Süwvo Abw Nrw

SÜWVO Abw Nrw

Leitungen zur alleinigen Ableitung von Regenwasser, z.B. RW-Leitungen im. Drosselgeräteprüfung ("SüwVO Abw NRW"). Welche Regelungen gibt es bei der SüwVO Abw NRW?

Abwässer ("SüwVO Abw - GV. In der Eigenkontrollverordnung (SüwVO Abw) geregelte Abwasserleitungen.

Monitoring von städtischen Kanalisationen, Kläranlagen und deren Ableitungen

Die " Selbstkontrollverordnung für die Kanalisation " wurde am 17.10.2013 mit der Selbstkontrollverordnung ( "SüwVO Abw") aufgehoben. In NRW reguliert die SüwVO Abw die Eigenüberwachung von Abwassersystemen für die öffentliche Abwasserentsorgung, von gepflasterten Gewerbeflächen über drei ha und die Eigenüberwachung von Abwassereinleitungen aus Einleitungsbauwerken dieser Abwassersysteme (§1).

Die Abschnitte 2 und 3 verpflichten die Kläranlagenbetreiber, diese gemäß den Anweisungen nach Abschnitt 4 regelmässig zu kontrollieren, einen diesbezüglichen Report zu erstellen (Abschnitt 5) und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen einleiten. Die Notwendigkeit und der Zeitraum für die Sanierung kommunaler Netzwerke sind im Anhang zu der Richtlinie vom 3.1.1995 - IV B 6 - 031 002 0201 "Anforderungen an den Betreib und die Instandhaltung von Abwassersystemen" festgelegt.

6 erlaubt es der zuständigen Behörde, von dieser Vorschrift abzuweichen. Anhang 1 legt Inhalt, Typ und Frequenz der Anlagenüberwachung fest. Der ordnungsgemässe Vollzug der SüwVO wird von der Landesregierung durch jährlich stattfindende Nachforschungen bei den Betreibern des Kanalnetzes nachvollzogen. Der Teil 2 der VO beinhaltet in Zusammenhang mit den Anhängen 2 bis 5 Vorschriften zur Eigenüberwachung der privaten Kanalisation.

Durch die Selbstüberwachung des Betreibers der Kläranlage ist sicherzustellen, dass sowohl die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte als auch der Betriebszustand aller wichtigen technischen Kläranlagen überwacht wird. Die Mindestumfänge sind in Nordrhein-Westfalen in der Selbstkontrollverordnung ( "SüwV-kom") genau geregelt. Abhängig von der Anlagengröße werden hier die kontinuierlich zu überwachenden und zu archivierenden Daten dargestellt.

Bei mehreren Grenzwertüberschreitungen kann die verantwortliche Wasserwirtschaftsbehörde eine Verfügbarkeitsprüfung einfordern. Sie sind der verantwortlichen Wasserwirtschaftsbehörde auf Anfrage zu übermitteln oder in einem Selbstkontrollbericht zu übermitteln.

Dichtigkeitsprüfung für Privatkanäle

Der Eigentümer des Grundstücks ist unter gewissen Bedingungen dazu angehalten, die Entwässerungssysteme seines Grundstücks auf Leckagen zu überprüfen. Die Anforderungen sind in der am 9. November 2013 in Kraft getretenen Selbstkontrollverordnung für Kläranlagen (SüwVO Abw NRW 2013) festgelegt. Ein entscheidendes Entscheidungskriterium für die Dichtigkeitsprüfung bestehender Gebäude ist die Platzierung eines Grundstücks in einem Gewässerschutzgebiet.

Gemäß § 8 Abs. 2 und 6 SüwVO Abw NRW 2013 ist der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Erbberechtigte zu prüfen. Im Wasserschutzgebiet muss die Erstinspektion der vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder kommerzielles Abwasser) verlegten Abwasserrohre bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

Bis zum 31.12. 2020 müssen alle anderen Kanalrohre (d.h. jüngere Baujahre) überprüft werden. Bis zum 31.12.2020 sollen außerhalb von Gewässerschutzgebieten nur solche Abwasserrohre geprüft werden, die gewerbliche oder industrielle Abwässer mitführen. Bei allen privat verlegten Abwasserkanälen außerhalb von Gewässerschutzgebieten entfällt die Revisionsfrist. Der Beginn erfolgt nach dem Ende der in 8 Abs. 3 SüwVO Abw NRW 2013 (31.12. 2015 bzw. 31.12.2020) genannten Nachfrist.

Bei Neubauten von Kläranlagen (z.B. Hausneubau ) oder wesentlichen Änderungen vorhandener Abwasserrohre sind die Kläranlagen gemäß DIN EN 1610 gemäß 8 Abs. 2 SüwVO Abw NRW 2013 sofort durch einen Sachverständigen zu prüfen. Zu den wesentlichen Änderungen an vorhandenen Abwasserkanälen gehören die Sanierung von Gebäuden einschließlich der Entwässerung, sofern das abwassertechnisch relevante System um mehr als 50 Prozent ausgebaut wird, sowie der Um- oder Ausbau des vorhandenen Entwässerungssystems durch zusätzliche Verbindungen.

Gemäß 7 Abs. 1 SüwVO Abw NRW 2013 sind die im Boden verlegte oder für den Abwassertransport unzugängliche Abwasserrohre zu überprüfen. Abwasserrohre zur ausschließlichen Entwässerung von Niederschlagswässern sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Gemäß 12 SüwVO Abw NRW 2013 darf die Untersuchung nur von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

Das Prüfergebnis ist anhand des Musterzertifikats ( 9 Abs. 2 mit Anhang 2 SüwVO Abw NRW 2013) zu bescheinigen. Die Landesanstalt für Umweltschutz und Konsumentenschutz (LANUV) hat zwei Prospekte veröffentlicht, die Eigentümer über Zustands- und Funktionsprüfungen sowie über die Instandsetzung von privaten Abwasserkanälen informieren.

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