Therme Defekt

Therapie-Defekt

Haben Sie ein defektes Thermalbad in Ihrer Wohnung und leiden entsprechend? In einem typischen Fall ist der Gaskessel defekt, aber wer muss für die Reparatur aufkommen? Ein kaputtes Thermalbad ist nicht nur wegen der unerwarteten Kosten ärgerlich und wer muss eigentlich bezahlen, wenn das Gerät plötzlich ausfällt? Das Gerät wurde bekanntlich nicht richtig gewartet - es war defekt und verschmutzt.

Heizung defekt? Hauswirt muss nachbessern

Ab 2015 müssen die Hausbesitzer den gemieteten Kessel auf eigene Rechnung instand setzen oder ersetzen, wenn er nicht mehr arbeitet. Sie als Mieter sind jedoch nach wie vor für die regelmäßige Pflege des Spas mitverantwortlich. Ab wann muss der Hausherr die Therme, Boiler & Co. Die Instandsetzung oder der Tausch von Thermalbädern oder anderen Heizgeräten hat der Mieter auf eigene Rechnung zu erfolgen, wenn die Anlagen zur Einrichtung der Behausung zählen und auch vermietet werden.

Die Pflege des Thermalbades darf nicht mit der Pflege verwechselt werden. Die Mieter sind für die Instandhaltung verantwortlich, sie müssen auch die anfallenden Gebühren aufbringen. Instandhaltung heißt, dass das Thermalbad kontrolliert, gesäubert und auf Funktion geprüft wird. Bewegte Bauteile werden geölt, offenporige oder beschädigte Dichtringe ausgetauscht, etc. Wartungsarbeiten sollten die Nutzungsdauer der Anlage erhöhen.

Holen Sie Ihre Instandhaltungsbestätigungen ab und geben Sie beim Auszug mindestens das zuletzt erstellte Instandhaltungsprotokoll an den Hauswirt weiter. Von wem wird bezahlt, wenn bei der Instandhaltung Schäden aufgedeckt werden? Wird Ihr Spa überprüft und ein Defekt gefunden, sollten Sie wie folgt vorgehen: Benachrichtigen Sie den Hausherrn oder die Objektleitung über den entstandenen Mangel und fordern Sie eine baldige Reparatur.

Hauswirt behebt keine Schäden, was tun? Falls der Mieter den beschädigten Kurort nicht instand setzen läßt und Ihr Mietvertrag dem vollen Anwendungsbereich des Mietrechts untersteht oder es sich um eine genossenschaftliche Wohnung handelt, können Sie einen wohnungsrechtlichen Schlichtungsantrag bei der Schiedsstelle stellen. Dieser bittet den Hausherrn, die notwendigen Wartungsarbeiten zu organisieren.

Es besteht auch die Moeglichkeit, die Instandsetzung selbst durchzufuehren und dann auf die entstandenen Aufwendungen zu klagen, wenn der Leasinggeber die Instandsetzung trotz einer schriftlichen Anfrage nicht innerhalb einer vertretbaren Zeit vornimmt. In jedem Fall ist der Hausherr verpflichtet, die Thermalbäder, Heizkessel und dergleichen in erster Linie auf eigene Rechnung zu sanieren. Jedoch kann der Pächter das gesamte oder einen Teil des Geldes vom Pächter zurückfordern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Pächter etwas durch unsachgemässe Arbeit beschädigt hat.

Gleiches trifft zu, wenn der Bewohner das Thermalbad nicht jahrelang gewartet hat und das Thermalbad früher ausgefallen ist, als es die "normale Nutzungsdauer" vorgibt. Auch wenn der Pächter für den Ausfall der Therme verantwortlich war und der Pächter deshalb ein Neugerät kaufen muss, muss der Pächter nicht den gesamten Preis bezahlen.

Zuerst wird die MwSt. in der Regel von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht, da der Eigentümer diese vom Steueramt zurückerhält. Zudem muss der Nutzer nur den Teil der anfallenden Gebühren bezahlen, der im Rahmen der kürzeren Nutzungsdauer liegt. Für 3.300 EUR Nettopreis erwirbt der Hauswirt ein Neugerät - die Verkaufssteuer wird ihm vom Steueramt erstattet.

Das zerbrochene Bad hat eine mittlere Lebenserwartung von 18 Jahren, danach hätte der Hausherr es ohnehin auf eigene Rechnung ersetzen müssen. Aufgrund des nachgewiesenen Verschuldens des Pächters war das Bad bereits nach 15 Jahren gebrochen. Damit zahlt der Nutzer nur ein sechsfaches der anfallenden Gebühren, also 550 EUR.

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