Wasserschutzzonen Köln

Gewässerschutzzonen Köln

Feste Wasserschutzgebiete im Wasserschutzgebiet des Landkreises Köln. In der Wasserschutzregion ist die Rohrreinigung Köln für Sie im Einsatz. auf den Internetseiten der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln (siehe Links). aktuelle Gewässerschutzzonenverordnung auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln:. Im Anschluss an die Gründung folgt das eigentliche "Leben mit dem Wasserschutzgebiet".

Gewässerschutzzonen - Landeshauptstadt Köln

Mehr als 50 Prozent der Stadtfläche Kölns sind als Wasserschutzgebiet eingestuft. Im Einzugsbereich von Wasserentnahmeanlagen (Wasserwerken) dient sie dem Grundwasserschutz und damit der Sicherung der Wasserversorgung der Kölner Bürger. Er gibt die entsprechenden Gewässerschutzzonenverordnungen heraus, die besondere Regeln und Verboten für gewisse Aktionen und Massnahmen enthalten. Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Die Wasserschutzzonen sind in die Bereiche III B, III B, III B, II und I unterteilt, am Außenrand des Schutzgebiets die Bereiche III B und I in unmittelbarer Nähe der Wasserentnahmeanlage.

Entsprechend sind die Vorschriften von Gebiet zu Gebiet verschieden. Der Fachbereich für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallmanagement informiert Sie gerne über die Gründe für Genehmigungen und Verbote und die präzise Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Für die Funktionskontrolle von Privatkanälen mit häuslichen Abwässern sind die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe der richtige Partner.

Die praktische "Fristenkontrolle" finden Sie auf der Website der kommunalen Entwässerungsunternehmen, um festzustellen, ob sich Ihr Objekt in einer Gewässerschutzzone aufhält. Auf dem Internet-Portal "NRW-Umwelt Daten vor Ort" können Sie auch überprüfen, ob sich Ihre Immobilie in einem Gewässerschutzgebiet aufhält. Themenwahl "Wasser".

Schutzgebiet I

Gewässerschutzgebiete sollen das in die Brunnen fließende Wasser vor Verschmutzung bewahren. Diese Wasserschutzzonen sind in drei Kategorien aufgeteilt (I, II und III). Ist die Entfernung vom Brunnen bis zum Rande der Gewässerschutzzone III mehr als zwei km, wird die Schutzklasse III weiterhin in die Unterklassen A und B untergliedert.

Grundsätzlich wird das ganze Wassereinzugsgebiet eines Wasserwerks als Wasserschutzgebiet bezeichnet. Der Bereich I soll den Erhalt der Extraktionsanlage und ihrer direkten Nachbarschaft vor Kontaminationen und Störungen absichern. Der Bereich II soll vor der Kontamination durch gewisse Mikro-Organismen (wie z. B. Vögel und Bakterien) und vor anderen schädlichen Auswirkungen verschiedener menschlicher Aktivitäten und Anlagen, die in der näheren Umgebung des Sammelsystems besonders gefährlich sind, geschützt werden.

Der Bereich III bietet Schutz vor weitreichenden Schäden, vor allem vor chemisch und radioaktiv nicht abbauwürdigen oder schwierig abzubauenden Schadstoffen. Weitere Auskünfte zu den ausgewiesenen und vorgesehenen Gewässerschutzgebieten erteilt die Landesregierung Köln (ehemals Landesumweltamt Köln) und die Internet-Seiten der Landeshauptstadt Köln.

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