Wasserschaden was kann ich Geltend machen

Was kann ich tun bei Wasserschäden?

Sprung zu Was können Sie für Wasserschäden geltend machen? Möglicherweise können Sie Mehraufwendungen nachträglich geltend machen alle zusätzlichen Kosten können auch hier geltend gemacht werden. Bei Wasserschäden kann die Gebäudeversicherung nicht geltend gemacht werden. Könnte ich dafür eine Entschädigung verlangen?!

? Wasserschaden - was kann man mit einer (Gebäude-)Versicherung geltend machen? - Versicherungs- recht

Angenommen, in Mrs. Müllers Appartement (die seit einiger Zeit in einem Altersheim lebt) hat ein schadhaftes Winkelventil in den darunter liegenden Appartements Wasserschäden verursacht. Also auch mit Mrs. Schmidt (auch Besitzerin), die am Sonntagabend um ca. 2:00 Uhr abends nach Haus kam und den Wasserschaden merkte. Die Besitzerin rief sie aus dem Zimmer in der über ihr liegenden Ferienwohnung an.

Allerdings konnte die Todesursache dort nicht gefunden werden - die Familien hatten auch Wasserflecken an den Wänden und der Zimmerdecke. Der Schwiegersohn und die Schwägerin von Müller, die glücklicherweise im gleichen Hause leben, wurden dann aus dem Schlaf gerufen. Sie eröffneten die Ferienwohnung von Fr. Müller, wo das Badezimmer bereits 1 cm hoch war und aus dem Waschtisch-Unterschrank auslief.

Der Wasserhahn im Bad wurde sofort abgeschaltet und das Bodenwasser abgewischt. Mrs. Schmidt war den ganzen Sonntagabend unterwegs. Tatsächlich hatte sie für den Tag Geburtstag Gäste zu einer Tasse Kaffe und Torte eingeladen, musste dies nun aber wegen des Wasserverlustes bei ihren Müttern geschehen lassen. vergeblich durch den Hauswart geprüft.

Mithilfe der Verlängerungskabel konnte sie den Kühlschrank und den Kühlschrank wenigstens wieder in Gang bringen. Seitdem, als die KÃ?che ohne ElektrizitÃ?t war, kann sie es nicht mehr behaupten, da sie am Samstag und Samstag nicht zu Hause war - nur Sonntagabend um ca. 2.00 Uhr. Jetzt fragt sich die Klägerin, ob es dafür eine gewisse "Entschädigung" von der Versicherungsgesellschaft gibt; sie ist die Inhaberin - keine Mieterstelle.

Die Hausverwalterin ist gerade im Ferienaufenthalt und meldet den entstandenen Sachschaden erst nach dem Ferienaufenthalt an die Versicherungsgesellschaft. Nun möchte sie ihre Rechte vorab wissen, da der Sachbearbeiter bereits gefragt hatte, ob der entstandene Sachschaden überhaupt der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden sollte. Weil es schon im Vorhinein Beschädigungen gab, fürchtet der Sachbearbeiter, dass man in der Kasse aufgerüstet werden könnte.......

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