Din en 1610 Dichtheitsprüfung Kosten

Leckagetest Din de 1610 Kosten

Drainagesystem in Form einer Druckprüfung nach DIN 1610. und zugehörige Elemente nach DIN EN 1610). ("GEA") nach DIN 1986-30 oder DIN EN 1610. Diese Kosten sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Luftdruckmessung ist schneller und kostengünstiger als Wasserdruckprüfung.

Strömungsmessung Dichtheitsprüfung

Oft ist der Preisfaktor die eine Hälfte des Ärgernisses, die schleppende und unbegreifliche Verwaltung die andere ist. Früher oder später müssen Sie sich als Unternehmer oder Hausbesitzer mit den Vorschriften für Kläranlagen auseinandersetzen. Dies kann z.B. bei Dichtheitsprüfungen oder Dichtheitsprüfungen von Entwässerungssystemen der Fall sein. in der Praxis.

Bei der Entwässerung von Land ist es aber auch eine Frage der Bauvorschriften. Bei den Kläranlagen musste der Bund, der diesen Teil der Regelungen zugunsten der Betreiber und Bauherren aufgelockert hatte, einen Rückzieher machen. Defekte Entwässerungssysteme oder eine erfolglose Dichtheitsprüfung hatten wiederholt Beschädigungen auf Kosten der Umgebung oder anderer hervorgerufen.

Wenn das Fehlen einer Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre zu einer Gefährdung anderer oder der Umgebung führen kann, liegt eine Straftat vor. "Unberechtigte Wasserverschmutzung" durch eine ausgelassene Dichtheitsprüfung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gemäß § 324 Strafgesetzbuch zu bestrafen. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele Menschen wegen überprüfbarer Grundwasser- oder Oberflächenwasserverschmutzung, eines Verstoßes gegen eine entsprechende Verordnung oder auch nur wegen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens bei der Dichtheitsprüfung ins Gefängnis gekommen sein könnten.

Könnte man sich wirklich denken, dass ein Frevler mit seiner Bestrafung neben anderen Kriminellen angeben muss, wenn es um die Dichtheitsprüfung geht? Auf der anderen Seite kann ein Bediensteter einer Wasserbehörde auch ein Krimineller werden - wenn er wegschaut und zu einer Umweltkriminalität beiträgt, indem er bestimmte Massnahmen unterlässt - zum Beispiel, indem er die Beweise einer Dichtheitsprüfung nicht überprüft oder eine oberflächliche Kontrolle durchführt.

Da es diese Rechtsvorschrift gibt, kann man bei den Fällen nicht auf einen fairen Funktionär vertrauen, der sich beide Blicke zuwendet, nur weil man keine lächerliche Dichtheitsprüfung gemacht hat und nun einen Schadenfall anrichtet! Ein Haus- oder Grundstückseigentümer muss daher bis zum 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung für alle Erdleitungen und Verbindungskanäle, in die Abwasser oder gemischtes Wasser eingeleitet wird, einleiten.

Dies muss nach DIN 1986 Teil 30 erfolgen (bei Neubau, Neubau von Abwasserrohren, Kontrollschächten und dazugehörigen Bauteilen nach DIN EN 1610). Deshalb ist es nicht genug, einen Teil der Kanalisation auf dem eigenen Gelände auszugraben, selbst zu inspizieren und als Dichtheitsprüfung auszustellen! Die Kosten sind das Los des Eigenheimbesitzers - und hier fallen auch noch Mehrkosten an!

Dennoch kann man auch nachvollziehen, warum der Grundwasserschutz und die Einleitung der öffentlichen Abwassersysteme vernünftig und erforderlich sind. Aber als Grundbesitzer sind Sie für alles, was auf Ihrem eigenen Gelände geschieht, verantwortlich - und wenn das der Öffentlichkeit schadet, müssen Sie auch die Kosten aufbringen. Dies gilt auch für präventive Massnahmen wie z.B. eine Dichtheitsprüfung!

Bauherren müssen daher wissen, dass ab 2016 für alle kontaminierten und gemischten Wasser führende Erdleitungen und Verbindungskanäle eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 vorgeschrieben ist. Jeder, der bereits ein Haus hat, muss bis zum 31.12.2015 beweisen, dass es dicht ist und darf das Haus dann auch 20 Jahre lang nicht mehr betreten.

Vor dem 01.01.1965 gebaute oder vor dem 01.01.1990 installierte Grundstücksentwässerungssysteme für Industrie- und Gewerbeabwässer mussten bis zum 31.12.2005 eine Dichtheitsprüfung nachweisen. Wenn er in Deutschland Eigentümer und Hauseigentümer wäre, hätte er ab 2016 auch die Dichtheit aller Kanäle auf seinem Gelände sicherzustellen und den Beweis einer erfolgten Dichtheitsprüfung zu führen.

Aber wie gesagt: Alle 20 Jahre scheint eine Dichtheitsprüfung vernünftig zu sein. Man sollte wissen, dass nicht nur die Kläranlagen verfallen und sanierungsbedürftig sind. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Dichtheitsprüfung eine einfache Aufgabe, die jeden überzeugt - denn wir alle wollen reines Wasser und erfolglose Erden.

Durch die Dichtheitsprüfung der Abwassersysteme werden Sie natürlich nicht von Schäden befreit, die außerhalb Ihres Einflusses sind. Wer als Hauseigentümer, Grundbesitzer oder Firmenbesitzer mit dem eigenen Haus friedlich übernachten möchte, sollte die Dichtheitsprüfung alle 20 Jahre zum Gegenstand haben. Es gibt nichts Schlimmeres, als einen Offizier mit einem ernsten Gesichtsausdruck fragen zu hören: "Du musst verrückt sein."

Mehr zum Thema