Wasserschaden im Haus wer Zahlt

Der Wasserschaden im Haus, der zahlt

Wird der Wasserschaden durch eine defekte Leitung im Haus verursacht. Die Schäden am Haus werden nun von der Hausversicherung übernommen. Der Wasserschaden wird nicht immer von der Versicherung übernommen. Wenn der Wasserschaden nicht nur Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung betrifft, gilt die Haftpflichtversicherung nur hier. Die Mieterin verursacht den Wasserschaden fahrlässig - Wer zahlt?

Bauversicherung

Bei Wasserschäden am, im oder um das Haus herum kommt oft die Entscheidung, wer dafür bezahlen soll. Die Sachlage ist eindeutig, wenn z.B. aus einem Rohr austritt und die Möbel zerstört werden - die Hausratsversicherung übernimmt diesen Umstand. Die kantonalen Bauversicherungen der meisten Kantone übernehmen die Naturgefahren, die in der Gebäudebrandversicherung enthalten sind.

Naturgewalten sind unter anderem Überflutungen und Überflutungen oder Unwetter, wenn der Sturm sehr heftig weht, in der Nähe des Gebäudes Baumwurzeln verursacht oder das Haus bedeckt. Im Appenzellerland Innererrhoden, Genf, Schwyz, Uri, Schwyz, Wallis und im Kanton Oberösterreich bietet die Privatwirtschaft eine Versicherung gegen Naturgefahren an. Sichern Sie sich mit der GVB Wasser-Versicherung gegen alle anderen Schäden, die z.B. durch einen Leitungsbruch auftreten können.

Zum Beispiel, wenn eine Leitung im Haus zerbricht und das Haus überflutet wird, sind die Schäden am Haus nicht mitversichert. Falls Wasserrohre im Haus, damit verbundene Installationen, Springbrunnen oder Becken den Schäden anrichten. Bei Badewannenüberlauf oder leerem Unterwasserbett.

Dringt Regen, Schnee oder Tauwasser so stark in das Haus ein, dass auch nur ein einziges Hausdach zu laufen anfängt, aber wenn Sie ein offenes Schaufenster haben, zahlt die Hauswasserversicherung nicht. Falls Abwässer in der Abwasserleitung oder im Grund- wasser anfallen und die Schäden im Haus verursachen. Bei einem Rohrbruch außerhalb des Gebäudes deckt die Bauwasserversicherung den Folgeschaden, wenn das Rohr eine Versorgungsleitung zum Haus ist.

Falls Frosteinwirkung den Defekt hervorruft und die Rohre angetaut und instandgesetzt werden müssen. Manche Versicherungsleistungen (und natürlich auch die Prämien) variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse: Nahezu alle Krankenkassen tragen die anfallenden Umlagekosten. Dagegen sind die Instandsetzungskosten des fehlerhaften Kabels in der Regel nicht gedeckt. Die meisten Unternehmen tragen einen Basisbetrag von CHF 5'000 für Reparaturarbeiten, wie das Aufdecken, Abdecken und Ausrichten einer Pipeline.

Wenn Sie kostspielige Platten wie z. B. Granit oder Granit gelegt haben, sind Sie im Schadensfall in der Regel nicht versichert. Manche Versicherer tragen auch die Kosten für die Reinigung und Entsorgung. Liegt der entstandene Sachschaden an einem Konstruktionsfehler, zahlt die Bauwasserversicherung nichts. Je nachdem, wer dafür verantwortlich ist, muss die Schadensversicherung des Hauptauftragnehmers, Bauherrn, Architekten oder Technikers oder des Eigentümers den entstandenen Sachschaden selbst tragen.

Abhängig vom Aufbau und der Erweiterung ist das Wagnis und damit die Versicherungsprämie für die Bauwasserversicherung größer.

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