Hochdruckspülfahrzeug

Reinigungsfahrzeug mit hohem Druck

Doku-System für Hochdruckspülfahrzeuge zur Erfassung von Rohr- und Kanalreinigungsparametern. Risikobeurteilung für die Kanalreinigung mit einem Hochdruckspülfahrzeug. Lastwagenfahrer für Hochdruckspülfahrzeug in der Kanalreinigung (m/w). Wo Rohrleitungen und Kanalisationen gründlich und fachgerecht gereinigt werden müssen, kommen unsere Hochdruckspülwagen zum Einsatz! Stellenangebote für Lkw-Fahrer mit Hochdruckspülung und Kanalreinigung.

Hochdruckspül-Dokumentationssystem für Hochdruck-Spülfahrzeuge SDS

Die Schlauchlängenmesseinrichtung SLM-3 kann durch eine extern identische Anlage mit eingebauter Hochdruckspülung ausgetauscht werden: GPS-präzise Positionsdaten, der Ablauf des Spülvorgangs (Weg-Zeit-Diagramm, Weg-Druck-Diagramm) wird automatisiert aufgezeichnet und kann über die Bluetooth-Schnittstelle ausgelesen werden. Mit den Bestelldaten wie Lagebeschreibung, Startschacht, Zielschacht und Gehäusenummer, Spüldüsenart.... wird ein Spülbericht über den Hochdruckreinigungsprozess erstellt, der dem Kunden die Gewissheit über die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsleistung und dem Auftragnehmer einen objektiven Nachweis gibt.

Über ein Chip oder den Bordrechner des Spülfahrzeugs können die Messdaten ausgelesen und das Hochdruckspülprotokoll / Hochdruckreinigungsprotokoll im Office mittels PC-Protokollsoftware generiert werden.

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Das Angebot an Hochdruckspülfahrzeugen wird durch weitere wesentliche Zusatzinformationen übersichtlicher. Weitere Information über Hochdruck-Spülfahrzeuge finden Sie auf diesen Seiten. Die Wertstabilität von Hochdruckspülfahrzeugen ist ebenfalls ein zentrales Thema. Zur Vermeidung drohender Beschädigungen ist beim Betrieb von Hochdruckspülfahrzeugen darauf zu achten, dass die Angaben in der Bedienungsanleitung sehr präzise umgesetzt werden.

Kaufinteressierte Unternehmen erhalten auf der Website des Verkäufers weitere wesentliche Zusatzinformationen zu den Lieferkonditionen für Hochdruckreinigungsfahrzeuge. Bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern unterstützen die Produzenten und/oder Lieferanten die an einem Einkauf unter bestimmten Bedingungen interessiert sind. Die aktuellen Brutto-Preise können unter bestimmten Bedingungen in Gesprächen mit Herstellern und Anbietern teilweise reduziert werden.

Infos

Es handelt sich um ein Schlammsaug- und Hochdruckprofilfahrzeug (11), vor allem zur Rohrreinigung, bestehend aus einem Lastkraftwagen mit einer Karosserie mit einem Fahrzeugrahmen, einer am Fahrzeugrahmen angeordnetem Hinterrad-Achse mit auf dem Fahrzeugrahmen angeordnetem Rad (35), einem Fahrerhaus (12) am Fahrzeugrahmen, einem Kraftfahrzeugantrieb mit Verbrennungsmotor, einem über eine Kopplung mit dem Verbrennungsmotor gekuppelten Schaltgetriebe und einem mit dem Schaltgetriebe gekoppeltem Antriebstrang für den Betrieb einer der beiden Kraftfahrzeugachsen.

Der Wagen (11) besteht auch aus einer Fahrzeugkarosserie (13), die auf oder auf dem Fahrgestell angeordnet ist und einen Wasserbehälter, eine mit dem Wasserbehälter über eine erste Anschlussleitung verbundene HD-Pumpe, einen Schlammbehälter und eine mit dem Schlammbehälter über eine zweite Anschlussleitung verbundene Unterdruckpumpe aufweist. 3,5 t, ein umschaltbares Getriebe, das den Antrieb des Fahrzeuges in eine Antriebs- und eine Ausgangsseite teilt, und eine Schalteinrichtung für das Getriebe zur wahlweisen Kopplung der Antriebseite des Antriebsstranges entweder an die Ausgangsseite des Antriebsstranges oder an die Hochdruck- bzw. Unterdruckpumpe.

Es handelt sich um ein Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug, speziell für die Rohrreinigung, nach dem Sammelbegriff von Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 26, wobei sich im Laufe der Zeit feste Bestandteile am Grund von Abwasserrohren absetzen, wobei der effektive Rohrquerschnitt zunehmend zunimmt. Schachtabdeckungen mit kleinem und mittlerem Durchmesser werden hauptsächlich von großen Fahrzeugen mit Hochdruckwasser gesäubert.

Dies geschieht entweder durch ein Kraftfahrzeug mit Saug- und Spülvorrichtung (Kombigerät) oder durch zwei separate Kraftfahrzeuge (Hochdruckspüler und Kanalstaubsauger). Bei den vorgenannten Kleinbussen bestehen die Reinigungsgeräte in der Regel aus einem Hochdruckaggregat, das aus einer HD-Pumpe, einem Frischwasserbehälter und einer Schlauchtrommel mit Spülschlauchleitung besteht. Ein solches Sauggerät besteht aus einem Sammelbehälter, einer mit dem Sammelbehälter verbundenen Unterdruckpumpe und einer mit dem Sammelbehälter verbundenen und auf eine Schlauchtrommel aufwickelbaren Unterdruckleitung.

Nachteilig an den bewährten Reinigungsgeräten für Minibusse mit einer maximalen Höhe von 2 Metern ist auch, dass die mitgeführte Hochdruckpumpe eine vergleichsweise niedrige Förderleistung hat, da nur ein kleiner Antrieb mitgenommen wird. Nachteilig ist auch, dass die Minibusse mit dem Hochdruckaggregat und den anderen beförderten Geräten bereits in der Nähe des erlaubten Gesamtgewichtes liegen, so dass bei Einhaltung der Verkehrsregeln keine Zusatzlasten absorbiert werden können.

Daher ist der Bedarf an einem fahrbaren, kombinierbaren Saug- und Hochdruckspülfahrzeug groß, das in der Tiefgarage oder anderen, mit Fahrzeugen erreichbaren niedrigen Räumen zum Einsatz kommen kann. Im Besonderen geht es darum, ein Saug- und Hochdruckspülfahrzeug zur Verfügung zu stellen, mit dem sowohl das Spülen als auch das Absaugen möglich ist. Darüber hinaus ist eines der Ziele dieser Entwicklung, ein Saug- und Hochdruckspülfahrzeug anzubieten, das mit einem handelsüblichen Führerausweis für Pkw bis zu einem zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gesteuert werden kann.

Dieses und andere Zielsetzungen werden durch den Zweck nach Maßgabe von Absatz 1 erlangt. Das Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug ist nach der Erfindung durch den Einsatz eines Nutzfahrzeugs mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, einem schaltbaren Getriebe, das den Antrieb des Fahrzeuges in eine Antriebs- und eine Abgangsseite aufteilt, und einer Schalteinrichtung für das Getriebe zur wahlweisen Kopplung der Antriebseite des Antriebsstranges entweder an die Abgangsseite des Antriebsstranges oder an die Hochdruck- und/oder Unterdruckpumpe charakterisiert.

Das Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug besteht nach der Erfindung auch aus einem Rundtank aus Alu, in dem der Wasser- und der Schlammbehälter kombiniert sind, der durch eine Aluminiumtrennwand vom Schlammbehälter abgetrennt ist. Damit ist das Gerät sehr leicht, leichtgängig und wendbar und kann dennoch alle Anforderungen an ein Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug abdecken.

Über das Getriebe kann der Motor des Fahrzeuges nicht nur die Fahrzeughinterachse sondern auch die Hochdruck- und Vakuumpumpen anfahren. Die Leichtbauweise wird durch den aus Alu gefertigten Tank mit Wasser- und Schlammbehälter fortgeführt. Durch die Leichtbauweise der Fahrzeugkarosserie wird zudem sichergestellt, dass das maximal zulässige Gewicht von 3,5 t trotz befülltem Schlammbehälter nicht unterschritten wird.

Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung ist die Wand nach rückwärts geneigt und der Schlammbehälter im Oberbereich und der Wasserbehälter im Unterbereich des Behälters angeordnet. Eine aufwändige Kippeinrichtung für den Behälter kann somit entfallen. Es ist ratsam, dass die Trennwände zum Wasserbehälter hin gebogen sind. Wird der Schlammbehälter zur Restentleerung mit Überdruck gefüllt, sorgt die Krümmung dafür, dass die Wand nicht ausknickt.

Auf diese Weise kann der Schlammbehälter unter Druck gesetzt werden, wodurch auch ein Sicherheitsabsperrventil mitgebracht wird. Zwischen Fahrerhaus und Tank ist ein Lagerraum vorhanden, dessen Fassungsvermögen im Vergleich zum Fassungsvermögen des Tankes zwischen 1:3 und 3:1, möglichst zwischen 1:2 und 2:1 und besonders gern zwischen 1:1, 5 und 1,5:1 liegt.

Der Aufbau der Fahrzeugkarosserie erlaubt daher trotz des genügenden Volumens der Klärschlamm- und Wasserbehälter genügend Platz für die beim Betrieb des Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeuges benötigten Geräte. Es ist von Vorteil, wenn das Auto eine Maximalhöhe von 220 cm, möglichst 210 cm und besonders gerne 200 cm hat und der Laderaum ein Fassungsvermögen von mindestens 0,5 m³, möglichst mindestens 0,8 m und besonders gerne mindestens 1 m³ hat.

Da der Behälter ein minimales Fassungsvermögen von 0,5 m³, möglichst mind. 0,8 m und besonders gerne mind. ein m³ hat, kann ein ausreichendes Wasser- und Schlammangebot zur gleichen Zeit bereitgestellt werden, ohne dass der Behälter sein Fassungsvermögen zu schnell erreicht. Erfahrungsgemäß ist ein Mischungsverhältnis von Schlammbehälter zu Wasserbehälter zwischen 2:1 und 1:2, am besten zwischen 1,5:1 und 1:1,5, und besonders vorteilhaft zwischen 1,25:1 und 1:1,25 erwünscht.

Die Vorteile des Tanks sind ein maximales Fassungsvermögen von 2 m³, am besten 1,75 m und besonders vorteilhaft 1,5 m³. Diese Menge reicht aus, um genügend Flüssigkeit und Fassungsvermögen für den angesaugten Klärschlamm bereitzustellen, ohne dass der befüllte Behälter zu groß wird, um das höchstzulässige Fahrzeuggesamtgewicht von 3,5 t zu überschreiten.

Es wird empfohlen, dass das Fahrzeug eine Zuladung von mindestens 700 kg, möglichst mindestens 850 kg und besonders vorzuziehen sind. Das maximal erlaubte Fahrzeuggesamtgewicht von 3,5 t kann trotz der großen Zuladung unterboten werden, da der Tank aus Alu besteht und der Motor des Fahrzeuges zum Betrieb der Vakuum- und Druckerhöhungspumpe genutzt werden kann.

Bei einer anderen besonders beliebten Ausführung ist das Vorschaltgetriebe ein Schaltgetriebe für den Betrieb einer hydraulischen Pumpe. Die Hydraulik-Pumpe ist betriebssicher und wartungsfreundlich und daher sehr gut für den Pumpenantrieb ausgelegt. Bei einer anderen Variante wird ein erster Hydromotor zum Betrieb der Unterdruckpumpe und ein zweiter Hydromotor zum Betrieb der Pumpe eingesetzt.

Es wird empfohlen, eine einzige hydraulische Pumpe mit zwei Kreisen zu verwenden, von denen der erste Kreis an die Unterdruckpumpe und der zweite Kreis an die Unterdruckpumpe angeschlossen ist und ein Hydromotor sowohl an die Unterdruckpumpe als auch an die Unterdruckpumpe angeschlossen ist. Es macht Sinn, die Hydropumpe so nah wie möglich an der Druckpumpe oder der Unterdruckpumpe zu positionieren, da dadurch die hydraulischen Leitungen so kurz wie möglich sind.

Es ist ratsam, die Hochdruck- und Vakuumpumpen unter den Behälter zu stellen. Durch eine solche Einrichtung werden auch die Fahrleistungen des Fahrzeuges optimiert und der Materialschrank kann zwischen Tank und Fahrerkabine positioniert werden. Vorzugsweise wird eine erste Schlauchtrommel für einen Hochdruck-Schlauch, eine zweite Schlauchtrommel für eine Befüllleitung und wahlweise eine dritte Schlauchtrommel für eine Absaugleitung, die vorzugsweise aus Alu besteht, eingesetzt.

Durch den freistehenden Aufbau des Tanks ist auf seiner Fläche genügend Raum für die Schlauchaufroller vorhanden. Die Schlauchaufroller können zudem in einer komfortablen Höhe am Becken angebracht werden. Bei einer anderen Variante wird der Lagerraum zwischen Fahrerhaus und Container durch einen möglichst abschließbaren Schaltschrank gestaltet. Weil der Schaltschrank heller ist als der Panzer und der Antrieb, ist seine Lagerung zwischen den Achsen des Fahrzeugs vorteilhaft.

Außerdem hat der Behälter eine Baulänge, die nicht die ganze Breite des Fahrgestells einnimmt. Die Vorteile des Fahrzeugs sind ein Radstand von weniger als 300 cm, am besten weniger als 280 cm und vor allem weniger als 260 cm. Es ist von großem Nutzen, wenn eine Fernbedienung, vor allem eine Funkfernbedienung, zum Ein- und Ausschalten der Hochdruck- und Vakuumpumpen vorzusehen ist.

Es ist von Vorteil, wenn die Hydromotoren für den Betrieb der Hochdruckpumpe und/oder der Unterdruckpumpe über ein Hydraulikventil oder einen Wasserhahn angesteuert werden können. Auch eine exakte Einstellung der Vakuum- oder Hochdruckpumpe mit den proportionalen Ventilen wäre vorstellbar. Darüber hinaus handelt es sich bei der Entwicklung um ein Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug mit einem Aluminiumzylindertank, in dem der Wasser- und der Schlammbehälter kombiniert sind, der durch eine Aluminiumtrennwand von einander abgetrennt ist.

Dargestellt sind: 1: eine Perspektivansicht eines ausgeklügelten Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeuges mit einem von zwei Seiten begehbaren Wagenkasten, seitlichen Schlauchtrögen, einem Tank und auf dem Tank angebrachten Schlauchtrommeln; 2: eine seitliche Sicht auf den Wagenkasten von einem näheren Punkt aus; 3: 4: eine Grundrissdarstellung des Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeuges ohne Fahrzeugkarosserie zur Abbildung des Antriebsstranges für den Betrieb eines Vakuums und einer HD-Pumpe; 6: schematische Abbildung eines Zwischengetriebes zur Schaltung zwischen Fahrantrieb und Hydraulikkreis.

In den 1 bis 3 ist ein Konstruktionsbeispiel für ein Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug 11 mit einer Führerkabine 12 und einer Fahrzeugkarosserie 13 dargestellt, deren Hauptbestandteile ein Gehäuse 15, ein Behälter 17 mit Rollen 19,21, eine Unterdruckpumpe 23 und eine Unterdruckpumpe 25 sind. Ein Fahrgestell 27 eines Nutzfahrzeuges mit einem zugelassenen Gewicht von 3,5 t bildet die Grundlage für die Karosserie 13 des Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeuges.

Im ausgeklügelten Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeug 11 ist im Triebstrang ein Zwischenrad 41 angebracht, das dazu bestimmt ist, entweder die Hinterrad-Achse 33 oder die Unterdruckpumpe 23 und/oder die Unterdruckpumpe 25 mit der von vorne kommenden Triebkraft des Fahrzeugmotors 37 zu antreiben. Dies bedeutet, dass für den Betrieb der Hochdruck- und Vakuumpumpen keine separaten Motore eingesetzt werden, sondern nur der Kraftfahrzeugmotor 37.

Zudem genügt die Kraft des Kraftfahrzeugmotors 37, um leistungsstarke Hochdruck- und Vakuum-Pumpen voranzutreiben. Sie ist über einen ersten Hydraulikkreislauf 49 mit einem ersten Hydromotor 51 zum Betrieb der Unterdruckpumpe 23 und über einen zweiten Hydraulikkreislauf 53 mit einem zweiten Hydromotor 55 zum Betrieb der Unterdruckpumpe 25 (3, 3, 4, 6) verbunden.

Damit können die HD-Pumpe 25 und die Vakuum-Pumpe 23 sowohl individuell als auch gemeinsam betrieben werden. Dadurch kann er zugleich ausgespült und abgesaugt werden, was ein großer Pluspunkt beim Absaugen der von den Rohrwandungen abgetrennten Anhaftungen ist.

Zum Betätigen der Rutschkupplung 42 ist ein Schaltgerät 42 vorhanden, am besten ein Seilzug 54. Ein weiteres besonderes Merkmal des ausgeklügelten Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeuges ist der Behälter 17, wie unter 5. dargestellt. In ihm befinden sich sowohl ein Schlammbehälter 57 als auch ein Wasserbehälter 59, die durch eine schräge Zwischenwand 61 (4) von einander abgetrennt sind.

Bevorzugt läuft die Zwischenwand 61 mit einer Schrägstellung zwischen 40 und 65° von vorn nach hinten, so dass der gesammelte Klärschlamm nach rückwärts zum niedrigsten Punkt des Schlammbehälters gleitet, wo eine verschließbare Auslauföffnung mit einem Auslaufanschluss 63 vorzusehen ist. Der Raumteiler 61 ist nach unten zum Wasserbehälter 59 hin gebogen, so dass er dem auf ihn einwirkenden Wasserdruck aushalten kann.

Zur Erzielung eines ausreichenden Tankvolumens bei geringstem Eigengewicht ist der gesamte Behälter aus Alublech hergestellt. An der Rückseite des Behälters 17 ist ein Aluminiumtragrahmen 65 angebracht, an dem die Trommel 19 mit einer HD-Leitung 67 und die Trommel 21 mit einem Wasserbefüllschlauch 69 verdrehbar sind.

Die Druckregelung im HD-Schlauch 67 erfolgt über ein Druckregelventil 71, das in der HD-Versorgungsleitung zur Spule 19 liegt. An der Seite des Behälters 17 sind zwei Reinigungsöffnungen 73a, 73b vorhanden, die mit je einem Klappdeckel 75a, 75b geschlossen sind. Mit der Reinigungsöffnung 73a ist der Wasserbehälter 59 und mit der Reinigungsöffnung 73b der Schlammbehälter 61 zugänglich, wobei oben am Behälter 17 eine Ansaugöffnung 77 vorhanden ist, an die ein Ansaugschlauch 79 anschließt, der den Schlammbehälter 57 mit der Vakuum-Pumpe verbunden ist.

Ein Schlamm- und ein Vier-Wege-Ventil 83 sind im Ansaugschlauch eingebaut In einer Position des Vier-Wege-Ventils 83 wird aus dem Schlammbehälter gesaugt und über einen Oelfilter 85 an die Umwelt abgelassen. Bei der anderen Position des 4-Wege-Ventils 83 wird über den Ansaugschlauch 79 Umgebungsluft abgesaugt und dem Schlammbehälter zugeführt.

Dadurch ist es möglich, einen überdruck im Schlammbehälter 61 zu schaffen und den Entleerungsprozess zu forcieren. Ein Druckbegrenzungsventil 87 am Behälter 17 verhindert den Aufbaudruck. Dieser ist mit einem kleinen Schlauchstutzen 89 versehen, der dafür Sorge trägt, dass evtl. entweichendes Leitungswasser nicht über den Behälter 17 abfließt.

Zur Schaffung eines autonomen Saug- und Hochdruckspülfahrzeuges ist zwischen Behälter 17 und Führerkabine 91 ein Schaltschrank 15 vorhanden, in dem die mitzuführenden Geräte und Einrichtungen untergebracht werden können. Der Hochdruck- oder die Unterdruckpumpe 23, 25 sind in einem Abteil 97 des Schrankes 15 unter dem Stauraum 95 leicht erreichbar.

Das Konstruktionsbeispiel des Saug- und Hochdruckspülfahrzeuges hat folgende Eigenschaften:: Das Saug- und Hochdruckspülfahrzeug 11 wird wie nachstehend beschrieben betrieben: Befindet sich das Gerät vorort wird zunächst der Wasserbehälter 59 an einen Anschlussstutzen oder eine Rohrleitung angekoppelt und bis zu einem bestimmten Füllstand mit Trinkwasser befüllt. Das Hochdruckaggregat wird dann vom Betreiber bei eingeschaltetem Motor 37 in Gang gesetzt, um die Hydropumpe 47 mit der ersten Gelenkwelle 43 des Fahrzeuges 11 zu kuppeln.

Dann wird der HD-Schlauch 69 mit der Spritzdüse in eine zu reinigende Leitung gesteckt und die Hochdruckpumpe 25 gestartet. Das aus dem Schlauch gespülte Material wird in einem Schächte gesammelt und mit dem Absauggerät in den Schlammbehälter 57 abgesaugt. Ist der Schlammbehälter 57 gefüllt, muss er an einer entsprechenden Stelle, z.B. auf einer Mülldeponie, abgelassen werden.

Das Entleeren kann durch Druckbeaufschlagung des Schlammbehälters 57 mit einem Überdruck von bis zu 1bar durch das Umstecken des Vierwegeventils 83 und das Einpressen von Umgebungsluft in den Schlammbehälter 57 forciert werden. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug (11), vorzugsweise zur Rohrreinigung, bestehend aus einem Lastkraftwagen mit einer Karosserie mit - einem Fahrzeugrahmen (27), - einer auf dem Fahrzeugrahmen angeordnetem Hinterrad -Achse (33) mit darauf angeordnetem Rad (35),

  • ein Fahrerhaus (12), das auf dem Fahrgestell (27) angeordnet ist, - ein Kraftfahrzeugantrieb mit - einem Verbrennungsmotor (37), - einem über eine Schaltkupplung mit dem Verbrennungsmotor (37) gekuppelten Schaltgetriebe (39) und - einem mit dem Schaltgetriebe (39) verbundenem Triebstrang zum Antreiben einer der beiden Kraftfahrzeugachsen, und einer auf oder an dem Fahrgestell (27) angeordnetem Fahrzeugkörper (13), der - einen Wasserbehälter (59) aufweist, - eine Hochdruckpumpe (25), die über eine erste Anschlussleitung (69) mit dem Wasserbehälter (59) kommuniziert, - einen Schlammbehälter (57), - eine Unterdruckpumpe ( "23"), die über eine zweite Anschlussleitung (79) mit dem Schlammbehälter (57) kommuniziert, ferner dadurch gekennzeichnet, dass - die Nutzung eines Nutzfahrzeugs (11) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max.

3,5 t, - ein umschaltbares Getriebe (41), das den Antrieb des Fahrzeuges in eine Antriebs- und eine Ausgangsseite aufteilt, - eine Schalteinrichtung (42) für das Getriebe (41), um die Antriebseite des Antriebsstranges entweder mit der Ausgangsseite des Antriebsstranges oder der Hochdruck- und/oder Unterdruckpumpe ( (25) selektiv zu verbinden, 23 ) und - einen zylinderförmigen Aluminiumbehälter (17), in dem der Wasserbehälter (59) und der Schlammbehälter (57) kombiniert sind, und der Wasserbehälter (59) und der Schlammbehälter (57) durch eine Aluminiumtrennwand (61) von einander abgetrennt sind.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß die Zwischenwand ( (61) nach rückwärts geneigt ist und der Schlammbehälter (57) im Oberbereich und der Wasserbehälter (59) im Unterbereich des Behälters (17) angeordnet ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichent, daß die Zwischenwand ( "61") in Fahrtrichtung des Wassertanks (59) gekrümmt ist.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche Nr. 3, dadurch gekennzeichent, daß zwischen Fahrerhaus (12) und Tank (17) ein Lagerraum (15) vorhanden ist, dessen Fassungsvermögen im Bereich von 1:3 bis 3:1, insbesondere im Bereich von 1:2 bis 2:1 und besonders im Bereich von 1:1,5 bis 1,5:1 liegt.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichent, daß das Kraftfahrzeug (11) eine Gesamthöhe von maximal 220 cm, bevorzugterweise 210 cm und besonders bevorzugterweise 200 cm hat, und - daß der Lagerraum (15) ein Fassungsvermögen von mindestens 0,5 m³, bevorzugterweise mindestens 0,8 m und besonders bevorzugterweise mindestens 1 m³ hat.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen Nr. 2 bis 5, dadurch gekennzeichent, daß der Tank (17) ein minimales Volumen von 0,5 m³, insbesondere wenigstens 0,8 m und besonders vorteilhaft wenigstens einen m³, hat. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche Nr. 6, dadurch gekennzeichent, daß das Mischungsverhältnis von Schlammbehälter (57) zu Wasserbehälter (59) zwischen 2:1 und 1:2, insbesondere zwischen 1,5:1 und 1:1,5, und besonders vorteilhaft zwischen 1,25:1 und 1:1,25, ist.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 1 bis 7, dadurch gekennzeichent, daß der Tank (17) ein Fassungsvermögen von max. 2 m³, möglichst max. 1,75 m und besonders gerne max. 1,5 m³ hat. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichent, daß das Spülfahrzeug (11) eine Zuladung von mindestens 700 kg, insbesondere mindestens 850 kg und besonders vorteilhaft mindestens 1000 kg aufnimmt.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichent, daß die Hinterachse (33) des Fahrzeugs mitangetrieben ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichent, daß das Zwischenrad ( "41") ein Antriebsgetriebe für eine Hydropumpe (47) ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichent, daß die Hydropumpe (47) einen ersten Hydromotor (51) zum Antreiben der Unterdruckpumpe ( (23) und einen zweiten Hydromotor (55) zum Antreiben der Hochdruckpumpe (25) anregt.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichent, daß eine einzige hydraulische Pumpe (47) mit zwei Kreisen (49, 53) verwendet wird, der erste Kreis (49) mit der Unterdruckpumpe ( (23) und der zweite Kreis (53) mit der Hochdruckpumpe (25) in Verbindung steht, und daß ein Hydromotor (51, 55) mit der Hochdruckpumpe (25) bzw. der Unterdruckpumpe (23) gekoppelt ist.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 1 bis 13, dadurch gekennzeichent, daß die Schalteinrichtung (42) mittels eines in die Führerkabine (12) ragenden Bowdenzuges (54) oder eines Pneumatiksystems auslösbar ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 11 bis 14, dadurch gekennzeichent, daß der Antrieb und die Hydropumpe (47) unter dem Fahrzeugrahmen (27) angebracht sind.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 4 bis 15, dadurch gekennzeichent, daß die Hochdruck- und die Vakuumpumpen (25, 23) unter dem Lagerraum (15) angebracht sind. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichent, daß der Behälterschwerpunkt (17) im Gebiet der Hinterachse (33) liegt.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 1 bis 17, dadurch gekennzeichent, daß am Tank (17) wenigstens eine Schlauchtrommel (19, 21), bevorzugt aus Alu, angebracht ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichent, daß am Tank (17) eine erste Schlauchtrommel (19) für einen HD-Schlauch (67), eine zweite Schlauchtrommel (21) für eine Abfüllleitung ( "69") und gegebenenfalls eine dritte Schlauchtrommel für eine Saugleitung angebracht sind.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichent, daß der Lagerraum zwischen Fahrerhaus (12) und Tank (17) durch einen möglichst abschließbaren Schaltschrank (15) ausgebildet ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichent, daß der Kasten (15) ein von beiden Seiten begehbarer Rolladenschrank ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichent, daß das Kraftfahrzeug (11) einen Radstand von weniger als 300 cm, möglichst weniger als 280 cm und besonders bevorzugterweise weniger als 260 cm aufweist.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Forderungen 1 bis 22, dadurch gekennzeichent, daß eine Fernbedienung, insbesonders eine Funkfernsteuerung, zum Ein- und Ausschalten der Hochdruck- und Vakuumpumpen (25, 23) vorhanden ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach einem der Patentansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichent, daß die Hydromotoren (47) zum Betrieb der Hochdruckpumpe (25) und/oder der Unterdruckpumpe ( "23) über ein Hydraulikventil oder einen Zapfhahn steuerbar sind.

Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichent, dass das Hydraulikventil ein proportionales Ventil ist. Schlammabsaug- und Hochdruckspülfahrzeug (11), vorzugsweise zur Rohrreinigung, bestehend aus einem Lastkraftwagen mit einer Karosserie mit - einem Fahrzeugrahmen (27), - einer auf dem Fahrzeugrahmen angeordnetem Hinterrad -Achse (33) mit darauf angeordnetem Rad (35), - ein auf dem Fahrgestell (27) angeordnetes Fahrerhaus (12), - einen Fahrantrieb mit - einem Verbrennungsmotor (37), - ein über eine Schaltkupplung mit dem Verbrennungsmotor (37) gekoppeltes Schaltgetriebe (39) und - einen mit dem Schaltgetriebe (39) zum Antreiben einer der beiden Kraftfahrzeugachsen verbundener Antriebstrang, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmaschine (39) mit einer der beiden Antriebsachsen verbunden ist,

und eine Fahrzeugkarosserie (13), die auf oder an dem Fahrzeugrahmen (27) angeordnet ist, mit - einem Wasserbehälter (59), - einer Hochdruckpumpe (25), die mit dem Wasserbehälter (59) über eine erste Anschlussleitung (69) in Kontakt steht, - einem Schlammbehälter (57), - einer Unterdruckpumpe ("23"), die über eine zweite Anschlussleitung (79) mit dem Schlammbehälter (57) verbunden ist, ferner durch ein zylindrisches Becken (17) aus Leichtmetall charakterisiert, in dem der Wasserbehälter (59) und der Schlammbehälter (57) kombiniert sind, und der Wasserbehälter (59) und der Schlammbehälter (57) durch eine Zwischenwand ( (61) aus Leichtmetall von einander abgetrennt sind.

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