Wasserschaden im Schlafzimmer

Ein Wasserschaden im Schlafzimmer

Ich habe einen Wasserschaden im Schlafzimmer an der Decke. Der Raum ist komplett tapeziert (Wand und Decke). Gewässerschäden - Schadensersatzansprüche und Haftungsumfang. Das gilt auch für die Möbel im Schlaf- und Wohnzimmer. Das eingedrungene Wasser sprengt den Parkettboden in einem der Schlafzimmer.

Mietwohnungen Wasserschaden Schlafzimmer

Kann die Demontage und Montage des Wasserbettes von einem Unternehmen verlangt werden oder müssen wir alles selbst machen? Sie können diese Kosten bei Ihrem Hauswirt einfordern. Dies sind Kosten, die notwendig waren, damit der Leasinggeber die Mängel überhaupt beseitigen kann.

Sie, als Pächter, sind dazu angehalten, solche Reparatur- und Wartungsarbeiten zu tolerieren. Sie können von Ihrem Hauswirt auch eine Entschädigung für die entgangenen Arbeitsstunden (Abzug vom Stundenkonten des Mieters) als Aufwandsersatz i. S. d. 554 Abs. 4 BGB einfordern. Sie können solche Dienstleistungen oder Aufwendungen nur im Wege der Entschädigung bei Ihrem Hauswirt einfordern.

Hierfür ist es erforderlich, dass der Leasinggeber ein verschuldetes Verhalten zeigt, d.h. dass er für den Fehler mitverantwortlich ist oder dass er mit der Behebung des Fehlers in Rückstand ist. Ebenfalls gibt es keine Hinweise auf eine unverschuldete Mängelhaftung, die bestanden hätte, wenn der Fehler bereits zu Mietbeginn bestanden hätte.

Welche Anforderungen haben wir in dieser Zeit, da wir darin gar nicht einschlafen können? Nach § 535 BGB ist der Vermieter dazu angehalten, dem Mietobjekt in einem für die vertragsgemäße Nutzung geeignetem Zustand zu übergeben und es während der Mietdauer in diesem Zustand beizubehalten. Ist infolge des Entstehens eines Fehlers oder des Verlustes einer vertraglichen Beschaffenheit ein vollständiger oder partieller Rücktritt von der vertraglichen Nutzung gegeben, wird der Leasingnehmer ganz oder zum Teil von der Zahlungsverpflichtung der vertraglich festgelegten Mietzinsen entbunden, solange der Fehler auftritt.

Nach § 536 BGB erfolgt die Verminderung des Mietzinses von Rechts wegen, solange die Verwendbarkeit des Mietgegenstandes gemindert oder widerrufen wird. Die Vermieterin hat den gemieteten Gegenstand nach § 536c BGB anzuzeigen. Bei der jetzigen Aufstellung kann davon ausgegangen werden, dass dem Leasinggeber der Fehler bekannt ist. Bei der Minderung spielt es keine Rolle, ob der Leasinggeber für den vorhandenen Fehler verantwortlich ist oder auf die Ursache des Mangels Einfluß hat.

Während der Zeit, in der der Defekt in Gestalt von Wasserschäden und den daraus folgenden baulichen Maßnahmen vorliegt, kann der Vermieter eine Mietzinsminderung vornehmen. Wie hoch die Mietzinsreduktion ist, richtet sich immer nach dem jeweiligen Anwendungsfall, d.h. in welchem Umfang die Nutzbarkeit der gemieteten Räumlichkeiten ganz oder zum Teil nicht mehr gegeben ist.

Im Falle einer Mietreduktion nach § 536 BGB ist die Brutto-Miete einschließlich Kostenpauschale oder Anzahlung auf die Kosten zu übernehmen (BGH vom 30. Juni 2005; Az.: VIII ZR 347/04). Bei einem Wasserschaden an der Wohnraumdecke kann eine Mietzinssenkung von bis zu 25% vorgenommen werden, hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Landgericht Osnabrück, Urteile vom 31.03.1995, Az. 14 C 231/94).

Bezirksgericht Hamburg: Mietzinsreduktion von 8 Prozent bei feuchter Raumdecke (LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.1972, Aktenzeichen 11 S. 86/71). Die AG Kiel: 30 Prozent Ermäßigung der Miete für Tropfwasser von der Decke (Landgericht Kiel, Beschluss vom 26.06.1980, Ref. 13 C 9/80). Nach § 276 BGB haftet der Leasinggeber für den Sachmangel, wenn er Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft (§ 276 BGB).

Die Vermieterin ist dazu angehalten, die Flächen des Mietobjektes, das Gebäude und das ihm zugängliche Grundstück regelmässig auf den vertraglichen Stand zu überprüfen und vor allem die Versorgungseinrichtungen regelmässig zu unterhalten. Die Höhe der Untersuchungspflicht hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls und der Angemessenheit für den Leasinggeber ab. Demnach würden die Übernachtungskosten nicht von Ihrem Hauswirt getragen, wenn er den Defekt nicht kennt oder keine Hinweise darauf hat.

Außerdem wäre es nicht möglich, die Mieten zurückzuhalten und zugleich die gesamten Wiederbeschaffungskosten zu verlangen, da der Pächter dann besser dran wäre, als wenn ihm das Mietobjekt zur Verfuegungstuende. Es muss der Pächter nur so versorgt werden, als ob ihm das Mietobjekt noch zur Verfuegungstuende. Sollte es nicht möglich sein, mit dem Hauswirt eine Vereinbarung über die Vermittlung einer Ersatzwohnung für den entsprechenden Zeitpunkt zu treffen und Sie haben eine Haushaltswarenversicherung, sollten Sie darauf zuruckgreifen.

Mehr zum Thema