Kanalkataster

Abwasserkataster

In den letzten Jahren wurde ein umfassendes Kanalregister in digitaler Form aufgebaut und ständig aktualisiert. Das Mess- und Kamera-Scanergebnis wird digital in einer computergestützten Kanaldatenbank (Kanalregister) gespeichert. In einem Kanalregister werden alle Daten des Kanalnetzes erfasst. In einem Kanalkataster werden alle vorhandenen Daten über Lage und Zustand der öffentlichen Kanalisation erfasst und laufend aktualisiert. Benötigen Sie Auszüge aus dem Kanalregister?

Abwasserkataster

Die Kanalregister sind ein klares Management-Tool für die Kanal-Daten im Internet und bieten zudem Funktionalitäten, die die Bewertung der Kanal-Daten in der täglichen Arbeit wesentlich erleichter. In dem Kanalkataster werden alle Gruben und Schachtanlagen in Listenform angezeigt. Leicht zu handhabende Eingabefelder ermöglichen das schnelle Auffinden und Anzeigen bestimmter Positionen und Wellen - entweder in übersichtlicher Darstellung in einem Datenblatt oder direkt im Planfenster.

Die Zugangsdaten der Stifte mit Informationen zu Beschädigungen, Ästen und Düsen sind ebenfalls mit wenigen Klicks aufrufbar. Mit Hilfe der Zugverfolgung kann im Kennfeld dargestellt werden, welche Positionen mit dem gewählten Schaft verbunden sind, beginnend mit einer spezifischen Welle in oder gegen die Strömungsrichtung. Auf diese Weise ist in der Karte unmittelbar ersichtlich, aus welchen potentiellen Ursachen ein Schadstoffeintrag kommen kann oder welche nach unten gerichteten Schachtanlagen und Gruben von einem Schadstoffeintrag beeinflusst werden können.

Für alle Gruben und Schächte können Unterlagen unmittelbar zwischengelagert werden. Beispielsweise können bis zu drei Positionen in einem Blatt in der Längsprofildarstellung wiedergegeben werden. Die Inspektionsdaten können auch im Längsschnitt visualisiert werden. Gern zeigen wir Ihnen die Funktionsweise des Kanalregisters in einer Online-Session!

Abwasserkataster

Das Kanalkataster ist für die Erarbeitung von Reparatur-, Sanierungs- und Sanierungsstrategien zuständig. Hydraulikbelastung, Bauzustand und Funktionalität sind wichtige Voraussetzungen für eine kostenoptimale Wartung und Verwaltung. Die Gemeinden sind nach den Vorschriften unter anderem dazu angehalten, die Beschaffenheit, Art, Umfang und Ort der Beschädigung in der Kanalisation zu erfassen und zu belegen.

Sie muss in Katasterform vorliegen und kann nur auf der Grundlage eines Geo-Informationssystems hinsichtlich der Datenmenge und der gesamten sehr komplexen Gesamtdokumentation kostengünstig erstellt werden.

Spezialprogramm "Kanalkataster" nach Nr. 2.4 BZWas 2013

Abwasserkataster sind ein unverzichtbarer Teil der Abwasser-Kataster. Mit ihnen wird der Zustand der Kanalisation systematisch beurteilt und damit der ordnungsgemäße Betrieb des Kanalisationsnetzes, eine effiziente Sanierung und eine transparente Gebühren- und Entgeltberechnung sichergestellt. Förderfähig nach Nr. 3 VZWas 2016, sofern zum Antragszeitpunkt weniger als 20000 Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Kommune registriert sind.

Es wird die erstmals erfolgte Einrichtung einer IT-gestützten Abwasserkanaldatenbank nach 54 S. 3 Nr. 1 Bayerisches Staatsblatt mit folgenden Mindestanforderungen gefördert: Höhe und Lagekoordinaten der Schachtdeckel, Höhe des Schachtbodens, Länge, DN und Beschaffenheit der Kanalträger, Zustandsbewertung der Kanalträger (Kollektoren und öffentliches Anschlussnetz) und Schachtbauwerke mit Unterteilung in die drei Klassen: unmittelbaren bis kurzfristigen Aktionsbedarf (z. B.

DWA-M 149-3 ) - farbige Markierung z.B. mit der Färbung rot, mittelfristig Aktionsbedarf (z.B. Klasse 2 nach DWA-M 149-3 ) - farbige Markierung z.B. mit der Färbung gelb, kein bis dauerhafter Aktionsbedarf (z.B. Klassen 3 und 4 nach DWA-M 149-3 ) - farbige Markierung z.B. mit der Färbung grün, Lage von Sonderbauten, Pumpstationen und Messgeräten, Lagekoordinaten von Ablaufstellen in Wasserkörper.

Neben der computergestützten Abwasserkanaldatenbank sind ein Abwasserkataster nach 54 S. 3 Nr. 2 und ein Lageplan im Massstab 1:5'000 (siehe DWA-Richtlinie Nr. 3-1) mit farbiger Identifikation des Handlungsbedarfes für die Abwasserkanäle und Schachtanlagen vorzuschlagen. Im Kanalkataster im Untersuchungsgebiet müssen alle Kanalisationen des öffentlich-rechtlichen Kanalsystems (Abwasser, Regenwasser und Mischwasser, satzungsgemäße Begrenzung einschließlich des öffentlich-rechtlichen Anteils des Grundstücksanschlusses) erfasst sein.

Eine detaillierte Sichtkontrolle ist bei Regenwasserleitungen nur dann notwendig, wenn das im Abwasserkanal abfließende Regenwasser aufbereitet werden muss oder wenn sich der Abwasserkanal in festgelegten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzbereichen aufhält. Teilnahmeberechtigt sind Rinnenlängen, für die ab dem Stichtag 31.01.2015 eine detaillierte Sichtkontrolle ( "Kamerainspektion") oder eine Druckprobe durchführt wurde. Gemäß Nr. 5. 3 d RZWas 2016 sind selbstgesteuerte Dienstleistungen (Dienstleistungen durch eigenes Personal) nicht förderungswürdig.

Rinnen, die vor dem Stichtag 31.01.2015 einer detaillierten Sicht- oder Druckprüfung unterzogen wurden, sind von der Produktion ausgenommen. Die Planung, Vermessung und andere Untersuchungen können vor der Anfertigung des Abwasserkatasters in Auftrag gegeben werden; dies stellt keinen Projektbeginn im Sinn von Nr. 3VK gemäß Nr. 2. 2 VZWas 2016 dar.

Der Zuschlag wird ab dem Stichtag mit einem Pauschalbetrag von EUR 1,00 pro laufenden Laufmeter mit einer sichtbaren oder druckgeprüften Kanalstrecke und einer optisch geprüften Regenwasserkanalstrecke errechnet. Dabei sind die Kanäle in ganzen Zahlen vorzugeben. Die Projektsponsorin reicht den Förderantrag gemäß Nr. 8 VZWas 2016 beim zuständigen Amt für Wasserwirtschaft ein. Die Bewilligungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes, der eine Aufforderung zur Einreichung von Fördermitteln bis zum Stichtag des Jahres 2019 vorsieht.

Der Zuschuss kann höchstens einmal jährlich mit Nutzungsbestätigung gemäß Anhang 5 BZWas 2016 eingefordert werden, sobald der Gesuchsteller den Jahresbericht über das Kanalnetz gemäß EÜV in DaBay eingereicht hat. Der Zuschuss wird aus den im jährlichen Kanalnetzbericht angegebenen Rinnenlängen berechnet, die seit dem Zeitpunkt des Antrags im Kanalregister eingetragen sind. Der Lageplan (in den DaBay-Stammdaten) ist im pdf-Format mit dem Jahresbericht über das Kanalnetz zu übertragen.

Der erste Teil dieses Sonderprogrammes gemäß Nr. 2. 4 CDRW, das 2013 am 1. Januar 2015 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2015 befristet war. Das vorliegende Aktionsprogramm (Teil 2) tritt am 01. Jänner 2016 in Kraft und läuft bis zum 31. 12. 2019. Der" Leitfaden zur Prüfung und Sanierung von kommunalen Abwasserkanälen" des Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz stellt das Inspektions- und Kanalsanierungsverfahren in leicht nachvollziehbarer Weise dar und gibt Aufschluss darüber, wie notwendige Massnahmen identifiziert und sinnvolle Umsetzungen vorgenommen werden können.

Den Betreibern der Kanalisation wird geraten, den Anschluss inhabern zu gestatten, im Laufe der Einbeziehung der Anschlüsse des Grundstücks auch die Anschlüsse des Privateigentums im Sinne der Stadtentwässerungsverordnung überprüfen zu lassen. b.

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