Dichtheitsprüfung Grundleitungen Pflicht

Leckageprüfung von Basisrohren Obligatorisch

Die Dichtheitsprüfung von Erdleitungen ist obligatorisch! Kleine häusliche Abwasseranlagen sind ausdrücklich von einer Inspektionspflicht ausgenommen. installiert, um die Dichtheit der Hauptrohre zu gewährleisten.

Dichtheitsprüfung von Erdleitungen wird Pflicht

Bis zum 31.12.2015 müssen die Leitungen des Grundstücksentwässerungssystems dichte sein. Deshalb werden viele Gemeinden ihre Einwohner bald bitten, die Dichtigkeit ihrer Erdleitung für die Hausentwässerung nachweisen. Auf Basis einer neuen Eigentümermappe können sich SHK-Handwerker als kompetenter Abwasserprofi und Hauseigentümer über dieses bedeutende Themengebiet unterrichten. Es wird geschätzt, dass 90 % aller Erdleitungen auslaufen.

So gelangt häusliches und gewerbliches Abwasser unauffällig in den Untergrund. Dem will der Gesetzgeber mit den Forderungen nach Dichtigkeit von Pipelines, die in verschiedenen Regelwerken und Gesetzgebungen - wie dem Gewässerschutzgesetz - enthalten sind, ein Ende setzen. Bauherrn und Bauträger für das Themengebiet zu sensibilisieren und auf den Nutzen einer fachkundigen Konsultation aufmerksam zu machen, sind die Zielsetzungen der neuen Bauherrenmappe, die der Abwasserexperte junge Pumps Interessenten ab sofort kostenfrei zur Verfugung stellen.

Dieser informative Prospekt erklärt nach einer Kurzdefinition des Begriffs Bodenrohr und der damit verbundenen Dichtigkeit die Vorzüge, defekte Bodenrohre unter der Grundplatte abzuschalten und das häusliche Abwasser über eine Hubeinheit mit hängendem Sammelrohr zu entsorgen. Jeder, der das vorgeschriebene Gutachten erhalten und anschließend die Dichtigkeit der Grundleitungen selbst überprüfen möchte, kann sich für eines der von Jung Pumpens angebotene Fachseminare eintragen.

Den Kundenordner "Dichtheitsprüfung - was jetzt?" können Sie per E-Mail an info@jung-pumpen.de. anfordern, weitere Infos finden Sie unter: hier: ausgewählt: weitere Berichte:

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Dichtheitsprüfung in Niedersachsen

Für bereits in Gebrauch genommene Kanalrohre gelten die Bestimmungen der Norm EN 1610 Danach müssen bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 durch einen Sachkundigen auf Dichtigkeit geprüft werden. "Die" DIN-Norm" (einschließlich Normung 1986 Teil 30) "ist eine freiwillige Norm, die unter der Federführung eines Arbeitskreises des Instituts für Normung,...." entwickelt wurde.

Im Prinzip sind dies "private Regelsätze mit Empfehlungscharakter". Abwasserkläranlagen sind so zu bauen, zu bedienen und instand zu halten, dass die Vorschriften für die Abwasserentsorgung erfüllt werden. Außerdem dürfen Kläranlagen nur nach den allgemeinen Grundsätzen der Technik gebaut, bedient und instand gehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften nach Absatz 1 sind die notwendigen Massnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu treffen.

Bestehen für den Grundbesitzer rechtliche Anforderungen an die Dichtheit? Konkrete rechtliche Anforderungen an die Überwachung des Grundstücksentwässerungssystems und Anforderungen an die entsprechende Dokumentierung fehlen. Gemäß der Norm sind Dichtigkeitsprüfungen bis 2015 vorgesehen. Doch das niedersächsische Bundesumweltministerium hält diese Fristen nicht ein.

Das Schaffen von Rechtsgrundlagen im Sinn des Schutzes der Umwelt liegt in der alleinigen Verantwortung des Gesetzgebers. Gemäß der Empfehlungen der DIN 1986 werden die Gemeinden oder die verantwortlichen Abwasservereinigungen auf die Termintreue (bei bestehenden Gebäuden) oder bei konkreten Leckagen oder Neubauten/Änderungen auf den Nachweisen bzw. der Sanierung der Dichtigkeit drängen.

Bei Schäden durch ein nicht DIN-konformes Entwässerungssystem ist der Eigentümer der Immobilie haftbar! Wir stellen Ihnen ein Abwasserpassamt zur Verfügung, mit dem Sie sich über den Stand Ihres Grundstücksentwässerungssystems informieren können - jetzt und in Zukunft.

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