Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Schadensersatz bei Wasserschaden
Entschädigung für WasserschädenWasserschadenersatz nach Pachtrecht, Stockwerkeigentum
Jetzt meine Fragen: Kann mich der Pächter als Hauswirt für Schäden an seinen Möbeln haften oder Mietminderungen machen, wenn a) die Ursachen für Wasserschäden oder b) Lüftungsschäden sind? Da ich keine Hausrat-Versicherung habe, meinen Teil des Mietvertrags erfüllen und ohne eigenes Verschulden Wasserschäden in meiner Ferienwohnung habe, wer "soll" sich um die Schadenregulierung und die Feststellung "angemessener" Schäden kümmer?
Der Zimmermann der Wirtin war heute da und sagte, dass die Platten keinen Wasserschaden hätten und dass sie wieder gereinigt werden könnten. Während der Voruntersuchung meiner beendeten Wohnung wurde ein kleiner Wasserschaden am Parkettboden aufgedeckt. Der Besitzer fordert auch, dass das Parquet ausgebessert wird (während mein Pachtvertrag noch läuft) und weigert sich, Schadenersatz zu leisten.
Der nächste Mieter möchte so schnell wie möglich in die Ferienwohnung einziehen und muss den Wasserschaden nicht reparieren. Eine defekte Zisterne in der Ferienwohnung über meiner Wohnanlage hat am vergangenen Donnerstag ausgelaufen (hätte ich Ferien gehabt), in die Mauer im Gang versickert und dort erhebliche Wasserschäden verursacht, d.h. die Mauer ist nass.
Der Hausverwalter forderte mich auf, Schadenersatz von der Gebäudeverwaltung (Gebäudeversicherung) zu verlangen. Jetzt meine Frage: Wie viel Entschädigung (Mietrückgabe) steht mir zu. Vor ca. 8 Monaten hat mein über mir lebender Nächster, nachdem ich den Wasserschaden bemerkt habe, einen Wasserschaden in meiner Kueche, in der Diele und im Bad verursacht. Nachdem ich den Wasserschaden bemerkt habe, habe ich den Hausverwalter angerufen und ihm und meinem Hauswirt diesen Sachschaden mitgeteilt, dann hat er mir empfohlen, eine Spezialfirma einzusetzen, um zuerst eine Kostenschätzung zu unterbreiten.
Während es auftaute, entwichen die Wassermassen und beschädigten meine Möbel in meinem Zimmer. In den letzten Wintermonaten ist es dem Hausherrn nicht gelungen, das Warmwasser in den leer stehenden Appartements abzuschalten oder zu erwärmen. Kürzlich verursachte ich einen Wasserschaden in der unteren Wohnung: Beim Säubern des Heber der Wanne flossen ein paar ltr. neben ihr, was zu Wasserverschmutzungen und einem kleinen Stockfleck führte....
Ich stelle die Frage: Inwieweit muss in diesem Falle eine Entschädigung gezahlt werden? Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich wurde schon einmal von Ihrer Dienststelle darauf hingewiesen, aber jetzt tauchen weitere Fragestellungen auf, daher eine andere Frage: Es geht um Wasserschäden in der von mir gemieteten, teilweise kommerziellen Erdgeschoßwohnung aufgrund von Rohrbrüchen zwischen dem ersten und zweiten Stock.
Aufgrund eines von mir verursachten Wasserverlustes (durch einen von mir beauftragten Handwerker) wird der ganze Weinkeller inkl. .... Er ist nicht gesund oder hat noch keine neuen Möbeln, um zu mir zurückzukehren (weil er trotz des Wasserverlustes wochenlang nicht mit mir in eine Ersatz-Wohnung umziehen wollte, wurden seine jetzigen Möbeln durch Wasser und Schimmel beschädigt und mussten weggeworfen werden).
Liebe Rechtsanwälte, ich bitte Sie hier um Ihre Mithilfe wegen eines Wasserverlustes in meiner Ferienwohnung, ich lebe in einem 6-geschossigen Einfamilienhaus mit Dach. Da die Grundstruktur der Sofaecke aus Presssperrholz ist, das unter dem Einfluß des Wassers quillt, möchte ich einen Ausgleich für meine Sofaecke und den Bodenbelag erhalten, so daß ich nicht weiss, inwieweit meine Sofaecke durch die Menge an ungehindertem Wassereintritt geschädigt wird.
Immer wieder kommt es zu massiven Wasser-Schäden, die unsere Ausstellungsgüter (Möbel und Orientteppiche) unwiederbringlich schädigen. Die Mieterin ist sich der Risiken von Gewässerschäden bewusst. .... Wir haben in einem persönlichen GesprÃ?ch mit unserem Hausherrn gelernt, dass es in diesem Mietbereich bereits zu regelmÃ?Ã?igen WasserschÃ?den kommt. Meine sehr geehrten Herren, ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem kleinen Wasserwerk.
Der Ladenbesitzer konnte den Shop wegen des Wasserverlustes mehrere Wochen lang nicht untervermieten und fordert nun von allen Eigentümern eine Entschädigung für den Mietausfall. Die Vermieterin ist sich des Wassers bewusst. Hier meine Fragestellung, wie rasch muss der Hausherr den entstandenen Mangel beseitigen? 1. die Ferienwohnung musste zwei Mal gründlich gereinigt werden 3.