Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Welche Versicherung Zahlt bei Schimmel
Die Versicherung zahlt für SchimmelDie Schimmel im Hause - die Versicherung zahlt!
Die Schimmelpilze in der Ferienwohnung oder im Wohnhaus - welche Versicherung zahlt? - Schimmelpilze sind in der Ferienwohnung keine Ausnahme und besonders in den kühlen Jahreszeiten bilden sich rasch Schimmelpilze an den Mauern und an schwer zugänglichen Ecken und Zargen. Doch wer zahlt für die Entfernung von Schimmelpilzschäden? Ist hier eine Versicherung vorhanden, die mich als Besitzer oder Pächter absichern kann?
Ja, in einigen Faellen zahlt die Versicherung. Geeignet ist dafür eine so genannten Wohngebäude-Versicherung mit einer besonderen Schwerregenschutzklausel. Achten Sie aber darauf, wie oft es unvermeidlich ist, das Kleingedruckte in den Verträgen exakt dann zu erkennen, wenn ein versicherter Fall eingetreten ist und wenn es von der Versicherung erstattet wird. Es gibt viele Ursachen für eine eventuelle Schimmelpilzbildung, zum Beispiel kleine Rohrbrüche in Wasser- oder Heizkreisrohren können dazu beitragen, dass Flüssigkeiten unauffällig in den Naturstein und Gips im Haus eindringen.
Auch hier kann der Gebäudetrockner nur kurzzeitig helfen. Auch bei permanenter Belüftung kann die kontinuierliche Bildung von Schimmelpilzen nicht unterdrückt werden. Denn der Rohrbruch ist die Ursache für Schimmelpilzbildung. In solchen Fällen kann die Leitungswasser-Versicherung, die in der Regel die Kosten der Schadensbehebung im Rahmen der Gebäude-Versicherung übernimmt, den Bauherrn oder Pächter erheblich entlasten was die Austrocknung des Mauerwerkes meist durch die Austrocknung des Gebäudes und die Behebung eventueller Schäden begleitet.
Es handelt sich um beispielhafte Beschädigungen, die durch Hochwasser oder starken Regen oder auch durch Stauwasser aus der Abwasserleitung hervorgerufen werden und die Ursache für nasse oder gar überschwemmte Weinkeller sein können. Der Hausbesitzer ist hier gut beraten, sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung innerhalb der Wohngebäude-Versicherung zu vervollständigen. Denn die Einzelversicherer (Versicherungsgesellschaften) haben sehr verschiedene Verträge und Ausführungsmerkmale.
Auf jeden fall sollten Sie sich genauer ansehen, was wirklich Versicherte sind und in welchem Falle. Zum Beispiel im hier gezeigten Beispiel kann nur eine Wohngebäude-Versicherung mit speziellem Schutz vor Starkregen als angemessen angesehen werden. In der Regel deckt der Versicherungsvertrag jedoch nur Beschädigungen wie z. B. Fußbodenbeläge oder Tapete ab. Gebäudetrocknung ist in der Regel nicht zwangsläufig in die Gebäudeversicherungen miteinbezogen.
Bei Mietwohnungen kann der Pächter neben den Aufwendungen für eine eventuelle Schimmelpilzentfernung oder Gebäudetrocknung auch eine Mietermäßigung verlangen. Dabei müssen die gestiegenen Aufwendungen bei gleichzeitiger Ertragsminderung durch den passenden Deckungsschutz kompensiert werden. Von Verbraucherschutzorganisationen wird immer wieder gelesen, dass der so genannten Elementarschadenschutz mit spezieller Regenschutz-Versicherung wahrscheinlich die beste Lösung ist.
Zugleich sollte der Vermieter, wie oben erwähnt, sicherstellen, dass nicht nur die Schäden an Bodenbelägen und Tapete durch den Versicherer gedeckt sind. Dabei ist es von Bedeutung, dass auch die Mauern und damit das eigentliche Gemäuer sowie der Verputz und die Fußböden im Versicherungsvertrag festgehalten und miteinbezogen werden.
Das gilt auch für die Bautrocknungskosten im Rahmen des Versicherungssummen. TEXT: Schimmel in Ihrem Zuhause oder zu Hause - welche Versicherung zahlt?