Mietwohnung Abfluss Verstopft

Mietobjekt Entleerung gesperrt

Auch ich wohne in einer Mietwohnung und bei mir ist der Kühlschrank defekt. rostig und nicht mehr dicht, eine braune Rostspur läuft zum Abfluss. In der gemieteten Wohnung gibt es immer eine Verstopfung des Abflusses. Abwasserkanal gesperrt: Wer bezahlt, Mieter oder Vermieter? Hallo, ich wohne seit einem Jahr in meiner Wohnung.

Was ist der beste Abflussreiniger?

Mietwohnung: Wer bezahlt die Ausbesserung?

Doch was kann ein Durchschnittsmieter selbst reparieren? Deshalb werden Reparaturarbeiten an technischem Gerät wie Herd oder Geschirrspülmaschine nicht als "kleine Wartung" betrachtet. Es darf nicht erforderlich sein, dass der Bewohner die Rollläden in großer Höhen von außen reinigen muss und sich damit in Lebensgefahr begibt. Das Prinzip lautet: Die Instandhaltungspflicht obliegt dem Wirt.

Aus diesem Grund ist die Ausnahme "kleine Wartung" auf wenige Einzelfälle begrenzt. Entgegen der Neuinterpretation der "kleinen Instandhaltung" argumentieren Hauswirte oft, dass heute immer häufiger und rascher ein Experte hinzugezogen werden muss. Kleine Wartung" wird immer knapper - und sie müssen immer mehr bezahlen. Repräsentanten der neuen Auslegung argumentieren, dass das Recht den Vermietern erlaubt, erhöhte Instandhaltungskosten an die Miete weiterzugeben.

Aber was ist, wenn der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mindestmieten oder gewisse prozentuale Anteile der vom Vermieter zu zahlenden Jahresnettomiete enthalten? Auch eine Liste von kleinen Reparaturen, die in die "kleine Wartung" aufgenommen werden sollen? Sie sind auch dann unwirksam, wenn der Vermieter sie unterzeichnet hat. Weil "Kleinunterhalt" "einseitig zwingend vorgeschriebenes Mietrecht" ist; er darf nicht zum Nachteil des Pächters durch Vertrag geändert werden.

Das heisst für Otto Marti und seine ausstehende Geschirrspülerrechnung, dass er zwar in seinem Vertrag die Kosten für Reparaturen bis zu 200 CHF - unter dem Namen "kleine Wartung" - selbst tragen muss, die Abrechnung aber aufgrund der aktuellen Rechtssprechung an den Hausherrn erstatten kann.

Zuerst die blockierte Leitung dem Hausherrn mitteilen.

Wenn nichts durch das Toiletten- oder Küchenspülbecken geht, muss sich der Bewohner in den meisten FÃ?llen nicht um die SanitÃ?rkosten kÃ?mmern. Solange der Pächter die Blockade nicht selbst verschuldet hat, muss sein Pächter zahlt. Bei Unklarheiten über die Ursache einer Rohrverstopfung sollte der Pächter den Eigentümer unterrichten.

Nur wenn er sie nicht erreicht, sollte der Pächter selbst einen Handwerksbetrieb einrichten. Die Entsorgungskosten sind abhängig von der Ursache der Absperrung. Liegt es an einem Konstruktionsfehler wie z.B. einem fehlerhaften Rohrbogen, muss der Hausherr zahlen. Dies trifft z.B. auch dann zu, wenn das Rohr durch Fette und Speisereste verstopft ist, die sich im Verlauf der Jahre bei normalem Gebrauch der Spüle im Rohr angesammelt haben.

Erst wenn der Pächter die Verschmutzung der Leitung durch außervertragliches Handeln selbst herbeigeführt hat, z.B. durch die Entsorgung von Gegenständen, die in den Haushaltsabfall gelangen, über die Toiletten, muss er die Verschmutzung auf eigene Rechnung ausräumen. Wurde die Blockade durch einen fremden Gegenstand in einem Rohrleitungsabschnitt hervorgerufen, der nicht einer individuellen Wohneinheit zuzuordnen ist, und lässt sich die Ursache auf andere Weise nicht feststellen, so hat der Hausherr auch die Sanitärkosten zu übernehmen.

Diese kann er nicht an die Bewohner weitergeben. Ein entsprechender Vertrag, nach dem in solchen FÃ?llen eine Gesamtverpflichtung der Vermieter getroffen wird, ist nicht wirksam.

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