Rohrbruch Versicherung Melden

Berstversicherungsbericht

Achtung: Melden Sie den Wasserschaden sofort Ihrer Versicherung. Wasserschäden müssen Sie sofort Ihrer Versicherung melden. Jetzt ist es an der Zeit, den Schadensfall zu melden. Der Schaden sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Lohnt es sich überhaupt, dies der Versicherung zu melden?

Haushaltswaren & Co: Wie kann sichergestellt werden, dass der Versicherungsträger tatsächlich bezahlt?

Wohnungseinbrüche zerstören die Wohnungen, das Wohnhaus verbrennt, ein schwerwiegender Unglücksfall zerstört Ihre Gesundheit: Sie haben Schwein, wer in diesem Falle krankenversichert ist. Aber ein einfacher Aufruf bei der Versicherung reicht nicht aus. Eine Schadenmeldung an den Versicherungsgeber ist ein bürokratisches Vorgehen, bei dem Irrtümer nicht zugelassen werden dürfen.

Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherungsnehmer (BdV), weiss, dass es immer wieder zu Problemen bei der Schadenregulierung kommt. "Ungefähr die Haelfte unserer Konsultationen befasst sich mit Problemen bei der Schadenregulierung", sagt er. Häufig genug behaupten Versicherungen, dass der Auftraggeber den entstandenen Sachschaden nicht richtig meldet. Rüdiger Falken von der Hamburger Anwaltskanzlei Fallensammer Déppner weiss dies aus seiner alltäglichen Praxis: "Die in den Versicherungskonditionen festgelegten Verpflichtungen des Garantienehmers müssen strikt eingehalten werden.

Dies gilt vor allem für höhere Summen: "Kleine Schadensfälle werden in der Regel problemlos erledigt - bei großen Beträgen wird fast immer der Versuch unternommen, die Ausschüttung zu drücken", sagt er. Wir wissen aus unseren direkten Branchenkontakten, dass die Versicherungen einen Anreiz bieten, die tatsächliche Höhe der Zahlungen gering zu halten", bekräftigt BdV-Mann Rüdiger P. Nielsen.

"Der Gesamtverband der Deutschen Industrie-Versicherer (GDV) betrachtet die Dinge anders: Streitigkeiten sind eine Seltenheit, die Kundschaft ist sehr zufrieden. Dabei wurde errechnet, dass zum Beispiel im Segment Schaden/Unfall pro 70.000 Versicherungsverträge eine Klage beim Bürgerbeauftragten eingereicht wurde. Gleichwohl ist Bernhard Gause, Vorstandsmitglied des GDV, überzeugt: "Mehr als 99,9 Prozentpunkte der Forderungen werden ohne Probleme zur vollsten Kundenzufriedenheit abgewickelt.

"Gegen die Behauptung, er wolle den Schaden nicht vollständig begleichen, verteidigt sich Gause: "Der Schaden wird nicht reduziert. Es versteht sich von selbst, dass jeder Versicherungsnehmer die ihm zustehende Versicherungssumme erfährt. Da die Wertverluste z.B. bei Fernsehgeräten oder Rechnern sehr groß sind, könnten sie geringer ausfallen als die Versicherten selbst.

Auch eine detaillierte Überprüfung jedes einzelnen Schadens, wie sie von der GDV gefordert wird, liegt im Sinne der Versichertenschaft. Weder der GDV noch die Konsumentenschützer verstehen die weit verbreitete Auffassung, dass Versicherungen angesichts der jahrelangen Beitragszahlungen nicht so unbedeutend sein sollten. "Versicherungsmissbrauch geht zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft. Jeder Versicherte muss diese Verluste letztendlich durch seine Beitragszahlungen finanzieren", sagt Gause.

Das ist auch die Meinung von Verbraucheranwalt Rudnik: "Eine Versicherung ist kein Bausparvertrag, aus dem man am Ende etwas herausholen muss. Erhält die Versicherung eine Schadenmeldung, prüft der Schadenregulierer zunächst, ob überhaupt ein wirksamer Versicherungsvertrag vorliegt. "Es gab bereits solche Situationen, in denen der Versicherungsgeber behauptete, die Versicherungsprämie oder gar den Versicherungsantrag nicht bekommen zu haben", erläutert die Versicherungsberaterin Falk.

Insbesondere nach einem Providerwechsel sollte der Versicherungsnehmer daher sorgfältig überprüfen, ob die Versicherungspolice und alle Vertragsdokumente komplett sind, ob alle darin eingegebenen Angaben stimmen und ob die Prämienzahlung einwandfrei funktioniert. Die notwendige ärztliche Untersuchung muss immer in den vom Krankenversicherer angegebenen Arztpraxen durchgeführt werden. Vielen Versicherten ist nicht bekannt, dass sie zwölf Monaten nach dem Schadenfall - insbesondere bei der Unfallversicherung - eine ärztliche Bestätigung über einen bleibenden Schaden einholen müssen und nur drei Monaten Zeit dafür haben.

"Die Versicherung weist Sie nicht auf dieses Datum hin. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung suchen die Versicherungen oft minutiös nach unbestimmten Krankheiten - denn wenn der Auftraggeber eine "vorvertragliche Anzeigepflicht" verletzte, muss das Unternehmen nicht aufkommen. Verbraucheranwalt Rudolf kritisierte diese Vorgehensweise. Der " Versicherungsnehmer " kann sich dann im Schadenfall auch auf seinen Schutz berufen.

Die GDV-Mann Gause ist anderer Meinung: "Der Versicherungsgeber muss den selben Kenntnisstand über den gesundheitlichen Zustand haben wie der Antragssteller selbst bei Vertragsabschluss - er geht natürlich davon aus, dass die Informationen des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Beantragung komplett und wahrheitsgetreu sind. Der Verstoß gegen die vorvertragliche Auskunftspflicht ist dann nach 21 Versicherungsvertragsgesetz kein Problem mehr.

Anmeldefristen erfüllt? Selbstverständlich wird im Schadenfall auch überprüft, ob die vorgegebenen Fristen für die Meldung einhalten wurden. Im Falle eines Unfalltodes muss der Versicherungsgeber in der Regel innerhalb von 48 h, sonst in der Regel sofort benachrichtigt werden. "Das sind laut der allgemeinen Jurisprudenz höchstens sieben Kalendertage", sagt Rudolf vom Bundes der Versicherungsnehmer. Zweck dieser Regelung: Der Versicherungsgeber will die Gelegenheit haben, sich ein eigenes Urteil über die Ursache und das Ausmaß des Schadensfalls zu bilden und ggf. Experten hinzuzuziehen.

Im Zweifelsfall sollte jede Massnahme mit dem Versicherungsgeber abgesprochen werden, jedoch muss der Versicherungsnehmer helfen, den Schadensumfang so klein wie möglich zu gestalten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherungsgeber für die dadurch entstehenden Schäden aufkommt. "Häufig gibt es Service-Hotlines, die qualifiziertes Handwerk vermitteln", sagt er.

Der Verunglückte bekommt nach der ersten Schadenmeldung ein Formblatt, das er umgehend auszufüllen und zurückzugeben hat. "Aber jetzt beginnen die Schwierigkeiten oft erst", sagt er. "Teilweise hat man den Anschein, dass die Versicherungen wirklich auf Fehlinformationen gewartet haben, um weniger oder gar nicht bezahlen zu müssen. Selbst wenn der Versicherungsgeber dies selbst geregelt hat, sollte alles genau und richtig eingegeben werden.

I-20 U 64/11 ) hat sich in diesem Fall für den Versicherungsnehmer in einer Teilkaskoversicherung ausgesprochen - nach dem Autodiebstahl hatte er keinen von der gleichen Versicherung geregelten Glasschaden angezeigt -, aber eine solche unnötige Belästigung kann vermieden werden. Eine weitere Schwierigkeit bei der Schadenmeldung sind die exakten und korrekten Angaben.

"So kann beispielsweise jeder, der einen Überspannungs-Schaden anmeldet, davon ausgehen, dass die Versicherung das Wetterbüro fragt", sagt BdV-Mann Rudolf. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann welcher Schaden bzw. welcher vorherige Schaden entstanden ist, empfehlen wir Ihnen, dies aufzuführen. Um die Höhe der Beschädigung z.B. nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden zu ermitteln, muss der Versicherungsnehmer oft eine Aufstellung der geschädigten oder vermissten Gegenstände beibringen.

In der Regel muss diese Aufstellung sehr schnell an die Gendarmerie übergeben werden, aber erst später an den Erstversicherer. "Oftmals wird erst allmählich deutlich, was man vermisst, so dass die Verzeichnisse für die Versicherung oft umfänglicher sind. Jedoch vergleichen die Versicherungen ihre Dokumente oft mit denen der Kriminalpolizei.

"Werden andere Informationen zur Verfügung gestellt, wird leicht angenommen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt", sagt er. Aus diesem Grund sollten später gefundene Beschädigungen immer der zuständigen Behörde gemeldet werden. Im Falle größerer Beschädigungen werden in der Regel Experten zur Beurteilung herangezogen. "Selbst wenn der Experte formell selbstständig ist, nimmt er in der Realität oft die Belange seines Mandanten, also der Versicherungsgesellschaft, wahr", sagt er.

"Manchmal will der Versicherungsträger auch Unterversicherungen nachweisen", sagt Falken. Wie auch immer der Versicherungsgeber im einzelnen argumentiert: Oft dauert es lange, bis ein Streitfall endgültig gelöst ist. Die Versicherten sollten nicht in kleinen Mengen geben.

Mehr zum Thema