Bauantrag

Baugesuch

Zur Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Bauantrag müssen folgende Unterlagen vorliegen: Generelle Informationen zum Bauantragsverfahren. Als Ihr Partner "in Sachen Bauanwendungen" verstehen wir uns als Ihr Partner. Die Erteilung einer Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird mit dem Bauantrag beantragt. Sie als Bauherr können erst nach einem schriftlichen Bauantrag eine Baugenehmigung erhalten.

Das Baugesuch

Bei diesen Bauteilen können keine späteren Änderungen vorgenommen werden. Werden auf einem Gelände mehrere Bauten vorgesehen, können diese mit einem Gesuch vorgelegt werden. Soll das Objekt später aufgeteilt werden, ist es sinnvoll, für jedes Objekt einen eigenen Auftrag einzureichen. Gewöhnlich wird dann eine gemeinschaftliche Garage einem Wohnhaus zugewiesen.

Bei einer nachträglichen Aufteilung ist darauf zu achten, dass keine Bauvorschriften missachtet werden. Abstandsflächen, Feuerwehrzufahrtswege und Planungsvorschriften sind auch nach der Einteilung einzuhalten. Wenn sich ein Bauprojekt über mehrere Objekte hinweg ausdehnt, können die BayBO-Vorschriften bezüglich der Objektgrenzen in der Regel unterlaufen werden.

Daraus ergeben sich dann komplizierte Umwege und Erleichterungen. Das Bauantragsformular ist vom Gesetzgeber gefordert und darf weder in Inhalt noch Gestaltung geändert werden. Die für die Bewertung dieser Projekte notwendigen Dokumente sind in diesen Faellen dem Bauantrag beizufügen. Folgende amtliche Formblätter und Zertifikate sind der LBK entweder vor Beginn des Baus für mind. eine weitere Kalenderwoche oder vor Abschluss (Nutzungsbeginn) für mind. zwei weitere Kalenderwochen vorzuweisen.

Zertifikate nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, dass der minimale Anteil an regenerativen Energieträgern erfüllt ist, müssen innerhalb von drei Monaten bei der LBK nach Inbetriebsetzung der Heizanlage des Hauses eingereicht werden.

Integriertes Bauportal

Der Fachbereich Bau, Wohnungswesen und Immissionsschutz der Bezirksregierung Soest ermöglicht es Planern (Architekten oder Bauingenieuren), über das Portal für integriertes Bauwesen Baugesuche zu unterzeichnen. Alle Bewerberinnen und Bewerber bekommen ihre personenbezogenen Daten zusammen mit einer Empfangsbestätigung für die Online-Informationen. Zur Nutzung des Integrierten Bauportals sind ein Leser und eine Unterschriftenkarte erforderlich.

Die folgenden Funktionalitäten sind nach der Aktivierung durch die Bau- und Wohnungsabteilung verfügbar: Mit dem Integrierten Bauportal steht ein Kommunikationszentrum für alle am Planfeststellungsverfahren beteiligten Stellen und Stellen zur Verfuegung. Mit der " Digital Status Traffic Light (DSA) " können Anmelder und Planer den Bearbeitungsstatus ihrer Bauanträge - von grün bis rosa - wie an einer gewöhnlichen Verkehrsampel - auch außerhalb der Geschäftszeiten nachlesen.

Im Falle von Veränderungen erhält der Bewerber eine E-Mail vom zuständigen Bearbeiter, die zeitliche Abfolge des Antrags und alle verfügbaren Unterlagen zum Bauantrag. Über das Konstruktionsportal kann der Baustart sowie die Rohbau- und Endkontrolle abgelesen werden.

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