Indirekteinleiterverordnung Berlin

Mittelleiterverordnung Berlin

Abwassereinleitungsverordnung (Indirekteinleitungsverordnung - IndV). die " Allgemeinen Entwässerungsbedingungen (ABE) der Berliner Wasserbe-. nach der Indirekteinleitungsverordnung. DIBt in Berlin.

Einleitung des Abwassers in die öffentlichen Kanalisationen (indirekte Einleitung)

Rechtsgrundlage für die Bewilligung von Ableitungen in öffentlichen Kläranlagen, so genannte indirekte Ableitungen, ist die Indirekteinleitungsverordnung (Indirekteinleitungsverordnung). Die Geltungsdauer ist auf das Bundesland Berlin begrenzt. Neben der Indirekteinleitungsverordnung sind das Wasserhaushalts-, das Wasserhaushalts-, das Berliner Wasserhaushalts- und die Abwasserschutzverordnung bei der Bewertung der Ableitung von Abwasser zu berücksichtigen. Das Einleiten von Abwasser aus diversen Gewerbebetrieben, Kliniken, Praxen, Instituten, Lehranstalten, Kraftwerken, Schwimmbädern usw. kann unter die Vorschriften der Indirekteinleitungsverordnung fallend sein.

Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Umwelt- und Naturschutzbehörde zu prüfen, ob eine Einführung genehmigungspflichtig ist. Sie können eine Bewilligung informell bei Ihrem örtlichen Umwelt- und Naturschutzbüro beantragen. In der Abwasser-Verordnung (AbwV) und ihren 57 Anlagen sind die Herkunftsgebiete aufgelistet, deren indirekte Ableitung bewilligungspflichtig sein kann. Im Folgenden sind die am meisten auftretenden genehmigungsbedürftigen Ableitungen in Berlin aufgeführt:

Bei der Ableitung von Schmutzwasser aus Kläranlagen oder vergleichbaren Anlagen, die bauartgenehmigt sind und den Forderungen der Abwassergüteverordnung entsprechen, wurde die Mitteilungspflicht in Berlin durch eine Mitteilungspflicht abgelöst. Sollten die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelnen nicht zutreffen, ist jedoch eine Zustimmung vonnöten.

Bei den folgenden Anlagen zur Abwasser-Verordnung (AbwV) ist das Meldeverfahren bei Anwendung der vorgestellten Formblätter möglich: Zahnärztliche Behandlung - Anlage 50 der AbwV. in der Schweiz. Eine regelmäßige Überprüfung der dem Meldeverfahren unterstellten Abscheideanlagen darf nur durch vom Bundesland Berlin anerkannte Gutachter erfolgen. Gutachten anderer Gutachter können von den Umwelt- und Naturschutzbehörden nicht akzeptiert werden.

Direkteinleiterverordnung| MLUL

Gemäß der Indirekteinleiterverordnung (IndV) vom 27. September 2009 ist für mineralölhaltige Abwässer (Anlage 49 der Abwasserschutzverordnung - abwassertechnische Anlagen) und für amalgamhaltige Abwässer (Anlage 50 der abw abw) nur eine Meldung an die zuständige Wasseraufsichtsbehörde anstelle einer Bewilligungspflicht erforderlich.

Neben den Bundesländern Berlin und Hessen sind weitere Verweise für Experten in Schleswig-Holstein und Thüringen im Netz von den jeweiligen Bundesumweltministerien und ihren untergeordneten Einrichtungen publiziert worden. Mitteilung vom 22. Mai 2011 "Anforderungen an den Gutachter nach § 4 Abs. 3 IndV".

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