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Zum deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht gehört die Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energiebedarf für beheizte oder klimatisierte Gebäude ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). In der EnEV wird geregelt, wie Alt- und Neubauten zu dämmen sind, und es werden Anforderungen an den Energieausweis gestellt. Mit der Energiesparverordnung (EnEV) werden Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude gestellt.

Hintergrund ">Bearbeiten | | | Quelltext bearbeiten]>

Die erste Version tritt am 2. Januar 2002 in Kraft, die zweite Version (EnEV 2004) 2004[8] Zur Durchführung der am 2. Januar 2007 in Kraft getretenen Energieeffizienzverordnung 2002/91/EG für Gebäude wurde eine neue Version erarbeitet. Mit der letzten großen Änderung ab 2013 werden die Richtlinien 2010/31/EU über die Energieprofile von Wohngebäuden (Neufassung) und 2012/27/EU über Energie-Effizienz mit Wirksamkeit ab 1. Mai 2014 umgesetzt.

Eine Neufassung der EnEV wurde im Nov. 2013 angekündigt (selten auch EnEV 2013 genannt). Grosse Teilbereiche der Regelung waren ab dem 1. Mai 2014 gültig, weshalb die Regelung oft auch als EnEV 2014 bezeichnet wird. Zwischenzeitlich werden die seit dem Stichtag des Inkrafttretens der EnEV 2016 bzw. der EnEV 2014 mit Veränderungen ab 2016 umbenannt.

Mit der Verschmelzung der Heizanlagenverordnung und der Wärmedämmverordnung zu einer einzigen Richtlinie wurde der bisherige Rechnungslegungsrahmen in zweierlei Weise erweitert: Zum einen werden bei der Aufnahme der Anlagentechnologie in die Energiebilanzen auch die bei der Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, -speicherung und -übertragung anfallenden Wärmeverluste mitberücksichtigt.

In der EnEV ist bei neuen Gebäuden der jährliche Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Referenzobjekt mit gleichen Geometrien und Abmessungen und festgelegten technologischen Merkmalen die Hauptanforderung. Mit der EnEV werden erstmalig auch sommerliche Wärmeschutzanforderungen gestellt und solare Wärmeströme berücksichtigt für Objekte mit tiefen Innenraumtemperaturen (Gebäude, die je nach Einsatzzweck auf eine Innenraumtemperatur von mehr als 12 C und weniger als 19 C und mehr als vier Monaten pro Jahr geheizt werden) einschließlich Heizung, Raumklimatisierung und Trinkwassererwärmung.

Abgrenzungen, in welchem Umfang gewisse Vorschriften nur für neue Bauten, nur für vorhandene Bauten oder beides zutreffen sollen, werden in den einschlägigen Kapiteln und in den einschlägigen Vorschriften getroffen. Von der EnEV ausgenommen sind: Es ist u. a, ob und wie ein Beweis nach der EnEV zu führen ist, davon abhängig, ob ein Neubau zu errichten oder ein bestehender zu ändern ist.

Beim Neubau von Gebäuden mit normaler Innentemperatur (> C) ist die Erfüllung der maximalen Werte des jährlichen Primärenergiebedarfs und der in Anlage 1 der EnEV angegebenen spezi. Bei neuen Gebäuden mit niedriger Innentemperatur (< C) oder geringem Bauvolumen (< m³) bestehen niedrigere Ansprüche und einfachere Nachweise. Bei sommerlichem Wärmeschutz muss bei neuen Gebäuden immer die Erfüllung der solaren Eingangsparameter oder Übertemperaturgradstunden nachgewiesen werden.

Je nach Ausmaß der Maßnahme sind entweder die erforderlichen Wärmedurchgangszahlen (U-Werte) zu beachten (Gebäudebauweise) oder der jährliche Primärenergiebedarf des gesamten Hauses zu überprüfen (Bilanzierungsmethode); er kann bis zu 40?% über dem jährlichen Primärenergiebedarf des Referenzhauses sein. Wird die beheizte Nutzungsfläche um mehr als 50 m erweitert, gilt die Anforderung an den Neubau.

Hinsichtlich der geltenden technischen Regelwerke sind in der EnEV viele Hinweise auf vorhandene EN-/ DIN-Normen enthalten. Damit werden die entsprechenden Standards mit ihrem Entstehungsdatum angegeben und damit mittelbar in die EnEV aufgenommen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sich der Anforderungsgrad der EnEV nicht bei einer Normänderung selbsttätig verändert.

Die Berechnungsmethoden der EnEV haben sich seit der ersten Wärmedämmverordnung von 1977 zu einer Reihe von Standards für die Auswertemethoden von mehreren hundert Blatt weiterentwickelt, so dass die EnEV-easy-Methode entstanden ist. Dies soll dazu beitragen, die Kompliziertheit der Vorschriften zu verringern und dennoch die Anforderungen der EnEV und desEWärmeG zu erfüllen.

Die EnEV bezeichnet den Bezug zwischen dem Primärenergieverbrauch QP{\displaystyle Q_{P}}, dem Endenergieverbrauch QE{\displaystyle Q_{E}}, dem primären Energiefaktor fP{\displaystyle f_{P}} und dem Umwandlungsfaktor für den Endenergieverbrauch fU{\displaystyle f_{U}: Der Niedrigenergiehausstandard mit einem speziellen Wärmebedarf von 40-70 kWh/(m²-a) ist nach der Energiesparverordnung für Neubauten erforderlich. Das Kabinett hat am Mittwoch, den 24. Juni 2007, eine geänderte Energiesparverordnung beschlossen.

Diese neue Version ist am 2. November 2007 in kraft getreten. Zahlreiche Bestimmungen der vorherigen Regelung wurden nicht geändert; nur einige wurden im Detail geringfügig geändert. Die folgenden Punkte der neuen Regelung wurden erheblich geändert oder ergänzt: Der Verordnungsentwurf in der Version des Art. 2 der Rechtsverordnung vom 28. Mai 2009 (BGBl.

In der Umgangssprache wird I S. 954) als EnEV 2009 bezeichne. Auf einen Blick die Neuerungen der EnEV 2009: Der Energiebedarf für die thermische Isolierung von neuen Gebäuden wurde um 15 Prozent gesteigert. Bei der Modernisierung von Altbauten mit erheblichen strukturellen Veränderungen an Gebäudeteilen (Fassade, Fenstern und Dach) wurde der Energiebedarf um 30 Prozent gesteigert.

Ein Relief ist nur dann gegeben, "wenn die Grundfläche des modifizierten Bauteils 10 Prozent der Gesamtfläche des Bauwerks nicht überschreitet" (§ 9 Abs. 3 EnEV). Nach der EnEV 2009 werden also mehr als 10 Prozent eines Bauwerks (gemessen am Gesamtgebäude ) geändert die De-minimis-Grenze betrug bisher bis zu 20 Prozent eines Bauwerks in Bezug auf die Orientierung bzw. Richtung des Bauwerks.

Die Durchführung der Regelung wird einer strengeren Prüfung unterzogen. Bei Verstoß gegen die zentralen Regelungen der EnEV werden vereinheitlichte Bußgeldregelungen durchgesetzt. Zuwiderhandlungen gegen gewisse Neu- und Altbauvorschriften der EnEV sowie die Angabe und Nutzung unrichtiger Angaben für Energieausweise werden als Ordnungswidrigkeiten ahndet. Mit der Novelle der Energiesparverordnung hat die Regierung am Donnerstag, 26. November 2013, die Novelle des Bundesratsbeschlusses vom 12. November 2013 verabschiedet.

Diese wurden im BGBl. vom 22. Dezember 2013 bekannt gegeben, die meisten davon sind am 11. Juni 2014 in Kraft getreten. 2.2. 11 ] Diese Änderung der EnEV wird zum Teil mit verschiedenen Jahresangaben wiedergegeben. Aufgrund des Änderungsbeschlusses im Jahr 2013 wird sie vereinzelt als EnEV 2013 und ab 2014 als EnEV 2014 geführt.

Unter der Bezeichnung EnEV 2016 bzw. EnEV 2014 werden die zum Stichtag 31.01.2016 in Kraft tretenden Anforderungen vereinzelt mit Veränderungen ab 2016 wiedergegeben. Die Revision der Energiesparverordnung hat ihren Ausgangspunkt im Kyoto-Protokoll von 1997 und dem damit einhergehenden Bestreben der deutschen Regierung, bis 2050 einen fast CO2-neutralen Baubestand zu errichten.

Die EU-Richtlinie sieht sogar vor, dass die nationale Regelung bis zum neunten Jänner 2013 in Kraft treten muss. Bei der genehmigten Version der EnEV gilt das Prüfverfahren der Norm für Wohnhäuser nach der Norm ENEV 4108 mit der Norm ISO 4701-10. Die wesentlichen Neuerungen sind: Erhöhung des Primärenergiebedarfs für neue Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) in einem Schritt um 25 v. H. seit Januar 2016; weitere Erhöhung der komponentenbezogenen Maximalwerte für den Wärmeübergangskoeffizienten für nichtwohnliche Gebäude um ca. 20v.

Wichtigste Neuerungen am Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz sind: Liegt zum Anzeigenschaltungszeitpunkt kein aktueller Energiepass vor (es handelt sich um Anzeigen in Werbeträgern aller Art), brauchen die Informationen nach EnEV 2014 nicht in der Werbung aufzuführen. Das Einführen von Geldbußen für den Verstoss gegen die EnEV bis zu einer Höhe von 500.000?

Gültig ab September 2014, eingesehen am 27. Mai 2015. ? Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Energieeinsparverordnung (EnEV). Rückruf am 27. Februar 2015. 11. Mai 2015. 11. Mai 2015. 11. Mai 2010 Rückruf: 11. Mai 2015. 11. Mai 2015. 11. 2010 Rückruf: 11. Mai 2015. 11. 2010 Gesetz über Wärmedämmung und Energiesparanlagentechnik für Gebäude (Energieeinsparverordnung - EnEV) § 1 Zweck und Geltungsbereich. Zurückgeholt am 27. Februar 2015. ? Bundesumweltministerium für Umweltschutz, Bauen und Reaktorsicherheit: Neue Energiesparverordnung schafft mehr Klarheit und mehr Klimaschutz.

Berlin, 28. Mai 2014. Auszug aus der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom 27. Mai 2015. ? Webseite of ASUE Arbeitgemeinschaft für Sparsamen und umweltverträglichen Energieverbrauch e. V. recalled on ? ? EnEV 2009 - Which EnEV version applies to building projects? aufgerufen am 11. September 2014. ? http://www.denkmalpflege-forum.de/Download/Nr25.pdf.

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