Luftdichtheit Gebäude

Luftundurchlässigkeit von Gebäuden

Durch eine Differenzdruckprüfung (Blower-Door-Test) wird die Luftdichtigkeit von Gebäuden ermittelt. Luftdichtheit beschreibt die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Eine luftdichte Gebäudehülle erhöht den Benutzerkomfort (keine Zugluft) und verhindert Bauschäden (Schimmel). Die luftdichte Gebäudehülle soll den Austausch zwischen Innen- und Außenluft, insbesondere die Luftdichtheit von Gebäuden, beschreiben.

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Durch eine Differenzdruckprüfung (Blower-Door-Test) wird die Luftdichtigkeit von Bauwerken ermittelt. Ein in eine Bauwerkshülle (meist Türe oder Fenster) eingebetteter Lüfter generiert und hält einen konstanten Über- und Unterdruck, z.B. von 50 Pascal im Gebäude. Der Luftaustritt durch Gebäudeleckagen muss durch den Lüfter in das Gebäude gedrückt werden und wird erfasst.

Bei der Prüfung der Luftdichtheit von neuen Bauwerken ohne Lüftungsanlagen ist es das Ziel, bauliche Schäden durch das Eindringen von Feuchtigkeit durch die Außenwand oder die Dachfläche zu verhindern und nicht den Luftwechsel zu mindern. Für Gebäude ohne Lüftungsanlagen ist jedoch eine bestimmte Leckage notwendig, um einen Mindestluftaustausch zu gewährleisten, auch wenn der Benutzer den in Wohnräumen stets anfallenden Dampf nicht durch gelegentliches Stoßlüften ableitet.

Anders als bei alten Bauten wird durch die heute eingesetzten Konstruktionselemente und Werkstoffe im Sommer nicht mehr ausreichend Dampf nach aussen abgelassen. Baumaterialien wie Kunstharzputz, Dispersionsfarbe, Beton, Polystyrol, Sperrholz und in noch stärkerem Maß OSB-Platten und Dampfsperrfolien ermöglichen den Durchtritt von Feuchte in Wasserdampfform nur in einem geringen Ausmass. Herkömmliche Mineralbaustoffe wie Ziegelsteine, Kalk und Ton sowie Naturfaserstoffe wie z. B. Hölzer, Hanf, Kokosnuss, Kork und Schurwolle sind in der Lage, durch Sorptionsprozesse und Kondensierung des Wasserdampfes mit anschließender Kapillarleitung deutlich grössere Mengen an Feuchte nach aussen abzuleiten, wenn sie nicht durch kunststoffhaltige Anstriche oder Filme daran gehindert werden.

Weil die Warmluft mehr Wasser absorbieren kann als die Kaltluft, enthält die Zimmerluft heute wesentlich mehr Flüssigkeit. An den Außenwänden eines modern gedämmten Hauses haben die Innenflächen eine erhöhte Wärme, so dass die Luftfeuchte nicht mehr grossflächig an der Aussenwand oder an den Glasoberflächen der Scheiben auskondensiert. Durch die verhältnismäßig dichten Flügel und Rahmen strömt eine kleine Anzahl feuchter Innenluft nach draußen und trocknet die Aussenluft nach drinnen.

Wird der Dampf nicht durch disziplinierte Belüftung nach draußen abgegeben, bleibt er daher in der Umgebungsluft, bis er entweder an der tiefsten Stellen der Mauer auskondensiert ( "Kältebrücke") oder in die Aussenwand eindiffundiert ( "kondensiert", wenn der Wasserdampfdiffusionswiderstand ungünstig ist) oder durch Leckagen in der Bauwerkshülle austritt, in der Regel so weit, dass er innerhalb der Mauer auskondensiert und an bestimmten Stellen zu einem starken Feuchtigkeitseintrag durchlässt.

Nachlässigkeiten beim Einbau von Dampfbremse -Schichten verursachen in der Regel Defekte an Rohr- oder Kabeldurchbrüchen, an Verbindungen zu Wänden, Decke, Fenstern und Toren sowie in abgewinkelten Bereichen bei Dachgeschossausbauten, die nach der Wandverkleidung nicht mehr erkennbar sind. Getränkte Steinwolle kann kaum wieder Wasser abführen. Naturdämmstoffe leiten die Feuchte besser ab, aber leichtere, elastische Wärmedämmstoffe sind in der Regel nicht in der Lage, grössere Mengen an Feuchte zu entfernen, da es zu wenige Endloskapillaren gibt.

Das kann teilweise durch eine Verkleidung der Wand mit Holzfaser- oder Tonbauplatten ausgeglichen werden, die besser als OSB oder Gipsplatten die Feuchte aufnehmen, ableiten und ausdunsten. Konkret schreibt 6 vor, dass die zu errichtenden Gebäude so zu errichten sind, dass die Außenhaut einschließlich der Verbindungsstellen permanent luftdicht und nach dem neuesten Erkenntnisstand abdichtet ist.

Die Durchlässigkeit der Fugen von Außenfenstern, Balkontüren und Dachfenstern muss der Anlage 4 Nr. 1 entsprechen. Beim Mindestluftaustausch gilt: Die zu errichtenden Gebäude müssen so ausgelegt sein, dass der für Gesundheits- und Heizzwecke notwendige Mindestluftaustausch gewährleistet ist. Falls keine Lüftungsfenster eingesetzt werden, ist Anlage 4 Nr. 3 zu berücksichtigen.

Luftdichtheit wird mit dem Blower-Door-Test ermittelt. Doch auch bei einem positivem Blower-Door-Test ist der Auftragnehmer noch nicht ganz auf der sicheren Seite. Denn auch bei einem solchen Test ist er noch nicht ganz auf der richtigen Sicherheit. Die Prozedur erlaubt eine grundsätzliche Feststellung, wie dort erläutert, ist aber nicht in der Lage, Leckagen in den Mauern zu erkennen. Sollten Orte festgestellt werden, die trotz positiver Blower-Door-Tests die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen, gibt es noch Defizite im rechtlichen Sinne.

aus " Notwendige Dichtheit " von Jochen Ebel, Technikbüro ELBEL.

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