Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Regenrinne Verstopft
Rinne verstopftWie kann man vorgehen, wenn die Rinne verstopft ist?
In vielen Häusern gibt es eine Regenrinne, die das Niederschlagswasser gezielt ableiten kann. Besonders wenn der Baum in der Nähe des Hauses steht, können Blätter leicht in die Rinne vordringen. Das ist sehr schwierig, weil es die Dachrinne verstopft und sich das Dachwasser auffängt. Passiert das Nass nur Tropfen für Tropfen durch das Regenfallrohr oder den Rinnenüberlauf, kommt es zu einer Absperrung.
Normalerweise sind dann die Blätter in das Regenfallrohr oder die Rinne eingedrungen. Eine verstopftes Gerinne spült Feuchtigkeit ein und beschädigt die Fassaden. Es ist daher unerlässlich, ein Blattsieb auf der Rinne zu installieren, um solche Vorfälle zu vermeiden. Zuvor muss jedoch die verstopften Dachrinnen gesäubert werden.
Zunächst wird geprüft, welcher Teil der Rinne überhaupt blockiert ist. Im Regelfall genügt es, die Rinne zu säubern, um die Funktionalität der Rinne vollständig wiederherzustellen. Aber wenn das nicht genug ist, dann sind ganz offenkundig Blätter in das Regenfallrohr eingedrungen. Bei Verstopfung der Rinne einen HD-Reiniger benutzen.
Normalerweise ist es einfach, die Rinne mit einem Druckreiniger wieder aufzubereiten. Normalerweise hat jeder Dacheindecker ein solches Gerät und kann ein verstopftes Fallrohr sehr rasch und wirkungsvoll reinigen. Zum Beispiel erhalten Zinkrinnen und Regenrinnen sehr rasch Kratzspuren, wenn diese Methode angewendet wird.
So können die Blätter von Hand entnommen werden. Dies geschieht, wenn die Rinne wirklich verstopft ist und keine weiteren Reinigungsarbeiten notwendig sind. Um ein Verstopfen der Rinne oder des Fallrohrs zu vermeiden, sollte jedoch ein Gitter, Drahtgewebe oder eine Brücke verwendet werden.
Die Blätter dringen dann nicht mehr in die Rinne ein und das anfallende Regenwasser kann ablaufen. Bei der Reinigung der Rinne sollten Sie aber auch darauf achten, dass die Reinigung vom Gesetzgeber gefordert wird. Ein verstopfter Rinnstein führt zu einer Beschädigung der Fassaden. Bei einer verstopften Rinne sollten Sie also zuerst eine Treppe aufbauen und diese gut ausrichten.
Bei erneutem Wasserfluss sollten Sie ein Gitternetz an der Rinne anbringen, damit Sie es nicht selbst reinigen müssen. Ist das Fallrohr verstopft, stellt sich die Frage, ob der Pächter oder der Hausherr bezahlt. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Rinne ist der Nutzer in der Regel mitverantwortlich.
Falls der/die VermieterIn diesen Aspekt nicht explizit in einem Pachtvertrag unter den Nebenkosten ausweist, hat der/die MieterIn die Reinigungskosten nicht zu übernehmen. Bei Schäden durch eine überfließende Rinne muss der Hausherr auch die Renovierungskosten mittragen. Prinzipiell ist der Hausherr für die Überprüfung und Pflege einer Rinne mitverantwortlich.
Die Vermieterin ist jedoch nicht dazu gezwungen, dies in regelmässigen Zeitabständen zu tun. Ist dies nicht der Fall und ist die Rinne dennoch mit nachfolgenden Wasserschäden verstopft, ist der Pächter nicht immer berechtigt, Schadenersatz von seinem Hausherrn zu verlangen. Je nach den Gegebenheiten muss der Pächter den entstandenen Sachschaden auch selbst tragen.
Ein regelmäßiger Check ist daher nur dann notwendig, wenn sich viele Blätter in der Umgebung befinden. Es ist darauf zu achten, dass die Rinne nicht verstopft ist. Bei starkem Laubabfall ist der Hausherr dazu angehalten, die Rinne zu kontrollieren und ggf. zu reinigen.
Die Vermieterin ist jedoch nicht verpflichtet, regelmäßige Inspektionen vorzunehmen. Es ist jedoch anders, wenn es zu einer drohenden Blockade kommt oder wenn viele Blattverstopfungen zu erwarten sind. Normalerweise ist es der Hausherr, der für die Endreinigung bezahlen muss. Aber es kann auch vorkommen, dass der Hausbesitzer die Endreinigung nicht selbst durchführt.
Dann muss der Pächter einen Reinigungsservice rufen. Diese sind dann nur auf die Mieten umzulegen und werden in den Anschaffungsnebenkosten ausgewiesen, sofern dies auch im Versicherungsvertrag explizit geregelt ist. Dementsprechend können die Aufwendungen für die Rinnenreinigung andere betriebliche Aufwendungen sein, sofern diese ebenfalls im Auftrag angegeben sind.
Anschliessend sind die laufenden Nebenkosten vom Vermieter zu tragen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die Rinnenreinigung unter den übrigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss der Pächter wissen, welche Gebühren er zu tragen hat. Sind in einem Pachtvertrag nur die übrigen Nebenkosten angegeben, hat der Pächter die Reinigungskosten nicht zu tragen.
Eine Umlage der Reinigungskosten ist jedoch nur möglich, wenn dies auch im Vertrag geregelt ist oder eine implizite Einigung zwischen Mietern und Vermietern erzielt wurde. In diesem Falle können die Reinigungskosten der Rinne als andere betriebliche Aufwendungen gemäß 2 BetrKV an den Pächter weitergegeben werden.
Eine Umlage ist jedoch nur möglich, wenn dies mit dem jeweiligen Nutzer abgesprochen wurde. Auch sind die anfallenden Gebühren nicht umlagefinanziert, wenn die Dachrinnenreinigung nur einmalig vom Eigentümer durchführt wird. Wie kann man vorgehen, wenn die Rinne verstopft ist?