Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Inliner Rohrsanierung Trinkwasser
Rohrsanierung für TrinkwasserDie BlueLine-Methode wurde für die grabenlose Sanierung von Druckrohrleitungen im Trinkwasserbereich entwickelt. Eine Abwasserleitung kann offen oder grabenlos (Inliner) sein. zoom.
Nicht zulässig für Trinkwasserinstallationen
Experten sind sich einig, dass die Innenverkleidung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz weder eine Sanierungs- noch eine Schadensverhütungslösung ist. Dennoch schütteln die Produzenten dieser Prozesse weiter die Werbungstrommel, manchmal mit großem erfolg, wie die neueste Anforderung eines Architekturbüros an unser Heft aufzeigt. GerichtsentscheidungenZwei laufende Gerichtsentscheidungen kommen nun zu dem Schluss, dass die Beschichtung mit Epoxidharz im Trinkwassersektor nicht den geltenden technischen Vorschriften entsprich.
Beispielsweise entschied das LG Mannheim (Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3O17/14 - noch nicht rechtskräftig) zugunsten eines Wasserversorgers in Mannheim, der die interne Rohrsanierung mit Epoxydharz in seinem Versorgungsgebiet für nicht zulässig erachtet hatte. Eine Installationsfirma hatte Klage gegen den Wasserlieferanten eingereicht. Background: Bereits im vergangenen Monat hat der betroffene Wasserlieferant Mannheim gegenüber der klagenden Partei - und anderen im lokalen Anlagenverzeichnis aufgeführten Unternehmen - festgestellt, dass die interne Rohrsanierung mit Epoxydharz nicht den geltenden technischen Vorschriften entspricht und somit eine Pflicht zum Verzicht auf dieses Vorgehen vorlag.
Der Wasserlieferant hat auf seiner Internetseite auch darauf hingewiesen, dass die Instandsetzung von Trinkwasserrohren mit diesem Verfahren nicht zulässig ist. Es wurde argumentiert, dass Epoxidharzkomponenten wie z. B. BPA ( "Bisphenol A") und BPA ( "Epichlorhydrin") gesundheitsgefährdend sind und bei der Verwendung von Trinkwasserrohren austreten. Doch bis dahin gilt das Wasserverbot des Wasserversorgungsunternehmens Mannheim.
Der Landgerichtshof Frankfurt am Main (2-31O205/12 - auch noch nicht endgültig und absolut) kommt in seinem Gutachten vom 14. Januar 2015 zu dem Schluss, dass die Reorganisation mittels Epoxidharz nicht den bekannten Vorschriften der Technologie entsprich. Die Klage wurde von einem Handwerksbetrieb eingereicht, der das umstrittene Vorgehen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft vorgebracht hatte. Aber auch dieser hat es in sich: Das Unternehemen wurde von der Eigentümergemeinde um ein Angebot für die Innensanierung des Rohres ersucht.
Die Jury entschied sich auch hier gegen das Renovierungsverfahren mit Epoxidharz. "Hinsichtlich des Vorsorgeprinzips und des Besorgnisprinzips kommt der Experte zu dem verständlichen Schluss, dass die interne Rohrsanierung von Trinkwasserrohren mittels Epoxidharz-Beschichtung nicht den allgemeingültigen technischen Vorschriften entsprich. Wie der Experte erklärt, können bei der Beschichtung mit Epoxydharzen in das Trinkwasser und damit in den Endverbraucher austreten.
Ein eindeutiges Gesundheitsrisiko, besonders im Bezug auf die im Epoxydharz enthaltene Substanz Bisphenol A, bestand daher nicht. Hinsichtlich des hohen Gesundheitsstandards kommt der Experte zu dem Schluss, dass das Vorgehen nicht den allgemeinen technischen Vorschriften zuwiderläuft. Der Kläger hatte Recht, den Auftrag abzulehnen, weil die interne Rohrsanierung mit Epoxydharz nicht den bekannten technischen Vorschriften entsprach.
Seit 2012 ruft der Bundesverband für Umweltschutz und Schutz Deutschland (BUND) dazu auf, BPA-haltige Trinkwasserrohre aus Sicherheitsgründen nicht zu reparieren. Ein Hintergrundartikel besagt: "Wurde die Sanierung bereits mit dem Relining-Verfahren vorgenommen, muss das Abwasser gemäß TrinkwV regelmässig auf Verunreinigungen mit BPA und anderen schädlichen Stoffen durchsucht werden.
Manche Lieferanten haben darauf geantwortet und verwenden anstelle von Epoxydharz einen lebensmittelechten Keramikverbund. Diese hitzebeständige Schicht kann auch zur thermischen oder chemischen Entkeimung des Rohrleitungssystems eingesetzt werden. Im Trinkwasserbereich, wo der Schutz der Gesundheit absoluten Vorrang hat, sind trotz zahlreicher Werbezusagen der Produzenten nicht zu unterschätzen.
Auch die Nachforschungen der Redaktionen haben ergeben, dass es deutschlandweit weitere Auseinandersetzungen und Prozesse im Rahmen einer Innenrohrsanierung von Trinkwasseranlagen mit Epoxidharz gab und gibt. Gute Gründe für das SHK-Handwerk, bei den Abnehmern mit einer gründlichen Renovierung mit Hygienematerialien und schlanken Leitungen zu überzeugen. Die Fachfirmen beweisen in der alltäglichen Arbeit immer wieder, dass die Renovierung auch großer Wohnanlagen für die Anwohner ein überschaubares Unternehmen ist.