Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Regenentwässerung Grundstück
EntwässerungsgrundstückVersickern von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück " Funktionsweise
Über die Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück können Sie in unserem Artikel nachlesen. Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück kann viele Vorzüge haben: Es gibt viele Vorteile: All diese Vorzüge sind nicht zu unterschätzen. Eine permanente Senkung der Abwasserentsorgungskosten durch den verhältnismäßig kostengünstigen Bau einer Rinnenversickerungsanlage auf dem Grundstück kann sich durchaus auszahlen.
Es ist in vielen Gemeinden nicht mehr zulässig, die Niederschlagswässer aus dem eigenen Eingang in das Kanalisationsnetz abzuleiten. Viele Auffahrten sind jedoch mit wasserundurchlässigen Flächen (z.B. Asphalt) ausgestattet, so dass das Wasser sowieso von der Auffahrt abgeführt werden muss. Hier ist es sinnvoll, das bereits erforderliche Versickerungssystem etwas grösser zu installieren und gleichzeitig das Wasser vom Hausdach und anderen Flächen abfließen zu lassen.
Hier ist der Zusatzaufwand in der Regel klein, dafür werden die Abwasserkosten später nachhaltig eingespart. Diese sind preiswert zu installieren und reichen oft auch auf kleinen Flächen aus, wenn die Bodenverhältnisse geeignet sind. Rigolenanlagen oder Muldengigolenanlagen sind etwas raumsparender und besonders geeignet, wenn weniger Raum auf dem Grundstück zur VerfÃ?gung steht.
Lassen Sie in Wasserschutz- und Quellschutzgebieten nie durchsickern.
Entsorgung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück
Er wurde auf der letzten Stadtratssitzung mit Mehrheit verabschiedet. Das Projekt und die damit verbundene Fortsetzung des Radwegs zwischen dem Landkreis und dem Landkreis besetzen seit Jahren die Gemeinde. Bundesumweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) rief im vergangenen Monat endlich die Gemeinde zu einer Lösung des ungelösten Entwässerungsproblems auf. "Das machen wir mit diesen Statuten", sagte Oberbürgermeister Burkhard Horn auf der Stadtratssitzung.
Gleichzeitig hob er hervor, dass sich die Statuten auf das Mindestmaß der zu regulierenden Bestimmungen beschränken. Nun sei jeder Besitzer dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass das auf seinem Grundstück angesammelte Wasser auch dort versickere, sagte Horn. In Brandenburg haben die Kommunen prinzipiell die Pflicht, das auf ihrem Territorium vorkommende Wasser zu eliminieren.
Bislang war die genaue Vorstellung jedoch nicht exakt dargestellt; die Gemeinde hatte sich mit der Regulierung der Abwasserentsorgung zufrieden gegeben. Durch die so genannten Starkregenfälle der letzten Jahre sind nicht alle Eigentümer ihrer Verpflichtung nachgekommen. Auch der Staat nutzt die Hansestadt seit 2009 zur Entrichtung einer Regenwasserabgabe.
Auch die jetzt verabschiedeten Statuten drohen mit Geldbußen, die konkreten Beträge werden nicht erwähnt.