Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Druckprüfung Klimaanlage
KlimadruckprüfungFehlerbehebung durch Druckprüfung
Die Druckprüfung ist neben der Diagnose eine weitere Methode zur Diagnose von Fehlern. Damit lässt sich rasch und zuverlässig feststellen, ob ein Defekt im Kältekreislauf oder an anderen Komponenten der Klimaanlage vorliegt. Die Druckprüfung ist neben der Diagnose eine weitere Methode zur Diagnose von Fehlern.
Damit lässt sich rasch und zuverlässig feststellen, ob ein Defekt im Kältekreislauf oder an anderen Komponenten der Klimaanlage vorliegt. Was sind die Randbedingungen bei der Störungssuche mittels Druckprüfung zu beachten?
Dichtigkeitsprüfung
Durch eine Druckprüfung mit Formationsgas und einem Leckdetektor kann ein großer Teil der Leckagen in leeren/leckenden Systemen festgestellt werden. Das Formationsgas ist ein Gasgemisch aus 95 Prozent Nitrogen und 5 Prozent Nitrogen. Der Lecksucher, der auf den Wasserstoffgehalt im Formationsgas anspricht, erkennt das Problem in der Klimaanlage, wenn das Problem groß genug ist.
Wird ein Leck im Verflüssiger, in den Rohrleitungen, im Kompressor der Klimaanlage oder in anderen Bauteilen entdeckt, können Sie einen Voranschlag erhalten, das Leck teil wird anschließend ausgewechselt und die Klimaanlage nachgefüllt. Eine Autoklimaanlage darf nicht gefüllt werden, wenn mehr als 10% des Treibhausgasgemisches ausbleiben!
D. h. wenn die Abweichungen zu groß sind, muss vor dem Befüllen eine Dichtigkeitsprüfung mit Stickstoff/Formiergas durchgeführt werden, um zu beweisen, dass das Kühlmittel nicht verloren gegangen ist! Daher wird empfohlen, die Klimaanlage regelmässig (laut Angaben des Herstellers in der Regel alle 2 Jahre) überprüfen zu lassen, da das Kühlmittel (weil Gasgemisch) im Lauf der Zeit verdunstet und dann nicht festgestellt werden kann, ob ein Ausfall oder eine zu lange Wartung ohne Dichtigkeitsprüfung stattgefunden hat!
Die Preise variieren je nach Fahrzeugtyp, Karosserie/Sitz der Klimaanlage/Schläuche und Ausgaben. Diejenigen, die Dienstleistungen für die Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugklimaanlagen im Sinn von Artikel 3 Nr. 1 und 3 der Verordnung 2006/40/EG des Europäisches Parlamentes und des Rats vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Kraftfahrzeugklimaanlagen und zur Veränderung der Verordnung 70/156/EWG des Rates(ABI) erbringen. Nr. L 161 S. 12
Bei Klimageräten, aus denen übermäßig viel Kältemittel ausgetreten ist, darf nur dann mit Fluor-Treibhausgas gefüllt werden, wenn das Leck zuvor eliminiert wurde, d.h. die Leckerkennung mit Lecksuchgerät hat sich verändert! Den Lecksucher des Auftraggebers nicht füllen und ihn wieder losfahrenlassen.
Erst nach der Instandsetzung darf das Auto die Werkstätte verlassen!