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Industrielles Abwasser
GewerbeabwässerIndustrieabwasser-Heß. Bundesministerium für Umweltschutz, Klima, Landwirtschaft und Konsumentenschutz
Industrieabwässer sind Abwässer aus gewerblichen und industriellen Betrieben, es sei denn, es sind häusliche Abwässer oder Regenwasser. Bei der Einleitung in die Abwasserkanalisation, der Behandlung in Kläranlagen und der Einleitung von Industrieabwässern in das Grundwasser müssen das Grundwasser und der Erdreich vor gesundheitsschädlichen Verschmutzungen bewahrt werden.
Durch die Wasserwirtschaftsbehörden werden die gesetzlichen Vorgaben gegenüber den Anlagenbetreibern mit Genehmigung zur Ableitung von Abwasser in Gewässern, Genehmigung zur Ableitung von Abwasser in öffentlichen Kläranlagen und Genehmigung für Kläranlagen, die unter das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fallen, umgesetzt. Ähnlich wie im Kommunalbereich müssen auch gewerbliche Abwässer nach dem neuesten technischen Standard behandelt werden, bevor sie in ein Wasserkörper eingeleitet werden.
Die über den heutigen Standard hinaus gehende Abwasserbehandlung ist notwendig, wenn aufgrund der Wassereigenschaften erhöhte Ansprüche zu erfüllen sind. Das Einleiten von Abwasser in ein Wasserkörper (Direkteinleitung) ist wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Basis sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Abwasserverordnung (AbwVO). Beim Einleiten von Abwasser ist folgendes zu beachten:
Die Genehmigung zur Ableitung von Abwasser darf nur erfolgen, wenn die Schadstoffbelastung des Wassers nach dem jeweiligen aktuellen Kenntnisstand so niedrig wie möglich ist. Der Abfluss muss mit den Wasserqualitätsanforderungen kompatibel sein. Entspricht die bestehende Abwassereinleitung nicht den oben genannten oder den einschlägigen Vorschriften der Abwasser-Verordnung, müssen die notwendigen Anpassungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden.
Die Einleitung von Abwasser in kommunale Kläranlagen (Indirekteinleiter) entspricht der Einleitung von Abwasser durch Dritte in die privaten Kläranlagen, die der Entsorgung von Gewerbeabwässern dient. Bei der Direkteinleitung gewerblicher Abwässer (Direkteinleiter) ist nach dem Abwasserabgabegesetz eine Abwassersteuer zu zahlen. Für die gewerblichen Abwässer sind die Regionalräte als Oberwasserbehörde verantwortlich. Ausgeschlossen sind die Anwendungsgebiete der Anlagen 49 (mineralölhaltiges Abwasser), 50 (Zahnbehandlung) oder 52 (chemische Reinigung) der Abwässerverordnung.
Diese Pflanzen und Ableitungen liegen in der Verantwortung der niederen Gewässerbehörden in den Bezirken oder Gemeinden, es sei denn, sie werden von einem Anlagenstandort abgeleitet. Beim Einleiten von Industrieabwässern in städtische Kläranlagen (Indirekteinleitungen) oder in Wasserkörper legen die Wasserwerke die Auflagen zum Schutz der kommunalen Kläranlage vor Beschädigungen und des Gewässers vor schädigenden oder schädigenden Verschmutzungen fest.
Je nach Herkunftsgebiet des Schmutzwassers ist der aktuelle Zustand verschieden. Manche indirekte Einleitungen, die durch fachlich erprobte und allgemeingültige Verfahren der Abwasserbehandlung kontrolliert werden, benötigen nur eine Meldung statt einer Genehmigung. Das Wasserwirtschaftsamt nimmt ein Bewilligungsverfahren für den Neubau oder die Ausweitung von Kläranlagen vor, wenn für die Maßnahmen eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden soll.
Die regelmäßige stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen während des Betriebs der Windenergieanlage erfolgt gemäß Selbstüberwachungsverordnung. Bei der Betriebswasserschutzprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Unternehmen mit einem hohen Gefährdungspotenzial werden neben der Kontrolle durch Bediener und Gutachter auch die gesetzlichen Genehmigungen und der rechtliche Ablauf der Betriebe durchleuchtet.
Der Abwassertarif richtet sich nach der Höhe der zulässigen Wasserverschmutzung. Je niedriger, desto weniger werden die Wasserkörper für die Ableitung von Abwasser genutzt. Die Abwassersteuer dient der Förderung von Gewässerschutzmaßnahmen.