Wasserschaden wer muss Zahlen

Der Wasserschaden, der zu zahlen hat

Die Versicherungsgesellschaften können dann die Zahlung verweigern. Wasserschäden durch Fahrlässigkeit gehen zu Lasten des Mieters. Das Wasser läuft, bezahlt weder Gebäude- noch Hausratversicherung für diesen Wasserschaden. Tipp: Miete unter Vorbehalt zahlen, dann mit einer Mietminderung nachziehen. Grundsätzlich muss der Vermieter dafür bezahlen.

Wasserschaden: Wann muss ich bezahlen?

Die Wasserschläuche der Maschine gingen ruhig weg, der Pächter sah fern, bis er bemerkte, dass seine Füsse feucht wurden. Der Pächter, wenn es seine Maschine war. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Maschine Teil einer Möblierung ist. Danach müssen Sie als Hauswirt die anfallenden Gebühren tragen, sofern der Pächter nicht grobfahrlässig gehandelt hat.

Aber es ist nicht immer so leicht, wenn es um Wasserschäden geht. Die Grundregel lautet: Wer den Defekt verursachen will, muss ihn ausbessern. Ungeachtet dessen, wer für das aufgetretene Schadenereignis zuständig ist, muss der Pächter Sie als Pächter so bald wie möglich benachrichtigen, damit Sie Massnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift.

Es sollte auch gleich das Trinkwasser abschalten und evtl. auch den Stromkreis abschalten. Was sind die üblichen Ursachen für Wasserschäden und wer ist in der Regel haftbar? Waschmaschine: Der Bediener ist für alles haftbar, muss aber Versäumnisse ausklammern. Leckagen an Wasseranschlüssen und Leitungen, z.B. in der Küche: das Geschäft des Wirtes.

Es gibt manchmal Streitigkeiten darüber, wie groß der entstandene Sachschaden ist. Daher ist es für Sie als Hauswirt besonders interessant, unmittelbar nach dem Problem vor Ort zu sein. Es hat die unerfreuliche Fähigkeit, sich sehr rasch an unzugänglichen Stellen auszubreiten. Erinnern Sie sich also daran, dass unter den Schränken der Küche stehendes Trinkwasser aufsteigen kann.

Das Gleiche trifft auf Fertigparkett oder Schichtstoff zu, das entweder anschwellen oder zu schimmern beginnen kann. Der Trocknungsaufwand für die Wohnungen und die anschließende Sanierung ist vom Verantwortlichen zu tragen. Entsprechendes trifft zu, wenn die Ferienwohnung möbliert ist und der Sachschaden an Möbeln und elektronischen Geräten entstanden ist.

Zur Deckung dieser Aufwendungen besteht eine Haftpflicht-Versicherung. Das, was Ihnen als Hausherr, insbesondere wenn die Verantwortlichkeit bei Ihnen ist, zusteht, ist eine Mietreduzierung während der Umbauarbeiten. Das hängt vom Standort ab: Wenn nur ein Zimmer davon berührt wird, kann dies proportional errechnet werden, wenn die gesamte Ferienwohnung ausgetrocknet und große Teilbereiche saniert werden müssen, ist eine deutliche Reduzierung möglich.

Es ist am besten, mit dem Vermieter einen Betrag zu vereinbaren. Übrigens können Sie die Renovierungskosten nicht auf den Vermieter oder die Mieten übertragen, wenn Sie den entstandenen Sachschaden verschuldet haben.

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