Wer Haftet bei Wasserschaden in der Wohnung

Für Wasserschäden in der Wohnung haftet wer?

Der Mieter haftet auch für selbstverschuldete Schäden. Für meine beschädigte Küche, Gardinen, Boden? Dies führte zu Wasserschäden an der Holzdecke der darunter liegenden Wohnung. Bei Wasserschäden gibt es natürlich unterschiedliche Haftungsgründe. Bei Ihnen jedoch ist hier der Vermieter, oder

Helfen! Wie verfahren Sie bei Gas-, Strom- oder Wasserschäden?

Erstens: Egal ob Strom-, Gas- oder Wasserschaden, in der Regel obliegt die Haftung Ihrem Wirt. Benachrichtigen Sie Ihren Hauswirt sofort, insbesondere in schriftlicher Form. Im Falle von Wasser-, Gas- oder Stromschäden wird das Haus schwer beschädigt und der Eigentümer ist in der Regel für die Instandhaltung verantwortlich.

Haben sie den Sachschaden allein unter Kontrolle oder ist Verspätungsgefahr? Weil Sie als Pächter die Verpflichtung haben, Beschädigungen von Ihrer Wohnung fernzuhalten, sollten Sie bei Schwachstellen wie z.B. Wasserleitungsbrüchen, die sich rasch ausweiten, umgehend die Werkfeuerwehr rufen. Nehmen Sie immer Ihre Kamera (oder Ihr Handy) und machen Sie Fotos vom Vorfall.

Im Falle eines Wasserverlustes ist es möglich, das durch absorbierende Bettwäsche, Tücher, Bettwäsche usw. gedrungene oder ausgetretene Feuchtigkeit aufzufangen. Ist der Wasserschaden "nur" in der Mauer oder im Deckenbereich ersichtlich. Nun, nach dieser ersten Versorgung mit Wasserschaden, Gas- oder Stromausfall, ist Ihr Hausherr an der Reihe! Verlangen Sie bei einem Wasserschaden, dass der Wasserschaden innerhalb einer vertretbaren Zeit behoben wird.

Das Ausbessern von Gas-, Strom- oder Wasserausfällen ist in der Regel Sache des Vermieters. Er muss also den Wohnungsschaden ausbessern. Ein Anspruch auf Mietminderung entsteht prinzipiell ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Schadensereignis zu einer Nutzungsbeeinträchtigung geführt hat (gleichgültig ob durch Wasserschaden, Gasbruchs oder sonstige Beeinträchtigungen). Weil ein Mietausfall (auch wenn er ungerechtfertigt ist) gerichtlich verfolgt werden kann, empfehlen wir in der Regel die Zahlung der Miete mit Rückzahlungsanspruch nach § 1096 ABGB (schriftlich mitteilen).

Bei größeren Schäden oder wenn der Eigentümer nicht eingreift, ist es erforderlich, die weiteren Vorgehensweisen in einem Beratungsgespräch zu klären. Bei einem Wasserschaden ) hat sich der OGH vor einiger Zeit bemüht und ist zu dem Schluss gelangt, dass für Sie als Pächter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Pächter entstehen können, wenn der entstandene Schaden absehbar war.

Nach Ansicht des Obersten Gerichts ist ein solcher Sachschaden absehbar, wenn die Rohrleitungen im Bauwerk bereits sehr veraltet sind oder wenn es bereits mehrere Wasserrohrschäden im Einfamilienhaus gibt. Für den Hausherrn war es durchaus sinnvoll, die Linien regelmäßig zu überprüfen und ggf. die alten Linien weitsichtig zu ersetzen. Daher ist es durchaus möglich, dass im Falle eines Wasserschadens ein Schadenersatzanspruch auftritt.

Hinweis: Achten Sie darauf, den entstandenen Sachschaden so gut wie möglich zu belegen, damit Sie alles nachweisen können.

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