Wasserschaden in der Wand wer Zahlt

Der Wasserschaden in der Wand, der zahlt.

Durch den Druck ist Wasser durch die Dichtung an der Wand gelaufen. Völlig dumm, wenn im Flur eine halbe Wand neu tapeziert ist und der Rest nicht! Es gibt Hohlräume in der Wand, in die das Wasser eindringt. Von wem wird der Wasserschaden bezahlt und was ist versichert? Von wem wird der Schaden bezahlt?

Wasserschäden - Wer zahlt? Wir erläutern, wer was zahlt!

Wasserschäden können rasch zu einer hohen Kostenbelastung werden. Ist der eingetretene Sachschaden ausschließlich auf die eigene Person beschränkt und ist diese auch die Ursache des Gewässerschadens, ist die Schadenregulierung eindeutig festgelegt. Wenn die Situation jedoch nicht so simpel ist, kommt rasch die entscheidende Fragestellung auf: Wasserschaden - wer bezahlt und welche Versicherungen regulieren den Anspruch?

Welcher Versicherer übernimmt den Wasserschaden? Wenn zum Beispiel eine undichte Maschine, ein defektes Waschbett oder eine überlaufende Wanne einen Wasserschaden beim Nachbar verursacht, ist in der Regel die Haftung für die Konsequenzen des Schadensfalls beim Nachbar verantwortlich. Ungeachtet dessen hat die private Haftpflichtversicherung die Option, einen Teil der Schadenshöhe vom Schädiger zu erstatten.

Je nach Ausmaß des Schadensausmaßes kann es zu sehr großen Schäden kommen. Wenn der Wasserschaden z.B. auf ein defektes Dach oder auf alte oder nicht instandgehaltene und alte Wasserrohre zurückzuführen ist, ist es die Gebäude-Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers, die für den Folgeschaden aufkommt. Wie hoch eine Mietzinsreduktion bei Wasserschäden sein kann und was dabei zu berücksichtigen ist, können Sie hier nachlesen.

Hemmnisse bei der Schadenregulierung nach Wasserschäden. Wer für einen Wasserschaden aufkommt, ist in der Regel rasch abgeklärt, sowie welche Versicherungen dafür abgeschlossen werden müssen. Sehr viel öfter gibt es Probleme mit der maximalen Summe, die von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft zu zahlen ist. Das kann zu einer Unterversorgung mit erheblichen Nachteilen z. B. bei Wasserschäden kommen.

Wasserschäden an der Wand, was zahlt die Gebäudeversicherung? Ich habe eine Versicherungspolice, ein Gerichtsurteil.

Sehr geehrte Mietsachverständige, das folgende Problem: Wir sind gerade gezogen und der Verwalter unserer ehemaligen Mietunterkunft, in der wir seit 19 Monaten gelebt haben, will sie noch nicht ausziehen, weil wir seiner Ansicht nach nicht ausreichend weiss lackiert haben. Beim Einzug hatten wir einige alte Wohnungen bemalt (grün, hellblau, violett).

Wir sind uns bewusst, dass die Ferienwohnung in dem Staat zurückgegeben werden muss, in dem sie uns übergab. Dementsprechend haben wir nun alle farbenfrohen Seitenwände mit Weiss gestrichen. Die Hausverwaltung möchte nun, dass wir alle Mauern ( "Wände, an denen wir während der Mietzeit keine Änderungen gemacht haben") wieder mit weißem Anstrich versehen, da Abweichungen in den Farbtönen zu erkennen sind.

Muss man wirklich die Mauern übermalen, die sich noch im weissen Stand befinden, als wir einzogen? Außerdem gibt es zwei Außenmauern, an denen sich Pilzbefall gebildet hat (aufgrund von Mauerfeuchtigkeit, vermutlich weil die Rinne lange Zeit leckte). Wir hatten eine dieser Seitenwände farbig gestrichen.

Da wir davon ausgingen, dass die Entformungsarbeiten aufwendiger sein würden als ein einfacher Tapetenfetzen, waren wir nicht mehr für die Bemalung dieser Aussenwände verantwortlich. Jetzt sollten wir auch diese Wand mit unserem letzten Anstrichauftrag übermalen. Unser Vertrag besagt: "In jedem Fall müssen die Räume jedoch für die Übergabe der Wohnungen an den Eigentümer in einem einwandfreien Zustand sein, die Arbeit muss bei entsprechender Notwendigkeit vom Eigentümer ausgeführt werden".

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