Wasserschaden durch Waschmaschine Versicherung

Trinkwasserschäden durch Waschmaschinenversicherung

Wasserschadensversicherung: Waschmaschinen sind wartungsbedürftige Haushaltsgeräte. Auch Schäden durch Löschwasser sind gedeckt. Als ich einkaufen ging, ließ ich die Waschmaschine laufen. Abdichtungen und Ventile, undichte Geschirrspüler und Waschmaschinen. Von anderen verursachte Wasserschäden - zahlt Ihre eigene Versicherung noch?

Wasserschäden durch Waschmaschine: Wer bezahlt?

Bei dieser Klage kaufte der Bewohner einer Ferienwohnung im Obergeschoß eine Waschmaschine und schloss sie selbst an. Der Zulaufschlauch wurde einfach mit einer Schlauchklemme ohne Aquastop-Gerät am Hahn angebracht. Er liess sie dauerhaft offen, so dass immer Wasser auf dem Versorgungsschlauch war. Die Werkstoffermüdung trat nach sechs Jahren Dauerbeanspruchung auf, so dass der Wasserschlauch aus dem Hahn sprang und das Ziegelmauerwerk und die angrenzenden Wohnungen stark beschädigt wurden.

Diese Schäden wurden vom Hausratsversicherer des Eigentümers beglichen, der in der Folge vom Vermieter den Ausgleich der nach § 86 Abs. 1 VVG übertragenen Ansprüche einforderte. War die Versicherung mit ihrem Regressanspruch zunächst noch erfolglos, so hat das Oldenburger Oberlandesgericht, das sich im Beschwerdeverfahren mit dem Antrag des Klägers gegen den Pächter befasst hatte, das Vorgehen des beschuldigten Pächters als schwer schuldhaft eingestuft und dem Antrag stattgegeben.

Seitdem die wasserführenden technischen Anlagen wie Geschirrspülmaschinen und Waschautomaten im Haushalt alltäglich geworden sind, ist die Verantwortung für die durch diese Anlagen verursachten Beschädigungen von großer Praxisrelevanz. Generell ist man der Meinung, dass der Gebrauch dieser Anlagen dem Leasingnehmer nicht verboten werden kann, zumindest nicht durch Ausschluss des Formulars im Mietvertrag.

Denkbar wäre nur, vom Mieter eine angemessene Haftpflichtversicherung zu verlangen, wenngleich auch die Umsetzung eines solchen Ansatzes schwierig wäre. Ungeachtet dessen würde im Falle eines solchen Schadens die Haftpflichtversicherung des Vermieters wegen grober Fahrlässigkeit nicht gelten, so dass der Versicherungsvertrag gemäß den Bedingungen verweigert würde. Letztendlich kann man den Anwendern solcher Anlagen nur raten, alle technischen Möglichkeiten zu ergreifen, um im Schadensfall nicht in erheblichem Umfang Regressansprüche eines Versicherungsunternehmens zu haben.

Auf Seiten des Vermieters kann es ratsam sein, dem Bewohner beim Bezug ein Informationsblatt zur Verfügung zu stellen, das ausdrücklich auf die jeweiligen Gefahren solcher Einrichtungen und die Verantwortung des Vermieters für daraus entstehende Folgeschäden verweist. Im Falle eines korrespondierenden Leitungswasserschadens wird dem Vermieter empfohlen, auf eine vorhandene Haftpflicht-Versicherung des Vermieters zu verzichten, da diese nur den aktuellen Wertschaden ausgleicht, auch wenn der Ausschluss der Grobfahrlässigkeit des Vermieters nicht gilt, so dass der Vermieter in jedem Falle für einen mehr oder weniger großen Teil der schadensbedingten Aufwendungen haftbar bleibt.

Demgegenüber hat die Schadensregulierung durch den Bauversicherer - mit anschließender Inanspruchnahme des Schädigers oder seines Haftpflichtversicherers - den ausschlaggebenden Vorzug, dass dieser den Schaden neuwertig gemäß den Bedingungen erbringt. In jedem Falle ist es sinnvoll, bei der Schadensregulierung erfahrene Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Möglichkeiten nutzen zu können.

Mehr zum Thema