Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Heizungsausfall
HeizausfallHeizausfall im Winter: Ihr Mietrecht
Der Heizungsausfall im Sommer ist ein großes Problem und kann zu gesundheitlichen Konsequenzen führen. Sie haben als Pächter das Recht, den Fehler sofort beseitigen zu lassen. Von dem Zeitpunkt an, an dem Sie das Recht auf Minderung der Miete haben und in dem eine außerordentliche Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Nach Angaben des DMB muss eine Zentralheizung so eingerichtet sein, dass in dieser Zeit eine Mindesttemperatur von 20 °C in der Ferienwohnung erreicht werden kann.
Eventuelle Mietvertragsklauseln, für die niedrigere Minimaltemperaturen festgelegt wurden, sind mietrechtlich gegenstandslos. Sollte diese minimale Temperatur im Wintersemester nicht erreichbar sein, haben Sie das Recht, die Mietpreise zu reduzieren. Für die Nachtzeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ist dies jedoch nicht zutreffend: Laut DMB reichen hier 18°C aus.
Falls Sie nicht in der Lage sind, Ihr Haus auf die Mindesttemperatur zu erwärmen, gibt es einen Unterbringungsmangel. Diese ist zur Beseitigung des Mangels verplichtet. Der DMB rät bis dahin, die Mieten zu senken, d.h. weniger zu bezahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es keine Pauschalpreise und keine rechtsverbindlichen Informationen über die Summe der Ermäßigung gibt.
Wenn die Temperatur am Tag 18°C nicht überschreitet, ist eine Mietpreisreduktion von 20% angebracht. Wenn es im Sommer zu einem vollständigen Heizungsausfall kommt und die Außentemperaturen auch unter dem Frost liegen, ist es nicht anmaßend, die Mieten um 100 % zu senken. Dies bedeutet, dass Sie keine Mieten bezahlen, bis der Eigentümer den Fehler ausbessert.
Zusätzlich zum Recht auf Mietzinsreduktion bei einem Heizungsausfall haben Sie im Sommer die Verpflichtung, die Temperatur der Ferienwohnung konstant zu halten: "Die Bewohner sind dazu angehalten, die Appartements immer in ausreichendem Maße zu beheizen", sagt Elisabeth Gendziorra vom Mieterschutz. Wenn Sie während der Heizzeit lange Zeit nicht zuhause waren, sind Sie dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass Ihr Haus vor allem bei sehr tiefen Aussentemperaturen genügend warmer wird.
Bei Bedarf müssen Sie ggf. Nachbarschaft oder Bekannten fragen, ob sie Ihre Ferienwohnung aufheizen.