Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Abwasserrohr Reparatur Kosten
Kosten für die Reparatur von AbwasserleitungenAbwasserrohr außerhalb des Gebäudes - wer zahlt die Reparatur?
Kurzfassung: Kommunen können sich von der Abwassergesetzgebung für Rückstauschäden durch Überschwemmungen und Starkniederschläge in der Kanalisation befreien. Hallo, in den vergangenen Tagen ist durch heftigen Niederschlag ein Abwasserrohr der öffentlichen Einrichtungen auf unserem Gelände zersprungen.
Ein Mitarbeiter der Stadtwerke war letzte Woche vor Ort und hat uns mitgeteilt, dass die Leitung nicht mehr für das Schmutzwasser verwendet wird. Aber sie haben das Rohr hier nicht geklemmt. Jetzt wird eine so genannte "Blase" in das Rohr gelegt. Von wem werden die Kosten für die Reparatur der Kellerdecke getragen?
Lieber Frager, aufgrund der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Es gibt jedoch eine Bestimmung in 47 Abs. 1 der Statuten, die als "Haftung der Gemeinde Heidenau" bezeichnet wird. "Damit hat sich die Gemeinde Heidenau von der Mängelhaftung für Schäden befreit, die durch Stauwasser durch starken Regen oder Überschwemmungen in der Kanalisation oder durch Verstopfungen in der Kanalisation entstehen.
Ansonsten ist der Eigentümer des Grundstücks gemäß 47 Abs. 2, 17 der Statuten dazu angehalten, Abwassersammelanlagen auf eigene Kosten gegen Stauwasser zu absichern. Auch wenn die Schadensursache nicht unter 47 Abs. 1 der Statuten fällt, hat die Landeshauptstadt Heidenau ihre Verantwortung beschränkt:
Gemäß 47 Abs. 3 der Statuten ist die Verantwortlichkeit der Gemeinde auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt. Damit sind Ihre Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Heidenau (als juristische Person der Stadtwerke) für die Instandsetzung der Grundplatte geltend zu machen, gering. Wenn Sie Fragen haben, können Sie die kostenfreie Anfragefunktion nutzen. Es geht bei uns um die Energieversorger Pirna und nicht um Heidenau.
Andererseits geht es vor allem darum, dass die Abwasserleitungen im vergangenen Jahr renoviert wurden und die Leitung, die jetzt durch den starken Regen gerissen ist, abgetrennt werden sollte, da diese nicht mehr in Betrieb sein sollte. Bei den Stadtwerken Pirna wurde nun eine "Blase" installiert, die bei den Neubaumaßnahmen im nächsten Jahr abgetrennt werden soll.
Für uns ist das also tatsächlich ein Verschulden des Stadtwerke-Technikers. Wir sind uns dessen bewußt, daß wir sonst dafür die Verantwortung tragen, aber das ist ein Irrtum der kommunalen Versorger, den wir nie hätten überprüfen können. Lieber Frager, in diesem Falle gelten die Allgemeinen Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB-A) der Firma Stadtwerke Pirna GmbH (SWP GmbH) vom 01.01.2006.
Zuerst einmal ist § 11 Abs. 7 AEB-A anzuwenden: "Das Abwassersystem darf nur nach Genehmigung der SWP gGmbH für das Grundstücksentwässerungssystem einschließlich des Anschlusskanals genutzt werden. Die SWP GMBH haftet nicht für die einwandfreie und ordnungsgemäße Durchführung des Systems infolge der Übernahme. "Mit der Inbetriebnahme der Anlagen geht der Teil des Grundstückanschlusses, der vor der Privatgrundstücksgrenze (Verbindungskanal) steht, unentgeltlich in das Vermögen der SWP gGmbH über, die den laufenden Unterhalt und ggf. die Sanierung vornimmt.
AEB-A ("Artikel 11 Absatz 8 AEB-A"). Dann sind Sie als Eigentümer für das Trennen der außerbetriebenen Leitung auf Ihrem Gelände zuständig. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Abschaltung außerhalb Ihres Eigentums erfolgen muss und die SWP übernimmt. 9 Abs. 1 AEB-A beinhaltet Beschränkungen zugunsten der SWP GmbH: Die SWP AG hat für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen (....)" die Verantwortung der SWP AG für Schäden und Folgeschäden aufgehoben.
Gemäß 9 Abs. 2 AEB-A hat sich der Eigentümer gegen Abwasserrückstau zu schütz. Darüber hinaus hat der Anschlussinhaber den entstandenen Mangel unverzüglich der SWP zu melden (§ 9 Abs. 4 AEB-A). Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die SWP mbH.