Wasserschaden Keller Vermieter

Untergeschoss Wasserschaden Vermieter

Informieren Sie sofort den Vermieter oder seine Hausverwaltung, dass der Keller vom Sturm überflutet wird. Das gilt nur, wenn der Vermieter für die Überflutung verantwortlich ist. ist schon zu spät, und der Keller oder die Küche sind schon voll? an, in dem der Vermieter von dem Mangel erfahren hat, bis zu dessen Behebung.

Was tun, wer ist verantwortlich?

Den Vermieter oder seine Hausverwalter unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, dass der Keller vom Sturm überflutet wird. Dabei ist die rasche Auskunft äußerst wichitg, damit der Vermieter sich um den entstandenen Sachschaden und die Entfernung umgehend kümmern kann, was auch dazu beiträgt, dass ein Sachschaden klein bleiben kann. Unterwasserkeller - Was ist, wenn Sie Ihren Vermieter nicht erreichen können?

In einer solchen Lage kann die Werkfeuerwehr oder ein Unternehmen einen Keller auspumpen. Nun müssen Sie sich bemühen, den entstandenen Sachschaden zu minimieren: Nehmen Sie Wichtiges und Wertvolles direkt aus dem Keller, teilen Sie z.B. auch der Werkfeuerwehr mit, dass der Keller entleert werden soll. Vergesst nicht, den entstandenen Sachschaden zu belegen, z.B. zu fotografieren, Nachbarschaft als Zeuge hinzuzuziehen.

Wer den entstandenen Sachschaden so klein wie möglich hält und vielleicht selbst den Keller abpumpen kann, handelt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch zu seinem Vorteil. Dafür kommt dann durchaus ein Austausch Ihrer Ausgaben in Betracht, den der Vermieter bezahlen sollte. Was ist mit der Haftpflicht, wer ist für welche Schäden nach einem Sturm verantwortlich?

Bei der Sanierung der Bausubstanz und den damit verbundenen Folgekosten, die den Keller wieder benutzbar machen, sind alle diese Massnahmen, wie das Abpumpen des Kellers, das Abtrocknen der Kellermauern, das Entfernen von Klärschlamm und Verschmutzungen, die Installation von Trocknungsanlagen, vom Vermieter erforderlich. Wenn Ihr Eigentum oder Haushaltsgut geschädigt wurde, ist der Vermieter nicht haftbar und hat dafür in der Regel keinerlei Verantwortung zu übernehmen.

Überprüfen Sie dann mit Ihrer Hausrat-Versicherung, ob sie den entstandenen Sachschaden absichert. Eine Naturgefahrenversicherung ist vorteilhaft, da sie in der Regel durch Starkniederschläge und Überschwemmungen gedeckt ist - aber auch hier gibt es Sonderkonditionen: Solche Ergänzungsversicherungen sorgen beispielsweise dafür, dass Objekte nicht unmittelbar im Untergeschoss aufgestellt werden dürfen - also überprüfen Sie die Konditionen!

Dennoch sollten Sie den Vermieter über Beschädigungen Ihres Eigentums unterrichten. Möglicherweise wird ein Teil der Schadensfälle durch eine Hausratversicherung gedeckt. Fragen Sie Ihren Vermieter bei seiner Hausratsversicherung nach. Was, wenn der Keller nach starken Regenfällen immer überflutet ist? Der Vermieter kann in solchen Faellen haftbar gemacht werden.

Die Überschwemmung des Weinkellers kann nicht ausgeschlossen werden. Wird ein Baumangel verlässlich erkannt, wird die Verantwortung des Leasinggebers für Sachschäden des Leasingnehmers berücksichtigt. Kann ein Keller nicht genutzt werden, ist eine Mietermäßigung möglich. Der Nachlass ist in der Regel nicht hoch - für einen gefluteten Keller wurden 5 Prozentpunkte Mietnachlass für den Zeitraum der nicht mögl.

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