Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Dichtheitsprüfung Wasserleitung
Wasserleitungs-DichtheitsprüfungKorrosionsvorbeugung
Schon aus hygienischen Gründen kann die herkömmliche Dichtheitsprüfung mit Wasser heute kaum noch eingesetzt werden. Bevor die Anlage in Betrieben, vor allem in Spitälern, Altenheimen und Beherbergungsbetrieben, geöffnet und in Betrieb genommen wird, wird das Wasser auf seine mikrobiologischen oder chemischen Eigenschaften hin überprüft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei solchen Wasseruntersuchungen schwere Verunreinigungen aufgedeckt werden.
Weitere Verschmutzungsursachen während der Bauzeit sind schmutzige Gebäudewasseranschlüsse und ungereinigte Befüllschläuche für eine Dichtheitsprüfung nach der Rohrverlegung, bevor die Rohre z.B. in einem Schachtbauwerk abgedeckt werden. Sollte während dieser Bauzeit mikrobiologisch nicht einwandfreies oder durch Anlagen und Leitungen verunreinigtes Leitungswasser in die Leitungen gelangen, kann es bei grösseren Bauprojekten mit langer Zeit zwischen Montage und Inbetriebsetzung zu Verunreinigungen im Leitungssystem kommen.
Aus diesem Grund verlangten die anerkannten Hygienefachleute bei einem Expertengespräch über die Erfahrung mit mikrobiell belasteten Trinkwasseranlagen im Jahr 2004, dass die Rohre bis kurz vor der Inbetriebsetzung getrocknet werden. Dies bedeutet, dass während der Bauzeit kein Leitungswasser mehr in die Rohre gefüllt werden darf. Im Gegensatz zur DIN 1988-2 "Planung und Ausführung" vom 12. September 1988 müssen Dichtigkeitsprüfungen daher nicht mehr mit Leitungswasser, sondern mit Pressluft oder Schutzgasen erfolgen.
Dies macht auch deutlich, dass die Spülung der Leitungen erst kurz vor der Inbetriebsetzung und damit unter hygienischen Gesichtspunkten mit integrierten Sanitäreinrichtungen durchgeführt werden muss. Es ist auch in Europa anerkannt, dass nicht nur eine Druckprobe mit Leitungswasser in die Vorschrift einbezogen werden kann, sondern auch ein Verweis auf eine Druckprobe mit Pressluft oder Inertgas.
Basierend auf diesen Erkenntnissen und Anforderungen der europaweiten Standardisierung wurde das Merkblatt des ZVSHK "Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen mit Pressluft, Schutzgas oder Wasser" revidiert und im Jänner 2011 publiziert. "Nicht nur aus Hygienegründen ist es vorteilhaft, wenn die Rohre bis kurz vor der Inbetriebsetzung getrocknet und nicht mit einer Dichtheitsprüfung mit Leitungswasser beaufschlagt werden.
Um Korrosionsangriffe auf metallische Materialien zu vermeiden, wird ebenfalls eine Druckprobe mit Druckluft empfohlen. Die europäische Richtlinie DIN EN 12502-1 (Korrosionsschutz von Metallwerkstoffen - Informationen zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von Korrosion in Wasserverteilungs- und Speichersystemen) in Kapitel 6 (Dichtheitsprüfung und Inbetriebnahme) enthält folgendes: "Nach einer Dichtheitsprüfung mit Leitungswasser werden die Anlagen teilweise wieder geleert, wodurch das restliche Leitungswasser lokal in den Rohren zurückbleibt und 3 Phasengrenzen (Metall/Wasser/Luft) gebildet werden.
Diese Wirkung kann zu einem heftigen Korrosionsbefall im Wasserlinienbereich führen. Sogar Anlagen, die als komplett entwässert gelten, können noch geringere Pfützen in waagerechten Rohrabschnitten und auf horizontal verlegten Flächen haben. Deshalb ist es von Vorteil, nach einer Dichtheitsprüfung mit Trockenluft nach den einschlägigen Vorschriften vorzugehen.
Aus diesem Grund raten die Hygienefachleute, Dichtheitsprüfungen in Häusern mit medizinischer Ausstattung wie z. B. Spitälern oder Praxen mit Inertgasen anstelle von Atemluft vorzunehmen. Zur Prüfung von Leitungen, die vor dem Wintersemester einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen sind, sollte auch Pressluft verwendet werden, da Schacht oder Vorwandinstallation geschlossen sind und die Inbetriebsetzung erst nach dem Wintersemester erfolgen kann.
Bereits seit 1993 gibt es gute Erfahrung mit einer Dichtheitsprüfung mit Pressluft oder Zwischengasen. Für den Benutzer ist es von Bedeutung, dass die Dichtheitsprüfung mit Pressluft oder Intergas eine äquivalente Lösung zu der altbekannten Dichtheitsprüfung mit Nass ist. Wenn die Dichtheitsprüfung mit Pressluft oder inerten Gasen Gefahren hinsichtlich der Dichtigkeit birgt und trotzdem mit Leitungswasser durchgeführt werden muss, z.B. wenn das Bad mit einer qualitativ hochstehenden Fläche ausgestattet ist und bei einer Dichtheitsprüfung mit Leitungswasser eine Leckage aufgedeckt wird.
Das Ergebnis der Prüfungen führte zu wesentlich höheren Testzeiten sowohl bei der Dichtheitsprüfung mit Leitungswasser als auch bei der Dichtheitsprüfung mit Pressluft und Inertgas. Gemäß der Euronorm DIN EN 806-4 (Installation) müssen aufgrund der verschiedenen Materialeigenschaften auch verschiedene Druckversuche mit Leitungswasser durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu ist bei der Untersuchung mit Luft oder inerten Gasen nur eine Methode vorzusehen.
Dichtigkeitsprüfung mit Inertgasen: Bei erhöhten hygienischen Ansprüchen, wie z.B. in Gesundheitseinrichtungen, Spitälern, Arztpraxen, kann der Einsatz von Inertgasen erforderlich sein, um die Kondenswasserbildung in der Pipeline zu verhindern. Dichtigkeitsprüfung mit Druckluft: eine verlängerte Stillstandszeit von der Dichtigkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung, vor allem bei mittleren Raumtemperaturen 25°C ist zu rechnen, um ein eventuelles Keimwachstum auszuschliessen, die Pipeline kann von der Dichtigkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung nicht komplett befüllt werden.
Dichtigkeitsprüfung mit Wasser: Es wird gewährleistet, dass der Haus- oder Konstruktionswasseranschluss spült und damit für den Anschluß und die Funktion zugelassen ist, das Rohrleitungssystem mit einwandfreien hygienischen Bauteilen befüllt wird, das System von der Dichtigkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung vollständig gefüllt ist und eine partielle Füllung entfällt. Aufgrund der Komprimierbarkeit von Druckluft und gasförmigen Medien dürfen aus Gründen der Unfallverhütung niemals die gleichen Hochdrucke wie bei einer Wasserprobe verwendet werden.
Im Einvernehmen mit der verantwortlichen Gewerbevereinigung wurden die Testdrücke für die Prüfung von Druckluft und Edelgasen auf max. 3bar festgelegt. Anforderungen an eine Dichtheitsprüfung mit Druckluft oder Schutzgasen sind: Rohrmaterialien und Anschlüsse müssen DVGW-zertifiziert sein und damit den Beweis erbringen, dass sie nach den geltenden technischen Vorschriften gefertigt und getestet wurden; die Anschlüsse müssen durch die Dichtheitsprüfung optisch auf ihre einwandfreie Auslegung überprüft werden; große Trinkwasseranlagen sollten möglichst in Teilbereichen getestet werden, damit die Prüffristen kurz sind.
Der Lecktest wird mit einem Testdruck von 150 bar (150 hPa) vor dem Belastungstest durchlaufen. Die Prüfdauer für Leitungsvolumina bis 100 l muss nach Anlegen des Prüfdruckes mind. 120 min sein. Die Testzeit muss für jedes weitere 100 l Linienvolumen um 20 minütiger werden. Der Lecktest startet nach Erreichung des Prüfdruckes unter Beachtung einer entsprechend langen Zeit zur Kompensation des Mediums auf die Raumtemperatur.
Danach muss der Fehler behoben und eine neue Dichtheitsprüfung vorgenommen werden. Im Anschluss an die Dichtheitsprüfung erfolgt eine Lastprüfung mit einem max. Testdruck von 3 bis DN 50 und 1 bis DN 100 bei Nenngrößen über DN 50. Der Belastungstest wird mit einer Sichtkontrolle aller Rohranschlüsse verbunden, bei der überprüft wird, ob die Schweiß-, Löt-, Press-, Klemm-, Steck-, Klebe- und Schraubverbindungen ordnungsgemäß abgedichtet sind.
Um sicherzustellen, dass auch geringste Leckagen während der Dichtheitsprüfung erkannt werden können, wurde die Testzeit gegenüber der Standardspezifikation erweitert. Um sicherzustellen, dass bei einer Dichtheitsprüfung eine ungepresste Leckverbindung erkannt werden kann, muss das Leitungssystem vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung mit dem zur Verfügung stehenden Zuluftdruck von max. 0,6 MPA (6 bar) oder nach Herstellervorgaben getestet werden.
Der Prüfaufwand soll 15 min sein. Die Prüfdrücke müssen das 1,1-fache des erlaubten Betriebsdruckes sein. Die Prüfdrücke nach DIN EN 806-4 liegen bei 1,1 MPa (11 bar). Der Test dauert 30 min. In dieser Testzeit von 30 min muss der Testdruck gleichbleibend sein ("?P = 0"). Danach muss der Fehler behoben und eine neue Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfdrücke von PP-, PE-, PE-, PE-X-, PB-Rohren und Kombinationsinstallationen von Metall- und Mehrschichtverbundrohren müssen das 1,1-fache des erlaubten Betriebsdruckes sein. Die Prüfdrücke liegen bei 1,1 MPa (11 bar). Die Prüfdrücke sind 30 min beizubehalten. Anschließend wird der Messdruck auf das 0,5-fache des Prüfdrucks von 0,55 MPa (5,5 bar) reduziert, indem die Anlage entlüftet wird.
In der Zwischenzeit soll eine weitere Testzeit von 120 min eingehalten werden. In dieser Zeit darf keine Leckage nachweisbar sein. In dieser Zeit muss der Messdruck am Druckmessgerät gleichbleibend sein. Danach muss der Fehler behoben und eine neue Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Der Dichtheitsgrad des Systems muss angegeben und bestätigt werden.
Neben einer reinen Anlage ist auch eine behutsame Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage erforderlich, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten. Längere Stillstandszeiten zwischen Inbetriebsetzung und Einsatz sollten verhindert werden. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des ZVSHK "Spülung, Desinfektion und Inbetriebsetzung von Trinkwasseranlagen". Das überarbeitete Merkblatt der ZVSHK "Dichtheitsprüfung von Trinkwasseranlagen mit Pressluft, Schutzgas oder Wasser" entspricht den erforderlichen Hygieneaspekten und den bei der Durchführung zu beachtenden fachlichen Erfordernissen.
Prinzipiell sollte eine Druckluftmessung anstelle einer Dichtheitsprüfung mit Leitungswasser verwendet werden. Sollen kleine Undichtigkeiten am Manometer detektiert werden, sind die im Vergleich zu den Normvorschriften der DIN EN 806-4 verlängerten Testzeiten für Leitungswasser zu beachten. Dieselbe Testzeit ist auch bei Pressluft- oder Schutzgasprüfungen erforderlich, damit geringste Leckagemengen nachweisbar sind.
Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen mit dem Luftprüfverfahren kann bei Beachtung der Hinweise im Prospekt ermittelt werden, dass Lecks und unsachgemäß hergestellte Anschlüsse nachweisbar sind.