.B. durch Blockieren des Einlasses oder einfaches Abschalten des Wassers. Andere Arten der Schadenbegrenzung sind das Beseitigen von empfindlichen Gegenständen wie Teppiche, Elektrogeräte oder Möbel.
Es ist wichtig, sie innerhalb weniger Tage über den entstandenen Sachschaden zu unterrichten ( "am besten keine Risiken einzugehen und den Sachschaden noch am gleichen Tag zu melden"). Es ist aber auch möglich, den entstandenen Defekt telefonisch (in einigen Fällen auch per E-Mail) anzumelden. Es ist nicht immer einfach, Wasserschäden zu beheben.
Deshalb sollte man immer mit dem Versicherungsunternehmen besprechen, ob die entsprechenden Aufwendungen erstattet werden. Prüfen Sie die Hausratversicherung beim Wasserbettkauf!