Prüfdruck Rohrleitungen Druckgeräterichtlinie

Testdruck Rohrleitungen Druckgeräterichtlinie

einschließlich aller Druckgeräte und aller Rohrleitungen zwischen ihnen. Tanks; Rohrleitungen; Dampferzeuger & Kessel. Klassifizierung von Rohrleitungen (Gefahrenkategorien nach PED).

Die Industrierohrleitungen unterliegen einem erhöhten Prüfdruck nach der Druckgeräterichtlinie PED in.

Anlage I der Druckgeräterichtlinie

Die Verpflichtungen im Rahmen der grundlegenden Sicherheitsbestimmungen in diesem Appendix aufgeführten für Druckgeräte sind auch für für Montagen gültig, wenn sie ein entsprechendes Risiko darstellen.... Verpflichtungen aus den grundlegenden Sicherheitsbestimmungen bestehen nur, wenn die jeweilige Druckgerät das Risiko übernimmt, wenn sie unter vom Produzenten nach eigenem Gutdünken voraussehbaren Einsatzbedingungen eingesetzt wird.

  • Die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen gegen unvermeidbare Gefährdungen; - ggf. Information der Anwender über über die Restwirkungen und Informationen über die entsprechenden Sondermaßnahmen zur Reduzierung der Einbausituation und/oder Nutzung.

"â "â" Innen- und AuÃ?endruck; â" Umgebungs- und Betriebstemperatur; â" statische Belastung und Füllgewichte unter Betriebs- und Prüfbedingungen; â" Verkehrs-, Windund Erdbebenbelastung; â" Reaktionskräfte und Momente im Bezug auf Tragelemente, Verschraubungen, Rohrleitungen usw. â" Rost und Abnutzung, Materialermüdung usw. â" Zerfall von instabilen Fluiden. 2. 2.2.2 Die Auslegung der erforderlichen Tragfähigkeit erfolgt nach einem der folgenden Verfahren:

"â "â" eine Methode der experimentellen Auslegung ohne Rechnung gemäà Punkt 2.2. 4, wenn das Erzeugnis aus dem maximalen zulässigen Luftdruck (PS) und V Volumen kleiner als 6 000 Bar L oder das Erzeugnis DN kleiner als 3 000 B ist. Für Druckgeräte Die zulässigen Belastungen sind hinsichtlich nach vernünftigem vorhersehbarer Ausfallmöglichkeiten abhängig der Einsatzbedingungen zu beschränk.

"â "â" Konstruktion nach Rezepturen, â" Konstruktion nach analytischen Methoden, â" Konstruktion nach frakturmechanischen Methoden. Für den Tragfähigkeitsnachweis der jeweiligen Druckgeräts sind entsprechende Konstruktionsberechnungen durchzuführen geeignet. â "Die Rechentemperaturen müssen zeigen ausreichende Sicherheitsreserven. â "Bei der Konstruktion sind alle möglichen Temperatur- und Druck-Kombinationen an berücksichtigen zu berÃ?cksichtigen, die unter vernünftigem vorhersehbare Einsatzbedingungen der Gerätes eintreten.

â "Bei der Druckkammerberechnung sind für die Materialeigenschaften angemessene Angaben zu machen, basierend auf den dokumentierten Angaben stützen, unter Verwendung der Vorschriften gemäà Ziffer 4 und entsprechender Sicherheitsbeiwerte für berücksichtigen. - Die Werkstoff-Eigenschaften, wie z.B. die zerstörungsfreie Bauart Ermüdungsdaten, die Eigenschaften der Materialverbin-dungen und die jeweiligen Einsatzgrenzen.

"â "â" Zu Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann eine der folgenden, eventuell geeigneten, Verfahren in Ergänzung oder in Verbindung verwendet werden: "â "â" für Kriechen: Lebensdauer in Std: bei bestimmten Temperaturwerten; â" für Ermüdung: Bemessungszyklusnummer bei vorgegebenen Beanspruchungswerten; â" für Korrosion: Zuschlag bei der Bemessung. Prüfprogramm beinhaltet: a) Druckfestigkeitsprüfung, die dazu bestimmt ist, überprüft so zu gestalten, dass bei einem Ausdruck mit einem maximalen Anpressdruck von gegenüber unter zulässigen keine signifikanten Leckagen oder Verformungen über über eine bestimmte Grenze hinaus auftreten.

Für die Ermittlung von Prüfdrucks sind die Abweichungen zwischen den unter Prüfbedingungen für ermittelten Messwerten zum einen die Geometrie- und Materialkennwerte und zum anderen die für die Auslegung zulässigen Werte zu berücksichtigen; die Differenz zwischen Prüf und Bemessungstemperaturen ist auch zu berücksichtigen; b) für Kriech- oder Ermüdungsrisiko geeignet Prüfungen, die gemäß für ermittelt werden die für für zur Verfügung gestellten Einsatzbedingungen (z.B. Betriebsdauer bei bestimmten Temperaturen, Anzahl der Zyklen bei bestimmten Spannungswerten); c) gegebenenfalls ergänzende Prüfungen hinsichtlich weiterer Sondermaßnahmen gemäà Abschnitt 2.2.1, zum Beispiel Korrosion oder aggressive äußere Einwirkungen. 1.

"â "â" SchlieÃ?- und Ã-ffnungseinrichtungen; â" gefährliches von Ã?berdruckventilen abblasend; â" Einrichtungen zur Vermeidung des physikalischen Zugriffs bei Ã?berdruck oder Unterdruck in Gerät; â" Oberflächentemperaturen bei Berücksichtigung des vorgesehenen Einsatzes; â" Abbau von instabilen Fluiden. Im Besonderen müssen Druckgeräte mit einer abnehmbaren Schließeinrichtung mit einer selbsttätigen oder einer handbetätigten Schließeinrichtung ausgerüstet, die es dem Bedienpersonal ermöglicht, ein gefahrloses Öffnen des Gerätes zu gewährleisten lässt

Lässt das Gerät muss mit einer Barriere versehen sein, die ein Öffnen des Gerätes unterdrückt. 2.4 Vereinbarungen für die Inspektiona )Druckgeräte ist so zu gestalten, dass alle notwendigen Sicherheitsüberprüfungen zu durchgeführt werden können b) Ist dies für Gewährleistung die kontinuierliche Gerätesicherheit notwendig, sind Maßnahmen zu treffen, um den Innenzustand von Druckgerätes, wie Öffnungen für, zu ermitteln, so dass entsprechende Überprüfungen gefahrlos und unter ergonomischen Gesichtspunkten durchgeführt werden können.

c ) Andere Mittel für die Gewährleistung eines gesicherten Zustandes von Druckgeräte können mit den nachfolgenden Bedingungen verwendet werden: "â "â" wenn diese zu gering sind für ein Eintrag; â" wenn das Öffnen von Druckgerätes sich negativ auf das Interieur von Gerätes würde auswirkt; â" wenn nachgewiesen wird, dass der Bestandteil das Material, aus dem Druckgerät besteht, nicht attackiert und keine andere interne Schädigungsprozess nach Gutdünken von vernünftigem ersichtlich ist.

Entleer- und Entlüftungsmà EinrichtungenEs müssen ggf. passende Einrichtungen zur Leerung und Entlüftung von Druckgeräte zur Verfügung gestellt werden: "â "â" schädliche Aktionen wie DruckstöÃ?e, Vakuumeintritt, Rost und unkontrollierbare Chemikalienreaktionen sind zu verhindern; alle Betriebs- und Prüfzustände, vor allem Druckprüfungen bis berücksichtigen; â" Reinigungs-, Inspektions- und Wartungsarbeiten können sicher durchgefÃ?hrt werden.... 2.6 Corrosion and other chemical EinflüsseErforderlichenfalls stellt für Wanddickenzuschläge oder andere Chemikalien, mit der beabsichtigten und nach Einschätzung von vernünftigem vorhersehbaren Nutzung gebührend bis berücksichtigen, einen angemessenen Schutz gegen Rost oder andere Chemikalien zur Verfügung.

"â "â" diese Phänomene durch entsprechende Konstruktion, z.B. Wanddickenzuschläge, oder durch die Anwendung von Verkleidungen oder Anstrichen zu vermindern, â" den Ersatz der unter stärksten betreffenden Bauteile zu ermöglichen; â" durch die unter Punkt 3. 4. genannte Bedienungsanleitung auf die für einen dauerhaften, gefahrlosen Einsatz erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen.

"â "â" die miteinander vernetzten Bauteile zuverlässig und für ihre Einsatzbedingungen sind passend â" die fachgerechte Installation aller Bauteile und ihre fachgerechte Einbindung und Zusammenstellung innerhalb der Anlage ist gewährleistet. 2.9. Füllen und Entleerung [ Richtlinie E-04 | Richtlinie H-15 ] Falls erforderlich, sollte Druckgeräte mit Ausrüstungsteilen oder für so gestaltet und ausgestattet sein, dass Füllen sicher ist und gewährleistet geleert werden sollte; besonderes Augenmerk sollte auf folgende Risiken gelegt werden: a) mit Füllen:

"â "â" Füllungsgrad oder zu hohem Luftdruck, besonders in Bezug auf Füllungsgrad und den Wasserdampfdruck bei der Referenztemperatur; â" Instabilität von Druckgeräts; b) bei der Entladung: unkontrollierte Freisetzung des Druckfluids; c) bei Füllen und Entladung: Füllungsgrad An- und Abkuppeln. Im Fällen, in dem unter nach vernünftigem absehbaren Umständen die zulässigen Grenze überschritten werden könnte, ist Druckgerät mit entsprechenden Schutzeinrichtungen auszurüsten bzw. für eine entsprechende Ausrüstung vorzubereiten, falls das Gerät nicht als Teil einer Montage durch andere Schutzeinrichtungen geschützt wird.

Richtlinie A-06| Richtlinie A-20| Richtlinie B-29| Richtlinie E-04| Richtlinie E-06| Richtlinie H-15|| Richtlinie H-15 Für die entsprechenden Schutzeinrichtungen und Schutzkombinationen zählen: (b) ggf. entsprechende Überwachungseinrichtungen wie Indikatoren und/oder Alarme, die es ermöglichen, entweder selbsttätig oder manuell entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung der Grenzwerte von zulässigen sicherzustellen.

"â "â" Sie mÃ?ssen bei Berücksichtigung jede Wartung und Prüfanforderungen für die GerÃ?te so entworfen und gebaut werden, dass sie fÃ?r zuverlässig und für die beabsichtigten Einsatzbedingungen sind. "â "â" Sie dürfen keine weiteren Arbeiten erfüllen, es sei denn, ihre sicherheitsrelevante Funktion kann dabei nicht sein beeinträchtigt "â "â" Sie mÃ?ssen sich an die entsprechenden Auslegungsgrundsätzen halten, um einen ausreichenden, sicheren Datenschutz zu gewÃ?hrleisten.

3.1 Fertigungsverfahren[Richtlinie G-19| Richtlinie I-21] Der Produzent hat die in der Konstruktionsphase definierten Maßnahmen unter Verwendung geeigneter Methoden und Vorgehensweisen, besonders im Bezug auf die nachfolgenden Aspekte, an gewährleisten zu übergeben: 3.1.1 Bauteilvorbereitung Richtlinie F-03| Richtlinie F-09| Richtlinie F-14]Bei der Bauteilvorbereitung (z.B. Umform- und Schweißkantenvorbereitung) dürfen keine Risse oder Risse der mechanisch-technologischen Kennwerte vorhanden sein, die die Unbedenklichkeit von Druckgerätes beeinträchtigen können beeinträchtigen

Der permanente materielle Zusammenhang und die benachbarten Gebiete dürfen auf Oberfläche und inside no Mängel zeigen, was die Geborgenheit von Geräte beeinträchtigen haben könnte. Dauermuffen müssen den unter für angegebenen Mindestwerten für die zu fügenden Materialien genügen, es sei denn, in den Auslegungsberechnungen für die entsprechenden Kennwerte unter für werden ausdrücklich andere Kennwerte berücksichtigt verwendet.

Unter Druckgeräten sind die permanenten Anschlüsse der zur Festigkeit von Gerätes beitragenden Bauteile und der damit direkt in Verbindung stehenden Bauteile durch qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Befähigung und nach technisch einwandfreiem Arbeitsablauf auszuführen herzustellen. "â "â" eine benannte Einrichtung, â" eine von einem Mitgliedsstaat zugelassene Prüfstelle Art. 20. Um diese Genehmigungen zu erteilen, muss die Prüfstelle unabhängige die in den einschlägigen, einheitlichen Standards und Prüfungen oder gleichwertigen Prüfungen und Prüfungen von zuführen oder von diesen durchführen durchgeführt werden.

3.1.3 Zerstörungsfrei Prüfungen [ Richtlinie F-05 | Richtlinie F-07 | Richtlinie F-09| Richtlinie F-13 | Richtlinie G-25 | Auf Druckgeräten sind die zerstörungsfreien Prüfungen bei ständigen Links von Fachpersonal mit Messe auszuführen auszuführen Im Falle von Druckgeräten in den Klassen III und IV wird die Befähigung dieses Personals durch einen unabhängigen unabhängigen genehmigt, der von einem EU-Mitgliedstaat unter gemäà eingetragen ist Artikel 20.

3.1.4. WärmebehandlungBesteht das Risiko, dass die Materialeigenschaften durch den Herstellungsvorgang so sehr anwachsen können, dass die sicherheit von geändert WärmebehandlungBesteht beeinträchtigt wird, eine entsprechende Druckgerätes.... 3.1.5. Rückverfolgbarkeit [ Richtlinie G-04 | Richtlinie G-10 ] Unter einzuführen sind entsprechende Vorgehensweisen einzuhalten, um die Materialien der Bauteile von Gerätes, die zur Festigkeit des Materials beisteuern, mit angemessenen Maßnahmen vom Wareneingang bei über über den Fertigungsprozess bis zur Abnahme der produzierten Druckgerätes zu ermitteln.

3.2.1. Schlussprüfung [ Leitfaden D-07 | Leitfaden D-13 | Leitfaden F-02| Leitfaden G-29 ].Druckgeräte ist an Schlussprüfung zu senden, wobei über Sichtprüfung und Prüfung der zugehörigen Dokumente an überprüfen ist, ob die Voraussetzungen dieser Leitfaden erfüllt sind erfüllt Hier kann Prüfungen, die während der Manufaktur durchgeführt gewesen sind, zu berücksichtigt werden.

3.2.2. Druckprüfung [ Richtlinie C-06 | Richtlinie D-13 | Richtlinie F-16 | Richtlinie F-17| Richtlinie H-02 | Richtlinie H-14 | Richtlinie H-16]Die Annahme von Druckgeräte soll eine Druckfestigkeitsprüfung beinhalten, die in der Regel in Gestalt einer Wasserdruckprüfung durchgeführt erfolgt, deren Innendruck zumindest dem in Abschnitt 7.4 angegebenen Betrag â" entspricht.

Für durchgeführt Geräte der Rubrik I, diese Prüfung kann auf einer statistischen Basis werden durchgeführt Wenn die Wasserdruckprüfung schädlich ist oder nicht durchführbar, dann können andere Prüfungen, die sich als effektiv herausgestellt haben, werden. Für mit Ausnahme der Wasserdruckprüfung sind vorab Maßnahmen wie die zerstörungsfreie Prüfung Prüfungen oder andere vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.

3.2.3. Prüfung der Sicherheitsvorrichtungen [ Richtlinie E-04 ] Bei Montagen umfasst die Annahme auch Prüfung von Ausrüstungsteile mit Schutzfunktion, wobei überprüft angibt, dass die Voraussetzungen gemäà Ziffer 2. 10 erfüllterfüllt sind. 3.3 Identifikation und Etikettierung Neben der auf gemäà anzubringenden CEKennzeichnung und den Informationen nach den Artikeln 6(6) und 8(3) sind folgende Informationen anzugeben: â" Baujahr; â" Informationen zur Identifikation von Druckgeräts nach ihrer Bauart wie Typ, Serien- oder Chargenbezeichnung, Seriennummer; b) Je nach Typ von Druckgeräts sind weitere Informationen anzugeben, die für die Unbedenklichkeit von Gewährleistung bei Installation, Bedienung, Gebrauch und, falls notwendig, Instandhaltung und Druckgeräts wie zum Beispiel ....

"â "â" Druckgerätevolumen V in l, â" Nennbreite DN für Rohrleitungen, â" der aufgestellte Prüfdruck PT in bar und Tag, â" die Soll-Druckeinstellung der Sperre in bar, â" Druckgeräteleistung in kW, â" die Netzspannung in V, â" die vorgesehene Bestimmung, â" Druckgeräteleistung in kg/l, â" höchstfüllmasse in kg, â" das Leergewicht in kg, â" eine Programmgruppe.

Die unter den Ziffern a), b) und c) aufgeführten Informationen müssen auf der Website Druckgerät oder auf einem daran angeschlossenen Datenaufkleber erscheinen, mit den folgenden Ausnahmen: "â "â" Wenn die Druckgerät zu gering ist (z.B. Ausrüstungsteile), kann diese Information auf einem an Druckgerät angehängten Schild angegeben werden; â" Information über Die Füllmasse und die unter Punkt (c) erwähnten Warnungen können auf Schildern oder in jeder anderen geeigneten Weise angegeben werden, vorausgesetzt, sie sind auf für während eines geeigneten Zeitraums ablesbar.

"â "â" Installation einschlieÃ?lich Anschluss diverser Druckgeräte; â" Inbetriebsetzung; â" Verwendung; â" Instandhaltung einschlieÃ?lich Ã?berprÃ?fung durch den Anwender. b) Die Bedienungsanleitung muss gemäà Ziffer 3. 3 auf den an Druckgerät anzuschlieÃ?enden Informationen mit Ausnahmen von der Serienmarkierung beinhalten; die Bedienungsanleitung muss ggf. die technische Dokumentation und Zeichnung sowie Pläne beizufügen beizufügen einschlieÃ?en, wobei für die korrekte Verständnis dieser Anleitungen benötigt.

c ) Falls erforderlich, muss in der Bedienungsanleitung auch auf die Gefahren von gemäà hingewiesen werden. Benutzen Sie gemäà Punkt 1.3 und die Besonderheiten der Ausführung gemäà Punkt 2.2. 3.... Schweißzusätze und andere Verbindungsmaterialien müssen nur die Anforderungen der Ziffern 1. 1, 2, 2 Buchst. a und 3 erster Unterabsatz an erfüllen erfüllen, sowohl individuell als auch in Kombination. b) Sie müssen ausreichend chemische und physikalische Daten haben, um die in den Flüssigkeiten von Druckgerät geführten dürfen geforderten, für die chemische und physikalische Daten von dürfen dürfen geforderten, und die von für angegebenen, für die vorgesehene Nutzungsdauer nicht materialabhängigen Daten zu erhalten, sind beständig

c ) Sie dürfen werden durch den Alterungsprozess nicht signifikant. d) Sie müssen für Die beabsichtigten Verarbeitungsmethoden sind angemessen. e) Sie müssen sind so beschaffen, dass bei der Zusammenfügung verschiedener Materialien keine wesentlichen Beeinträchtigungen auftauchen. 4.2 Vom Produzenten von Druckgeräts: â" Einsatz von Materialien nach den einheitlichen Standards; Für die Hauptdruckteile von Druckgeräten der Kategorie II, III und IV muss dies in einer Urkunde mit spezifischen Prüfung der Erzeugnisse sein.

Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss in den Ziffern 1 bis 4, die folgenden Bestimmungen für für die unter die Ziffern 5 und 6 fallende Website Druckgeräte. "â "â" Wasserdampf- und Heisswassererzeuger gemäà Art. 4 Abs. 1 Buchst. b), wie z.B. Dampf- und Heisswasserkessel, Ã?berhitzer und Zwischenüberhitzer, Abfallverbrennungskessel, elektrisch beheizte Kessel oder Elektrodenkessel und Dampfdruckkessel, sowie deren Ausrüstungsteilen und gegebenenfalls deren Systeme zur Speisewasseraufbereitung und Brennstoffversorgung; â" Prozessheizgeräten für Andere Medien als Dampf und Heisswasser gemäà Art. 4 Abs. 1 Buchst. a), wie z.B. Heizungen für chemische und ähnliche Prozesse und Druckgeräte für die Lebensmittelindustrie.

a) Die Gefahr der Überlastung durch unzulässige oder übermÃKondensflüssigkeit Kräfte z.B. an Flansch, Anschlüssen, Ausdehnungsfugen oder Rohrleitungen muss durch Unterstützung, Befestigen, Verankern, Ausrichten oder Vorspannen in angemessener Art und Weise vorgebeugt werden. b) Können sich gasförmige Flüssigkeiten in Rohren von für abbauen, müssen Vorrichtungen für Entwässerung oder die Ableitung von Ablagerungen in tiefer gelegenen Gebieten vorgesehen werden, um à aufgrund von DruckstöÃ?en oder Korrodierung ¤Ã zu verhindern.

Die entsprechende Bestimmung in Abschnitt 2.7. d) Die Gefahr von Ermüdungserscheinungen durch Schwingungen in Rohrleitungen ist gebührend bis berücksichtigen e) Wenn die Rohrleitungen Flüssigkeiten der Klasse 1 beinhalten, muss unter dafür in angemessener Form sichergestellt werden, dass die aufgrund ihrer Dimensionierung mit erheblichen Gefahren verbundenen Rohrabzweige abgedichtet werden können.

Wenn sie nicht angewendet werden, einschließlich für, wenn Materialien nicht ausdrücklich erwähnt und keine harmonisierten Standards angewendet werden, muss der Produzent nachweisen, dass angemessene Maßnahmen getroffen wurden, um ein äquivalentes Gesamtniveau der Sicherheit zu erreichen. Re,t (Elastizitätsgrenze) kennzeichnet je nach Anwendungsfall folgende Größen bei Berechnungstemperatur: â" Obere Fließgrenze bei Werkstoffen mit unterer und oberer Fließgrenze; â" 1,0% Fließgrenze bei austenitischem Stahl und ungebleichtem Aluminium; â" 0,2% Fließgrenze bei übrigen Elastizitätsgrenze

"â "â" ferritische StÃ?hle, einschlieÃ?lich normalgeglühter (normalisierter Walzstahl) und ausschlieÃ?lich FeinkornbaustÃ?hle und StÃ?hle mit speziellem Wärmebehandlung: 2/3 von Re,t und 5/12 von Rm,20; â" austenitische StÃ?hle: â" bei Reißdehnung über 30% beträgt: Re,t; â" oder wahlweise dazu, wenn die Reißdehnung über 35% beträgt: 5/6 von Re,t und 1/3 von Rm,t; â" un- und niedrig legierter Stahlguss: 10/19 von Re,t und 1/3 von Rm,20; â" Aluminium: 2/3 von Re,t; â" nicht über Aluminiumlegierungen: 2/3 von Re,t und 5/12 von Rm,20.

"â "â" Bei Druckgeräten, bei dem zerstörerisch und zerstörerisch Prüfungen durchgeführt durchgeführt bis überprüfen, dass die Compounds keine essentiellen Mängel: 1.0 haben; â" bei Druckgeräten, bei dem zerstörerisch Stichprobenprüfungen durchgeführt: 0.85; â" bei Druckgeräten, bei dem mit Ausnahmen von einem Sichtprüfung keine zerstörerische Prüfungen durchgeführt durchgeführt durchgeführt: 0.7. Falls erforderlich, sind auch die Art der Belastung sowie die mechanisch-technologischen Eigenschaf-ten der Compounds auf berücksichtigen angegeben.

Der vorübergehende Drucküberschreitung gemäà Ziffer 2.11. 2 soll auf 10% des höchstzulässigen Druckes begrenzt werden. "â "â" 1,43 mal der Druckwert von höchstzulässigen.

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