Abwasserbeseitigung

Kanalisation

In Nordrhein-Westfalen wird das Instrument der "Abwasserentsorgungskonzepte" (ABK) zur Umsetzung der komplexen Aufgabe der "Abwasserentsorgung" eingesetzt. Darstellung: Kommunen, betroffenen Bürgern und Behörden werden Möglichkeiten der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum aufgezeigt. Eine Abwasserentsorgung muss nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, kurz EBA, gliedert sich in den Bereich der Kläranlage und den Bereich der Verwaltung. Wo wird kommunales Abwasser behandelt?

Herausforderung und Ziel

Es wird unter anderem durch die Verwendung in Privathaushalten, gewerblichen Betrieben und staatlichen Institutionen kontaminiert und wird zu Abwässern. Vor der Einleitung in ein Fließgewässer und der Rückführung in den Naturkreislauf muss es gesäubert werden. Das Regenwasser sollte jedoch nach Möglichkeit so weit wie möglich vorort ablaufen, um Schäden zu vermeiden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (BayWG) ist die Abwasserbeseitigung eine Selbstverständlichkeit.

Daher kann die Annahme des Abwässers durch die Gemeinde nur unter gewissen Bedingungen verweigert werden. Entsorgung ist Teil der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Allgemeinheit, die über eine Verwaltungsgesellschaft, einen städtischen Betrieb, über private Stadtwerke, Zweckgesellschaften oder durch beauftragte private Unternehmen erbracht werden können. In den vergangenen sechs Jahrzehnten haben Kommunen und Kommunen rund 32 Milliarden Euro in ihre Kläranlagen und damit in den Wasserschutz gesteckt.

Das Thema Wasser berührt viele weitere Aktionsfelder innerhalb der Stadt, z.B. Stadtentwicklungsplanung, Wasserschutz oder Umweltschutz. Ein integratives Entsorgungskonzept wird daher empfohlen, um eine möglichst nahtlose Integration der betroffenen Gebiete zu erreichen. Die Abwasserbeseitigung ist eine ständige Aufgabe. Abgestimmte Techniken, technisches Know-how und Betriebsführung sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Wasserschutz als eine der Kernaufgaben der gemeinwirtschaftlichen Dienste in der Kompetenz der Stadtverwaltung das erzielte Maß erhalten oder ausweiten kann.

Die so genannten "Klärwerksnachbarschaften der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser u. Abfall e. V." ermöglichen eine kontinuierliche Fortbildung und einen Erfahrungsaustausch: Die Abwasserbeseitigung wird zunächst über die Abwasserkanalisation durchgeführt, die entweder durch häusliche oder gewerbliche Nutzung belastete Abwässer separat (Trennkanalisation) oder zusammen mit Niederschlag wasser (Mischkanalisation) abführt. Prinzipiell sollte das Wasser so nah wie möglich am Standort abgeleitet oder zurückbehalten und nicht mit verschmutztem Wasser durchmischt werden.

Abhängig von der Verschmutzung des Regenwassers kann eine Infiltration oder Ableitung in ein Wasserkörper nur nach entsprechender Vorklärung Sinn machen. Grundlegende Überlegungen zur Siedlungsentwässerung sollten so früh wie möglich in der Stadtentwicklungsplanung miteinbezogen werden. Beschädigte Kanalsysteme können durch Grund- und Niederschlagswässer infiltriert werden, was unter anderem zu einer Erhöhung der Abwassermenge auf der Abwasserreinigungsanlage und in Mischanlagen zu einer Erhöhung der Einleitungen in die Wasserkörper führen kann.

Auf der anderen Seite droht die Gefahr, dass ein Teil des Bodens oder des Grundwassers durch entweichendes Schmutzwasser verunreinigt wird. DiskussionsforumZ: Beitrag zum Internationalem Fachsymposium der Bayerischen Landesregierung "Wege zu einer verantwortungsbewussten Entsorgung von Klärschlamm vom 3. Juni bis 3. Juli 2008" Eine große Zahl von Gemeinden steht zur Zeit vor der Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Entsorgung einzelner Liegenschaften in ihrem Einzugsgebiet.

Häufig ist eine Zentralbehandlung des Wassers nicht zweckmäßig. Geschätzte 3% der Gesamtbevölkerung oder rund 400.000 Menschen werden daher ihr Schmutzwasser dauerhaft in kleinen Kläranlagen mit einer biologischen Behandlung aufbereiten. Verantwortliche Ansprechpersonen für technische und rechtliche Fragestellungen zur Abwasserentsorgung und zur Unterstützung von abwasserrelevanten Massnahmen sind die vor Ort verantwortlichen Wasserwirtschaftsstellen sowie die wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Landratsämter:

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